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letzte Änderung: 08/08/02 21:19 |
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Antifa
Am 20.7. wollen sich Punks den öffentlichen Raum zurückerobern, aus dem sie die Stadt Karlsruhe per Allgemeinverfügung vertreiben möchte, weil sie die 'natürliche Pietät' und das 'Schamempfinden' ihrer BürgerInnen verletzt sah.
[update: 11.07.02] Eine normal gekleidete Person, die auf dem Kronenplatz saß, wurde von der Polizei kontrolliert, und aufgrund eines Ausweiseintrages wurde sie dann der Punkszene zugerechnet und verhaftet.
[update: 09.07.02] Den Punks und anderen sich dort aufhaltenden Personen wurde zum ersten Mal der Aufenthalt auf dem Kronenplatz aufgrund der Punkverordnung untersagt.
[update: 08.07.02] Es wurden wegen der städtischen “Punkverfügung” 3 Leute willkürlich festgenommen, ohne dass diese einen Anlass dazu gaben.
weitere aktuelle Berichte unter www.kapunx.de
Um die folgende Einladung nachvollziehen zu können, bitte ich Euch die Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 5.07.2002 zur Kenntnis zu nehmen. Sie ist einsehbar unter www.dunklestadt.de - und entgegen mancher Vermutung handelt es sich dabei nicht um einen Witz. Wesentlicher Inhalt dieser Allgemeinverfügung ist ein zeitliches und räumliches Betretungsverbot für Menschen, die wie Punker aussehen, auf dem Kronenplatz in der Innenstadt. Sollte sich dennoch ein Punker auf den Platz verirren, kostet der Spaß die Kleinigkeit von 1000 Euro.
Für den kommenden Samstag (20.07.2002) lade ich Euch nun zu einer spontanen Fiesta auf den Kronenplatz ein. Pünktlicher Beginn ist um 12.00 Uhr. Die Party ist eine Motto-Party mit fester Kleiderordnung: Abendkleidung für die Damen, Anzug für die Herren, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Ich stelle lediglich die Räumlichkeit - also den Kronenplatz - zur Verfügung. Und ihr solltet alles, was ihr für eine gelungene Party benötigt, selbst mitbringen. Ich dachte dabei in etwa an folgendes: Kloschüsseln, Dosenbier, Aktenkoffer (für das Dosenbier), Instrumente, Tische, Stühle, Ghettobluster, Freunde und Bekannte, Wurfgeschosse, Fussball, Transparente, etc. Aktivitäten, die auf dem Platz denkbar sind, sind neben langweiligen Brettspielen auch das öffentliche Koten und Urinieren, aggressives Betteln sollte ohnehin zum guten Ton einen jeden Party-Besuchers gehören.
Für Innovationen wäre ich dankbar! Diese Einladung bitte weitersenden!
Ich freu mich auf Euch - Eure Rote Anita
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Auszug aus der "Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe" vom 5.7.02über ein räumlich und zeitlich beschränktes Betretungs- und Aufenthaltsverbot auf dem Kronenplatz für Personen, die der „Punk-Szene" zuzurechnen sind.
Gemäß den §§ 1, 3, 5, 6, 7, 49, 60 Abs. l und 66 Abs. 2 des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung erlässt Bürgerservice und Sicherheit als Ortspolizeibehörde der Stadt Karlsruhe nachstehende
Personen, die der so genannten „Punk-Szene" (Beschreibung vgl. im Begründungstext) zuzuordnen sind, dürfen sich ab 6. Juli 2002 bis zum 31. Oktober 2002 auf dem Kronenplatz nicht aufhalten.
Der Verbotsbereich wird durch folgende Straßen abgegrenzt: Kaiserstraße -Fritz-Erler-Straße - Markgrafenstrasse - Zähringerstraße.
Personen, die dieser Allgemeinverfügung keine Folge leisten, wird hiermit gemäß §§ 2, 13, 18, 19, 20, 23, 24 und 31 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg ein Zwangsgeld in Höhe von l .000,00 Euro angedroht, an dessen Stelle kann im Falle der Uneinbringlichkeit Zwangshaft beim Verwaltungsgericht Karlsruhe beantragt werden. Des Weiteren kann der Polizeivollzugsdienst zur zwangsweisen Durchsetzung dieses Aufenthaltsverbotes Personen gemäß § 28 Polizeigesetz in Gewahrsam nehmen. Für den Fall der Gewahrsamnahme wird hiermit der unmittelbare Zwang angedroht.
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