Aussageverweigerung
Ermittlungsbeispiele (Teil I)

Teil II Lauschangriff - die wievielte eigentlich?
Teil III Achtung- Verfassungsschutz unterwegs! - Bericht einer Frau aus Marburg

Willste mal ziehen?? Nee oder vielleicht doch!!
Gene der Eltern sollen angebliche K.O.M.I.T.E.E.-Mitglieder überführen.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen drei Männer, denen vorgeworfen wird, die Sprengung des in Bau befindlichen Abschiebeknastes in Grünau (Berlin Köpenick) versucht zu haben, stecken offenbar in der Sackgasse. Wie anders ist es zu erklären, daß jetzt nach Beschluß vom 19.10.95 die Bundesanwaltschaft (BAW) die Blutentnahme der Eltern der drei anordnet, um ihnen mittels vergleichender DNA-Analyse einige Kippen zuzuordnen, die in 2 vermeintlichen Tatfahrzeugen aufgefunden wurden? Zigaretten, halb aufgeraucht, dann ausgedrückt und inzwischen ein halbes Jahr später, vertrocknet. Unabhängig von ihren möglichen Ergebnissen ist der Sinn und Beweiswert dieser Analyse in diesem Fall auch deshalb anzuzweifeln, als keineswegs behauptet werden kann, daß die tatsächlichen RaucherInnen der besagten Zigaretten auch zwangsläufig etwas mit der versuchten Sprengung des Abschiebeknastes zu tun haben müssen. Schließlich kommen als potentielle RaucherInnen der Kippen doch wohl alle Personen in Betracht, die die aufgefundenen Fahrzeuge in den Tagen und Wochen vor dem 11.4. benutzt haben, oder zufällig beim Trampen mitgenommen worden sind. Da stellt sich die Frage, ob die jetzt auch alle genanalysiert werden müssen .... ? Zwei Elternpaare haben die Untersuchungen abgelehnt. Sie berufen sich auf ihr Recht als Angehörige, die Mitwirkung im Verfahren zu verweigern, die eine Belastung ihres Sohnes zur Folge haben könnte. Darüber kann sich auch der BGH nicht hinwegsetzen. Anders jedoch ist es bei den Eltern einer der Verdächtigen Männer, die der Genanalyse zugestimmt haben. Sie werden in den nächsten Tagen zur Blutuntersuchung vorgeladen. Was die BAW in der drei-seitigen Anordnung nicht für Wert hielt, den betroffenen Eltern mitzuteilen, ist die Tatsache, daß diese die Genanalyse verweigern können. Denn: Sogar in Strafverfahren rangiert der "Schutz der Familie" anscheinend vor der vermeintlichen - Aufklärung von Straftaten.

(Quelle: radikale Zeiten Nr. 1, November 1995)

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kombo(p) | kombo@riffraff.ohz.north.de | 27.6.1997