AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

13. Januar 2017


PlÄdoyers und UrteilsverkÜndung im §129b-Prozess gegen Ahmet ÇELIK

Das §129b-Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker Ahmet ÇELIK (dessen kurdischer Name Hemê Xelef im Zuge der Assimilierungspolitik des Staates türkisiert wurde), das am 12. Mai dieses Jahres vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eröffnet worden war, geht in diesem Monat zu Ende.

Die Vertretung der Bundesanwaltschaft (BAW) forderte in der Verhandlung am 10. Januar eine vierjährige Haftstrafe.

Celiks Verteidiger, Rechtsanwalt Fresenius und Dr. Elberling werden am
Dienstag, 17. Januar plädieren und das Urteil wird am Dienstag, den 24. Januar verkündet.

Ahmet Çelik wird beschuldigt, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§129a/b StGB) gewesen zu sein. Unter dem Deckmantel „Kerim“ habe er von Anfang Juni bis Anfang Juli 2014 – in der Phase des Friedensprozesses zwischen kurdischer Bewegung und türkischem Staat - den PKK-Sektor „Mitte“ in Deutschland verantwortlich geleitet. Er befindet sich seit seiner Verhaftung am 18. Juli 2015 in der JVA Köln in Untersuchungshaft.

Die Verhandlungen werden – jeweils ab 9.30 Uhr –
im Sondertrakt des OLG in
Düsseldorf-Hamm, Kapellweg 36,

stattfinden.

   

 
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