Neues Urteil im Prozess gegen Goldene Hakenkralle

 

Die Solidaritätsgruppe Goldene Hakenkralle schrieb in ihrer Erklärung im August 2003:

»Bekannt wurde auch - und das scheint uns in diesem Ausmaß neu zu sein -, daß das BKA unmittelbar mit Sozialamt, Arbeitsamt, Finanzamt, Verkehrsamt, Katasteramt, Ordnungsamt, Bauamt, Versicherungen, Ausländerbehörde und Banken zusammenarbeitete.

Die Ermittlungsbefugnisse bei § 129a-Verfahren1 entsprechen denen bei Verfahren gegen "organisierter Kriminalität" (z.B.: Geldwäsche, Mafia). D.h. es gibt keinen Datenschutz, kein Bankgeheimnis - auch nicht für Verwandte, FreundInnen, MitbewohnerInnen usw. Der § 129a öffnet der polizeilichen Willkür Tür und Tor!

So wurden z.B. die Vermögenslage, Konten (über mehrjährige zurückliegende Zeiträume), Immobilienbesitz, Baumaßnahmen oder Urlaubszeiten überprüft. Es wird vermutet, daß bei Aufenthalt in anderen Ländern das BKA und die BAW mit den jeweiligen Geheimdiensten zusammengearbeitet haben.

Das führte in einem Fall dazu, daß die Arbeitslosenhilfe gestrichen wurde und finanzielle Rückforderungen gestellt wurden.«

 

Um solche finanziellen Rückforderungen ging es in einem Prozess in Potsdam:

Das Landessozialgericht Berlin/Brandenburg hat einen Beschuldigten aus dem Hakenkrallenverfahren am 16.11.2006 wegen ungenauer Vermögensangaben zu einer Rückzahlung der Arbeitslosenhilfe in Höhe von 15 000.- € verurteilt.

 

 

Solidaritätsgruppe Goldene Hakenkralle

Spenden-Kto.: Rote Hilfe/Stichwort:"Ehrenwort"/Kto. Nr.: 718 9590 600/Berliner Bank/BLZ 10020000

 

 

1 Zum §129a und zu Erfahrungen damit s.: "Aufruhr, Widerstand gegen Repression und §129a" , ID-Archiv, Amsterdam, 1991.