logo

subglobal1 link | subglobal1 link | subglobal1 link | subglobal1 link | subglobal1 link | subglobal1 link | subglobal1 link
subglobal2 link | subglobal2 link | subglobal2 link | subglobal2 link | subglobal2 link | subglobal2 link | subglobal2 link
subglobal3 link | subglobal3 link | subglobal3 link | subglobal3 link | subglobal3 link | subglobal3 link | subglobal3 link
subglobal4 link | subglobal4 link | subglobal4 link | subglobal4 link | subglobal4 link | subglobal4 link | subglobal4 link
subglobal5 link | subglobal5 link | subglobal5 link | subglobal5 link | subglobal5 link | subglobal5 link | subglobal5 link
subglobal6 link | subglobal6 link | subglobal6 link | subglobal6 link | subglobal6 link | subglobal6 link | subglobal6 link
subglobal7 link | subglobal7 link | subglobal7 link | subglobal7 link | subglobal7 link | subglobal7 link | subglobal7 link
subglobal8 link | subglobal8 link | subglobal8 link | subglobal8 link | subglobal8 link | subglobal8 link | subglobal8 link

oldschool

small logo

Der Prozeß gegen den Herner “Ruhrskinvertrieb”

Vom 30.1. bis zum 6.3. fand vor dem Bochumer Amtsgericht der Prozeß gegen die beiden Betreiber des “Ruhrskinvertriebs” statt. Angeklagt waren, wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Gewaltverherrlichung, Aufstachelung zum Rassenhass und Volksverhetzung, der 22 jährige Bundeswehrsoldat Thomas Langner und der 21 jährige Mathias Martin . Beide hatten am 27.6.´96 eine GbR namens “Ruhrskinvertrieb” in Castrop Rauxel als Gewerbe angemeldet. Zweck war der Vertrieb von Tonträgern, Videos und T-Shirts. Als Lager dienten den Beiden ihre Wohnungen und der Kofferraum von Langners PKW. Aus diesem heraus wurde ebenso der Verkauf getätigt, wie auf einschlägigen Treffen oder über den Postweg. Unterstützend hatte die Beiden einen Vertriebskatalog erstellt, der Martins Adresse als Bestelladresse angab. Ihre Ware erhielten sie von dem Rock O Rama Vertrieb des Kölner Herbert Egholt und von diversen anderen rechtsradikalen Vertrieben. Darunter den “Mitteldeutschen Musik-Versand” von Rene Peschke. Ihr Treiben war aufgeflogen, als die Polizei den Verkauf von Waren aus Langners PKW beobachtete und eine Kontrolle durchführte. Dabei kam heraus, daß er dem Rechtsradikalen und späteren Zeugen Kok aus seinem Auto heraus Tonträger und Videos anbot. Daraufhin führte die Polizei bei ihm eine Hausdurchsuchung