20. Mai 2025
Prozess gegen zwei Kurden wegen
PKK-Mitgliedschaft
am OLG Naumburg begonnen
Am heutigen Dienstag, den 20. Mai 2025, begann das erste Mal am Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt eine Hauptverhandlung gegen zwei Kurden wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Es ist zudem das erste Verfahren mit diesem Vorwurf, das in die Zeit nach der Ankündigung der Beendigung des bewaffneten Kampfs und der Selbstauflösung der Organisation fällt. Das Gericht hat die große Chance, sich frei zu machen von der schablonenhaften Einstufung der PKK als einer sog. „terroristischen Vereinigung im Ausland“ und kann dem kurdischen Willen zum Frieden und dem begonnenen Friedensprozess Rechnung tragen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Mitte April 2025 Anklage gegen die beiden Kurden aus Magdeburg und Umgebung erhoben. Sie wirft ihnen vor, von 2021 bis November 2024 bzw. von 2023 bis November 2024 im „Raum Magdeburg“ für die PKK aktiv gewesen zu sein. Konkret sollen sie Ansprechpartner für die kurdische Community in Magdeburg gewesen sein, höherrangigen Kadern Übernachtungsmöglichkeiten geboten haben, sich an Spendensammlungen beteiligt haben und legale Versammlungen und Demonstrationen organisiert und selbst angemeldet haben.
Wie auch in anderen Verfahren mit vergleichbaren Vorwürfen sind beide weder vorbestraft noch wird ihnen eine sonstige strafbare Handlung vorgeworfen, außer der Behauptung Mitglieder in der PKK zu sein.
Die 38 bzw. 30 Jahre alten Kurden waren am 21. November 2024 verhaftet worden. Erst nach vier Wochen wurde der 38-Jährige unter extrem strengen Auflagen haftverschont, obwohl er alleinerziehender Vater von zwei schulpflichtigen Kindern ist. Der 30-jährige Angeklagte befindet sich allerdings weiterhin in Untersuchungshaft.
Weitere Verhandlungstermine sind angesetzt am: 21., 26., 28. Mai, 5., 10., 11., 20. Juni, 1. und 3. Juli 2025, jeweils um 9.30 Uhr im Justizzentrum Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saale).
Es ist davon auszugehen, dass alle Besucher*innen durchsucht und ihre Personalien festgestellt werden. Interessierten mit unsicherem Aufenthaltsstatus raten wir als Rechtshilfefonds AZADI von Besuchen der Gerichtsverhandlung ab, da wir zur Zeit davon ausgehen müssen, dass der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt und die zuständigen Ausländerbehörden auf die Besuche des Prozesses reagieren werden.