AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

23. Juli 2003

Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermuntert Folterstaaten

„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden“ steht in der 1952 von Deutschland ratifizierten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte.

Das Bundesverfassungsgericht mochte diesem Grundsatz offenbar nicht mehr folgen. In einem gestern veröffentlichten Beschluss hat es entschieden, dass Verdächtige auch in Länder ausgeliefert werden dürfen, in denen gefoltert wird. Ein früherer indischer Staatsbürger hatte gegen den Auslieferungsantrag Indiens Verfassungsbeschwerde eingelegt, die von der Mehrheit des Zweiten Senats abgewiesen worden ist. Diese Entscheidung wurde u. a. damit begründet, dass Folter in Indien gesetzlich verboten sei und vom Staat nicht zielgerichtet gefördert würde. Deshalb seien Auslieferungshindernisse nicht erkennbar. Das Gericht bezog sich außerdem auf den seit Juni 2001 bestehenden Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und Indien. Dies sei hinreichendes Indiz dafür, dass in diesem Land die Menschenrechte geachtet würden, obwohl selbst das Auswärtige Amt und Amnesty International von Folter durch die Polizei und desolaten Haftbedingungen in Indien berichten.

Diese Entscheidung der obersten Verfassungsrichter ist gefährlich und scharf zu verurteilen. Durch sie werden nicht nur Folter und Misshandlungen verharmlost, sondern Folterstaaten geradezu ermuntert, ihre menschenrechtswidrige Praxis fortzusetzen. Das Urteil öffnet zudem künftig Gerichten Tür und Tor, strafrechtlich Beschuldigte oder auch politische Flüchtlinge auszuliefern oder abzuschieben. Was mit ihnen dort geschieht, wird die Richter nicht mehr interessieren.

Folter muss geächtet werden – weltweit.


 
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