durch. Dort wurden sie fündig. Einschlägige Fanzines, Aufnäher, KKK Poster, Hakenkreuzfahnen, Wikingjugendabzeichen, sowie die Kameradschaftsliste der unabhängigen Kameradschaft von Recklinghausen mit dem Verzeichnis bezahlter Mitgliedsbeiträge. Obendrein selbstverfaßte Thesenpapiere und Vortragstexte von Langner. Und natürlich CDs en mas und Videos von Thies Christopherson mit der Ausschwitzlüge. Titel “Staatsfeind Nr.1”. Die Hausdurchsuchung schien den Beiden nur so weit als Warnung zu gereichen, daß sie das Gewerbe abmeldeten. Der Versand ging weiter. So verkauften sie allen Anscheins dem Dinslakener Marco Galensiok, der später in Dinslaken wegen eines eigenen Versands einen Prozeß bekam, CDs in einem Werte über 2000,- DM. Daraufhin gab es noch einmal am 3.1.1997 eine Hausdurchsuchung bei Mathias Martin. Genau wie Langner versuchte dieser die beträchtliche Anzahl von CDs alle als seine Privatsammlung zu bezeichnen. Obgleich von vielen gleich mehrere Exemplare vorhanden waren. Vertrieben hatten die Beiden u.a. Bands wie: “Volkszorn, Alles für Deutschland”, “Landser, Odin”, “Weißer Arischer Widerstand - Kampfkapelle”, “Kraftschlag”, “No Remorse”, “Bulldog”, “Störkraft”, “People hater”, “Involved Patriots”, “White Pride world wide”, “White Solidarity”. “Landser, Republik der Strolche”, “Kraftschlag, Trotz Verbot nicht tot”, “Macht und Ehre, NSDAP”, “Tonstörung, Schöne neue Welt”, “Bulldogs”, “Frank Rennicke, Sehnsucht nach Heimat”, “Böhse Onkelz, der nette Mann”, “Volkszorn”, “Kraft durch Froide”, “Noie Werte, Kraft für Deutschland”, “Reichsmusikkammer, Das 3. Reich”, “Waffen SS, Leibstandarte Adolf Hitler”, “Nur für Euch, ADF” und “SS - Totenkopf”. Von Seiten der Angeklagten verlief der Prozeß wie die meisten Naziprozesse. Es gab keinerlei politische Stellungsnahme. Rausreden und sich winden war auch diesen Recken im Kampf mit dem “System” zueigen. Reines Gewinnstreben hätte hinter ihrem Vertrieb gestanden, den sie ehedem nur nebenher betrieben hätten und der kaum etwas abgeworfen hätte. So ihre Version. Unterstützt wurde dies durch ihre Anwälte. Langner wurde obendrein mit einer ihm sehr wohl ges(p)onnenen Sozialprognose eines gewissen Herr Buch, seines Zeichens Jugendgerichtshelfer aus Herne, versehen.
Beide Angeklagten erhielten 2 Jahre Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Sowie je 3000,- DM Strafe und 100 Sozialstunden.

