AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

24. November 2002

Nach 9 Jahren: Das PKK-Verbot muss aufgehoben werden

Am 26. November jährt sich die Verfügung des damaligen Bundesinnenministers Kanther (CDU) über das Betätigungsverbot für die PKK und andere kurdische Organisationen zum neunten Mal – ein Repressionsakt, der mittlerweile auch einen von vielen Politikerinnen und Politikern als unhaltbar angesehenen Zustand erzeugt.

Zwei Ereignisse waren in dieser Hinsicht für das vergangene Jahr prägend:
Am 10. April 2002 beschloss die Arbeiterpartei Kurdistans PKK auf ihrer 8. Parteikonferenz ihre Auflösung und verkündete die „Neugestaltung ihrer ausschließlich auf Frieden und Demokratie gerichteten Arbeit“ im Kurdischen Kongress für Freiheit und Demokratie (KADEK). Dennoch wurde – wohl auf Drängen der türkischen Regierung - die PKK vom Rat der Europäischen Union in die „Liste der terroristischen Organisationen“ aufgenommen, obgleich sie seit langer Zeit für eine friedliche politische Lösung eintritt und einseitig auf den militärischen Kampf verzichtet hat.
Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen (NRW) hat dazu in seinem Zwischenbericht 2002 ausgeführt, dass die Aufnahme der PKK in die EU-Liste für sie ein „massiver Rückschlag“ sei „in ihren Bemühungen, sich von ihrem terroristischen Image zu lösen und den Wandel zu einer friedlichen und demokratisch agierenden Kraft zu vollziehen“.

Das in der Folge der Anschläge vom 11.9.2001 verabschiedete Paket der „Anti-Terror-Gesetze“ richtet sich zwar nicht in erster Linie gegen die PKK. Dennoch kann es jederzeit gegen sie angewendet werden, zumal der neue § 129 b StGB, mit dem die Aktivitäten im Ausland bestehender „terroristischer“ und „krimineller“ Vereinigungen verfolgt werden sollen, dafür geradezu maßgeschneidert ist.

Die von Bundesanwaltschaft und Gerichten verfolgten Delikte mit PKK-Hintergrund liegen in vielen Fällen mehrere Jahre zurück. Das könnte Anlass zur Hoffnung geben, die Bundesregierung habe ihre Kurdenpolitik nach oder im Zusammenhang mit der Gründung des KADEK überdacht. Doch häufen sich in letzter Zeit vor allem Prozesse und Geldstrafen gegen Teilnehmer/innen an der im Mai 2001 begonnenen bundesweiten Identitätskampagne „Auch ich bin PKKler“. Auch die erst kürzlich erhobene Anklage gegen den kurdischen Politiker Sahin Engizek kann nur als provokative Machtdemonstration verstanden werden, weil er seine politische Arbeit ausschließlich darauf ausgerichtet hatte, im Dialog mit Politiker/innen und Journalist(inn)en auf die friedliche Lösung der kurdischen Frage aufmerksam zu machen.

Die Bundesregierung muss endlich auf die nunmehr institutionalisierten Friedensbemühungen der kurdischen Bewegung reagieren und die Verfolgung kurdischer Politiker/innen und Organisationsmitglieder beenden. Ein deutliches, wenn auch lange überfälliges Symbol könnte ein Aussetzen der Strafverfolgung von Organisationsdelikten im Zusammenhang mit der PKK und eine Amnestie sein.
Das PKK-Verbot muss aufgehoben werden
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