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Fussnoten

[1] Gemeint waren damals: Bundeskriminalamt (BKA), Landeskriminalämter (LKÄ), Polizeidienststellen der Länder, die Grenzschutzdirektion, Grenzdienststellen des Bundes (BGS), und das Zollkriminalinstitut. Vgl. Kap. 7.3.

[2] D.h. über von der Telekom angemietete Standleitungen verbunden. [DVR 1983, Bd 12: 33]

[3] Allein beim BGS wurden im Jahr 1992 36 Dienststellen mit 147 Datenendgeräten an INPOL angeschlossen, d.h. eine Steigerung des BGS-Gesamtbestands um 22 % gegenüber dem Vorjahr [Innere Sicherheit Nr. 5, 15. Sept. 1993: 22].

[4] Über den Umfang dieser Sicherheitsüberprüfungen gibt es nur Schätzungen: [Seifert 1979: 88] nennt die Zahl von 300.000 bis 1 Mio. Sicherheitsüberprüfungen jährlich, jedenfalls übersteigen sie deutlich das Ausmaß der Einstellungsüberprüfungen von BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst, die das 3. Internationale Russeltribunal zwischen 1973 und 1978 auf 1,08 Mio. schätze [Kauß 1989: 199: 203])

[5] PIOS steht für Personen, Institutionen, Objekte und Sachen

[6] Weitere PIOS-Anwendungen sind Landsfriedensbruch und verwandte Straftaten, Staatsgefährdung, Landesverrat, Waffen, Terrorismus und Rauschgift

[7] Die technische Anbindung an NADIS war schon in der Entwicklungsphase vorgesehen und äußerte sich z.B. in den Felder SNS (NADIS- Speicherung), PNN (NADIS-Personennummer), SNN (NADIS-Sachnummer) und SNB (NADIS-Bestandsumfang) [Kauß 1989: 199: 21ff]

[8] Der Mehrwertbegriff der Informationswissenschaft [Kuhlen 1995: 90]im Sinne eines Mehr an Nutzen durch Information darf nicht verwechselt werden mit dem Marx`schen Mehrwertbegriff, der eng mit der Ausbeutung von Lohnarbeitenden verbunden ist. Es kann auch von informationellen Minderwerten im Zusammenhang mit einer Verringerung des Nutzens einer Informationsdienstleistung im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren gesprochen werden.

[9] Diese gerne vom Bundesinnenminister hervorgehobenen Angaben enthalten allerdings nicht die erheblich zeitaufwendigere Datenerhebung. So werden die von den Aussenstellen des Bundesamts fuer die Anerkennung von Fluechtlingen (BAFl) bei Fluechtlingen erfassten Fingerabdruecke noch per Post an die jeweiligen LKÄs geschickt wo erst die automatisierte Eingabe stattfindet. Zusammen mit der Rueckmeldung dauert dies in der Regel eine Woche. In naher Zukunft soll aber auch dieser Vorgang durch den Einsatz der automatischen Scanner in den BAFL-Aussenstellen (mit Online-Verbindung zu den LKÄs), auf lediglich 2 Tage reduziert werden.

[10] Ein Markt definiert sich über das Vorhandensein von Anbietern, Nachfragenden und des Tauschobjekts, in diesem Fall der Information.

[11] Hiermit soll dem Phänomen Rechnung getragen werden, daß die beteiligten Organisationen derzeit alles andere als transparent oder demokratisch kontrollierbar sind. Gerade die Geheimdienste und Staatsschutzabteilungen der Polizei beschäftigen sich neben dem Zusammentragen von Wissen zu einem großen Teil mit der Geheimhaltung desselben und der Abkapselung nach außen und innen. Sie handeln unter diesem Aspekt eher als eine Informationssenke denn eine Informationsvermittlungseinrichtung. So ist auch das Auskunftsrecht der gespeicherten Personen weitgehend außer Kraft gesetzt durch die Geltendmachung von Quellenschutz oder Gummiparagraphen im Auskunftsverweigerungsrecht.

[12] Seit 1983 nutzen neben dem BKA alle LKÄ sowie die Führungsakademie in Münster-Hiltrup mittels Direktanschluß das polizeiliche Literaturdokumentationssystem COD. Schon damals enthielt die Datei über 11.000 Dokumente. Ein Teilbereich dieses Systems enthält Auswertungen von "terrorismus- und extremismusbezogenem Schriftgut" und zwar nach Sachgebieten, Inhalten, Autoren, Erscheinungsjahr etc. geordnet. Zum Einsatz kommt dieses Dokumentationssystem etwa bei Hausdurchsuchungen, wenn entschieden werden muß, welches Schriftgut als Beweismaterial mitgenommen werden soll [Brand 1988: 95].

[13] Laut BT-Drucksache 12/3139 vom 5.8.92 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste) unterhält der BND seit 1955 Beziehungen zum berüchtigten türkischen Geheimdienst MIT. Das BfV unterhält ebenfalls "zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben" Verbindungen zu Nachrichtendiensten anderer Staaten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 19 Abs. 2 und 3 BVerfSchG, der die Übermittlung personenbezogener Daten an die ausländischen Stellen regelt und damit die Basis für die Zusammenarbeit bildet.

[14] TREVI steht für Terrorism, Extremism and Violence International. Diverse Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene. (mehr zu TREVI ist in Vorbereitung S.W.)

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