Das wär´s wohl, könnte man jetzt denken. Wären da nicht so einige prozeßuale Vorkommnisse gewesen, die einem mal wieder gezeigten hätten, welch Freifahrtscheine Neonazis von der Justiz bekommen. Fangen wir mal von hinten an:Das Urteil der Richterin Frau Noesselt - So vehement wie Frau Noesselt auch den Inhalt der CDs als menschenverachtend, brutal und ekelerregend bewertete, so sachlich falsch war ihre Berurteilung der Motivation der beiden Angeklagten. Sie folgte vielmehr den Nazis in ihrer Argumentation, indem sie behauptete, die Beiden hätten keinerlei Sendungsbewußtsein beim Vertrieb der CDs gehabt. Aus Statusgründen, zur Angabe bei ihren Kameraden hätten sie das Geschäft betrieben. Dies bei Martin, der schon vor Jahren in einer rechten Skincliche um einen gewissen Motyl auffällig wurde. Und erst recht bei Langner. Nicht nur das der Staatsschutz ihn als überzeugten Nazi betitelte, er auf einem Rudolf Hess Marsch in Bayreuth am Grab von Hess eine Rede hielt, etc. Bei ihm wurden die Mitgliedslisten, samt verzeichneten Beitragszahlungen der Unabhängigen Kameradschaft aus Recklinghausen gefunden. Eine Kameradschaft bei der im letzten Jahr mehrfach Hausdurchsuchungen mit Waffenfunden gemacht worden waren. Neben seiner zu vermutenden Tätigkeit als Kassenwart dieser Kameradschaft, erging sich Langner auch noch im Schreiben von Theoriepapieren. All dies wurde nicht nur nicht erörtert im Prozess. Es wurde beim Urteil einfach unter den Teppich gekehrt. Die beiden Herrschaften handelten laut Frau Noesselt nicht aus politischem Bewußtsein, sondern aus Imponierverhalten. Dies ist ein Urteil, das die politischen Hintergründe bewußt ausklammert.
Die Staatsanwaltschaft wurde vertreten von Herrn Temming. Dieser verzichtete darauf einen weiteren Zeugen zu vernehmen, da dieser wohl bei der Ladung nicht erscheinen würde. Die Angeklagten hätten ja ehedem diesen Mann als total unzuverlässig deklassiert. Ein Recht interessanter Entschluß des Staatsanwalts. Hätte er doch auf die Aussage des Zeugen bestehen können. Dessen Aussage, und das sind Temmings eigene Worte, hätten ein härteres Strafmaß für die Beiden erbracht. Der Entschluß lag, so Temmings eigene Worte, im Interesse der Angeklagten. Interessant, was Herr Temming so beschließt und was man daraus zu seiner Interessenslage schließen sollte.
Das Triumphirat komplettierte dann Herr Schwake von der Staatsschutzabteilung der Dortmunder Polizei. Zum besseren Verständnis des folgenden Sachverhalts: Am 7.7´96 nahm die Polizei Langner mit seiner Ware hoch. Sie fand bei ihm eine Bestellliste für CDs mit der Bestelladresse von Michael Martin. Am 3.1.´97 fand eine Hausdurchsuchung bei Martin statt. So weit erst einmal. Herr Schwake gab im Prozeß auf Nachfrage der Richterin zu Protokoll, daß er Mathias Martin Anfang August ´96 aufgesucht hatte, um, wie er sagte, in einer präventiven Maßnahmen, diesen zu ermahnen, nicht an den Rudolf Hess Gedenkaktionen teilzunehmen. Nachdem er dies getan hätte, hätte er diesen noch auf die Strafbarkeit vom Handel mit rechtsextremen CDs hingewiesen und den Prozeß gegen den “Excalibur”-Vertrieb in Bochum zitiert.
- Um es klipp und klar zu sagen. Hier warnte der Staatsschutz einen Nazi. - (Um es in einem Vergleich auszudrücken: Bei Schnee-Ede werden 20 Kilo Heroin gefunden. Alle Päckchen sind mit den Fingerabdrücken von Schieber Paule versehen. Schieber Paule erhält ein paar Wochen später Besuch von dem zuständigen Kommisariat. Nicht um bei ihm nach Indizien von Rauchgifthandel zu suchen.. Nein. Man ermahnt ihn routinemäßig, doch nicht mehr so viel Diebesgut zu verschieben. Und dann spricht man mit ihm, so nebenbei und ganz im allgemeinen, über die Strafbarkeit von Drogenhandel. Folgende Fragen drängen sich nun einem auf: Wie lange behält dieser anscheinend saudumme Bulle noch seinen Job? Oder, wieviel Trinkgeld gibt ihm Schieber Paule?) Von den drei beisitzenden Schöffen und Schöffinnen, von denen während des ganzen Prozesses nie ein Wort kam, räusperte sich nach Herrn Schwakes Ausführungen einer. Leicht verwirrt fragte er den Beamten, in welcher sozialbetreuerischen oder pädagogischen Funktion dieser bei Herrn Martin gewesen sei?
Da lachten sie: Der Staatsanwalt, die Richterin und der Herr vom Staatsschutz. Und letzterer gab bereitwillig Auskunft. Er sei von der Strafverfolgungsbehörde.
Ach so, meinte darauf der Schöffe.

Anzumerken wäre noch, daß Christian Patzelt und Peter Kreß im ersten Verfahren um ihren “Excalibur” Vertrieb vor dem Amtsgericht Haftstrafen ohne Bewährung bekamen, die vor dem Landgericht in Bewährungsstrafen umgewandelt wurden. Martin und Langner bekommen schon bei ihrer ersten Verhandlung Bewährung. Merke: Die Strafkurse in diesem Bereich sind gesunken.

letzte Aktualisierung: 04.07.2007