18 July
2007

Scharia gilt nicht für Mollas


Ein islamischer Geistlicher, der in der Polizei in Karadsch für ideologische Fragen zuständig war, hatte im Jahre 2005 einen 21-jährigen Jugendlichen, der gerade die Metro in Karadsch verließ, um eine Apotheke aufzusuchen, mit einem Kopfschuss erschossen. Vorausgegangen war ein kurzer Wortwechsel, in dem der Geistliche dem jungen Mann Vorhaltungen machte, dass seine Hemdärmel zu kurz seien und er Mädchen nachschaue.
Die wütende Bevölkerung packte den Mörder und übergab ihn der Polizei. Vor Gericht sagten Augenzeugen aus, dass der Jugendlich keineswegs "unschickliche Kleidung" getragen und auch niemanden belästigt habe.
Für den kaltblütigen Mord wurde der Geistliche in erster Instanz von einem Sondergericht für Geistliche zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Mutter des Ermordeten hatte die Anwendung der islamischen Qessas gefordert, was die Todesstrafe bedeuten würde. Die zweite Instanz des Sondergerichts für Geistliche bestätigte das Urteil. Schon nach zwei Jahren wurde der Geistliche freigelassen und wieder in sein voriges Amt eingesetzt.

Quelle
www.peiknet.com/1386/09tir/27/page/ghtl1.htm


Posted by AliSchirasi at 17:53 | Comments (0) | Trackbacks (0) | edit
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