linksrhein Quelle: AZW Nummer 02, erschienen am 25.05.1995
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Sammellager

Geld statt Freßpakete

Eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe läßt auch Flüchtlinge in der Konstanzer Sammelunterkunft auf eine menschenwürdigere Versorgung hoffen. Sobald ihr Asylverfahren länger als 12 Monate andauert, müssen sie auch in der Sammelunterkunft - so das Gericht - Sozialhilfe in Form von Geld, statt, wie bisher, in Form von Sachleistungen erhalten. Der Ak Asyl erwartet, daß das Regierungspräsidium solche Flüchtlinge nun nicht mehr im Sammellager unterbringt, um dort die einheitliche Verwaltung fortzusetzen. Schon bisher wurden Asylbewerber, die gegen die Sachleistungen Widerspruch einlegten, verlegt. Die Umverteilungen in weit von Konstanz entfernte Gemeinden, hatte dabei den Charakter einer Bestrafung.

Ein weiteres Urteil verbietet auch die Sachverpflegung von Flüchtlingen aus Rest- Jugoslawien und dem Kosovo. Nachdem sich die Bundesregierung monatelang vergeblich um eine inoffizielle Abschiebevereinbarung mit der Regierung in Belgrad bemüht hatte, stellte sich Innenminister Birzele auf den Standpunkt, die Flüchtlinge - oft Kriegsdienstverweigerer - könnten ja freiwillig zurückkehren. Um der Freiwilligkeit nachzuhelfen, verweigerte er ihnen bisher die Sozialhilfe in Geldform.

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linksrhein,cm, 29.5.00