AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

17.03.03

Freiheit für die kurdischen politischen Gefangenen !

Freiheit für alle politischen Gefangenen !

Anlässlich des Internationalen Tages der politischen Gefangenen am 18. März fordert AZADI die Einstellung aller Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden wegen ihrer politischen Betätigung und die Freilassung der kurdischen politischen Gefangenen aus bundesdeutschen Gefängnissen. Die Mehrzahl von ihnen befindet sich derzeit wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 Strafgesetzbuch) in Untersuchungs- oder Strafhaft. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihnen vor, in einem bestimmten Zeitraum in einem als PKK-Region bezeichnetem Gebiet der Bundesrepublik als Funktionär der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, tätig gewesen zu sein. Grundlage dieser Verfahren ist das im November 1993 vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther erlassene Verbot der Betätigung für die PKK.

Während dieser 10 Jahre wurden Dutzende kurdischer Politiker/innen und Aktivist(inn)en zu zum Teil hohen Haftstrafen verurteilt. Zumeist folg(t)e den Freilassungen eine mehrjährige Bewährungszeit, in der den Betroffenen untersagt wird, ihre politische Arbeit wieder aufzunehmen. Verstoßen sie gegen diese Auflagen, folg(t)en erneute Verhaftungen. Dies trifft auf einige der zehn derzeit von AZADI betreuten politischen Gefangenen zu.

Nach der Erklärung der PKK im Jahre 1999 zur einseitigen Einstellung des bewaffneten Kampfes, wurde im Februar 2002 ihre Auflösung beschlossen. Sie betrachtete ihre historische Aufgabe als erledigt. Vor dem Hintergrund der durch die Anschläge des 11. September 2001 entstandenen neuen politischen Entwicklungen und Einwirkungen - vornehmlich im Mittleren Osten – erfolgte im April 2002 die Gründung des „Kongress für Demokratie und Freiheit in Kurdistan“ (KADEK). Konkreter Ausdruck dieser strukturellen und strategischen Veränderungen ist seither die Konzentration des Kampfes auf der politischen Ebene. In den vergangenen Jahren entwickelte der KADEK zahlreiche friedenspolitische Initiativen, Projekte zur Demokratisierung der Türkei und Vorschläge zur friedlichen Lösung der sog. Kurden-Frage.

Seit Jahren zeigen Kurdinnen und Kurden in Deutschland ihren ausdrücklichen Willen, mit demokratischen und friedlichen Mitteln auf ihre Probleme und deren Lösungen aufmerksam zu machen. Eine Anerkennung finden diese Bemühungen allerdings nicht. Die Praxis der Strafverfolgungsbehörden ist unverändert. Sie und die Bundesregierung erklären den KADEK kurzerhand zur Nachfolgeorganisation der PKK und legitimieren auf diese Weise die Fortsetzung der Verbote. Nicht zuletzt folgen sie mit dieser Politik der Linie der Türkei und USA, die den KADEK ebenso wie zuvor die PKK als „terroristisch“ einstufen.

AZADI fordert nach 10 Jahren Verbotspolitik ein Umdenken und einen Wandel im Verhältnis zur kurdischen Bewegung. Probleme und Konflikte mit politischem Hintergrund sind mit dem Strafrecht nicht zu lösen.


 
AZADI  Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln 
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