Aussageverweigerung
Ermittlungsbeispiele (Teil II)

Teil I Willste mal ziehen?? Nee oder vielleicht doch!! - Gene der Eltern sollen angebliche K.O.M.I.T.E.E.-Mitglieder überführen.
Teil III Achtung- Verfassungsschutz unterwegs! - Bericht einer Frau aus Marburg

Lauschangriff - die wievielte eigentlich?

Wie in der Jungen Welt vom 18./19.11.95 zu lesen ist, flog am 6.11. eine vermutlich über 13 Monate andauernde nachrichtendienstliche Bespitzelung einer Anwaltskanzlei im Wiesbadener/Frankfurter Raum auf. Bei der bespitzelten Kanzlei handelt es sich um die Anwälte, die seit 1993 im Auftrag der Grams-Eltern versuchen, die staatlich verordnete Selbstmordversion von Wolfgang Grams zu widerlegen und eine Erschießung durch die GSG 9 zu beweisen. Die Ausspähung kam dadurch ans Licht, daß die Anwälte nach dem Tip: ihre Kanzlei werde aus einer gegenüberliegenden Wohnung gefilmt und fotografiert, telefonisch die Presse informierten. Doch noch bevor das Fernsehteam des hessischen Rundfunks am Tatort erschien, wurden zwei Stunden später per Lieferwagen alle betreffenden Apparaturen abtransportiert. Eine Woche später wurden dann offenbar auch aus dem Hinterhof weitere Abhöranlagen entfernt. Es wurden also offensichtlich nicht nur alle Räume der Kanzlei von Außen observiert, sondern auch die Telefone abgehört. Für die betreffenden Anwälte stellt diese Observation einen schweren Angriff in ihre Anwaltsarbeit dar, denn wenn sie von einer generellen Ausspähung hochsensibler Mandantinnengespräche ausgehen müssen, dann können sie logischerweise ihr Büro dicht machen. Das BKA wollte auf Nachfrage diese Abhöraktion weder bestätigen, noch dementieren. Die Bundesanwaltschaft hat jedenfalls, nach eigener Aussage, keine derartige Maßnahme genehmigt. Das BKA scheint sich auch in diesem Fall gesagt zu haben, was scheren uns parlamentarische Debatten, wenn wir die Technik schon lange besitzen und unsere Praxis schon längst anders aussieht, als die Gesetzgebung.

(Quelle: radikale Zeiten Nr. 1, November 1995)

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kombo(p) | kombo@riffraff.ohz.north.de | 27.6.1997