AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

4. März 2017


7. MÄrz: HDP-Abgeordneter Feysal SARIYILDIZ als Zeuge in PKK-Prozess

In dem Prozess gegen den kurdischen Politiker Muhlis KAYA vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, wird der Abgeordnete der prokurdischen „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP), Feysal SARIYILDIZ, in der Verhandlung am 7. März angehört.
Muhlis Kaya ist der Mitgliedschaft in der PKK angeklagt, die in Deutschland als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland (§129b StGB) gilt. Er soll von August 2013 bis zu seiner Festnahme im Februar 2016 als verantwortlicher Leiter in verschiedenen Gebieten Deutschlands tätig gewesen sein. Einer individuellen Straftat wird Muhlis nicht beschuldigt.

Um deutlich zu machen, unter welchen Bedingungen die Kurden in der Türkei insbesondere aktuell leben, hat die Verteidigung den HDP-Abgeordneten eingeladen, damit er vor Gericht seine Beobachtungen von Menschenrechtsverletzungen durch die türkischen Sicherheitskräfte in den kurdischen Gebieten schildern kann. So hatte sich der aus der Stadt Cizre stammende Parlamentarier während der vom Staat verhängten Ausgangssperre im Jahre 2015 mehrmals dort aufgehalten und indirekt miterleben müssen, wie Zivilisten in den Kellern von drei Gebäuden von Sicherheitskräften mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt wurden.
Gemeinsam mit zahlreichen anderen Personen hat Feysal Sarıyıldız im Juni 2016 eine Strafanzeige gegen Recep Tayyip Erdoǧan und weitere politisch und militärisch Verantwortliche wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei der Generalbundesanwaltschaft eingereicht.

Im Mai 2016 – wenige Wochen vor dem Putschversuch – hat der HDP-Politiker die Türkei verlassen, weil gegen ihn ein Haftbefehl wegen politischer Reden und Veröffentlichungen vorlag und er nicht mit einem fairen Prozess hätte rechnen können. Seitdem lebt er im Exil in der Bundesrepublik.


Die Verhandlung findet statt

am Dienstag, 7. März 2017, 9:30 Uhr, Saal 4 des
Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2

 

   

 
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