AZADI infodienst nr. 88
april 2010


 

verbotspraxis

 

Niederländisches Gericht: Keine Auslieferung von Hasan A. an die Türkei

Niederländische Richter haben gegen eine Auslieferung des kurdischen Aktivisten Hasan A. an die Türkei entschieden, so dass er am 7. April aus der Haft entlassen wurde und in die Bundesrepublik zurückkehren konnte.
Hasan A., einst wegen seiner politischen Betätigung mehrere Jahre in der BRD inhaftiert, war auf der Grundlage eines Internationalen Haftbefehls türkischer Justizbehörden am 19. Januar an der deutsch-niederländischen Grenze festgenommenen worden.
Der Asylstatus des Kurden wurde aufgrund seiner Freiheitsstrafe widerrufen, wogegen sein Verteidiger Klage eingereicht hat; eine Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts steht noch aus. Bis dahin ist Hasan A. in Deutschland lediglich geduldet.

(Azadî)

 

NRW-Justiz verantwortlich für Ermittlungen gegen PJAK-Vorsitzenden
Haji Ahmadî: Deutschland sollte sich für die Konfliktlösung verantwortlich fühlen

Im Zusammenhang mit der Wohnungsdurchsuchung und Festnahme des Vorsitzenden der „Partei des freien Lebens in Kurdistan“ (PJAK), Haji Ahmadî am 5. März in Köln, hatte die Linken-Abgeordnete Jelpke eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Sie wollte wissen, aufgrund welcher strafrechtlichen Vorwürfe die Polizeimaßnahme durchgeführt worden war. Das Bundesinnenministerium teilte in seiner Antwort vom 8. April kurz und bündig mit: „Zu aktuellen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die in der Verantwortung der Landesjustiz liegen, kann die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung nehmen.“
Daraus kann geschlossen werden, dass die Verantwortung bei den nordrhein-westfälischen Justizbehörden liegt.
In einem Interview mit dem Kurdistan-Report vom Januar 2005 hatte Herr Ahmadî zu den Zielen von PJAK u. a. ausgeführt: „Wir haben auf dem Kongress ein Parteiprogramm verabschiedet, das sämtliche gesellschaftspolitische Bereiche abdeckt. Es gab einhellige Zustimmung für ein demokratisches föderales System im Iran, weil es sich hier um einen Vielvölkerstaat handelt. Solange die verschiedenen Völker und Minderheiten keine Rechte haben, bleiben sie unfrei, werden gegen Verleugnung kämpfen und ihrer verständlichen Unzufriedenheit Ausdruck verleihen. Nur durch einen Föderalismus sehen wir die Rechte aller in Iran lebenden Völker und Minderheiten gewährleistet. Beispielhaft möchte ich die Schweiz oder Belgien nennen, wo es ja auch eine friedliche Koexistenz gibt. Erst ein gleichberechtigtes Leben kann den Menschen eine würdevolle Existenz und Entfaltung ermöglichen. Auf die Frage, was die PJAK von Europa bzw. von Deutschland erwartet, antwortete Herr Ahmadî u. a.: „Weil Deutschland der wichtigste Partner der Türkei ist, sollte es auch eine Schlüsselrolle übernehmen und zwischen den Konfliktparteien moderieren. Es sollte sich verantwortlich fühlen, damit es nicht eines Tages zu spät ist – für Deutschland und die EU.“

(Azadî)

 

Wohnungsdurchsuchungen in Berlin

In den frühen Morgenstunden des 14. April durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes in Berlin auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Beschluss des Amtsgerichts die Wohnungen von vier kurdischen Politikern, darunter von Ismail P., einem Mitglied des Kurdischen Nationalkongresses (KNK). Die Polizeiaktion wurde mit dem Vorwurf begründet, der Beschuldigte sei eines „Vergehens nach § 129 Abs. 1 StGB verdächtig“ und habe von Juli 2007 bis Mai 2008 „für die Gebietsverantwortlichen der PKK“ Spendengelder „ein[ge]trieben“. Entsprechend waren die Beamten auf der Suche nach „Spendenquittungen, Personenlisten möglicher Geldgeber, Auftragslisten“ und weiteren Unterlagen. „Sie fingen beim Bad an, alles genauestens zu durchsuchen. Alles wurde durcheinander geworfen. Es gab im Haus nicht den kleinsten Ort oder Gegenstand, der nicht durchsucht worden ist. Der Grund war, wir hätten die PKK unterstützt. Sie blieben stundenlang in der Wohnung, um etwas zu finden,“ so Ismail P. Die Staatsanwaltschaft hatte die Durchsuchung am 8. Januar beantragt.

(Azadî/ANF/Kurd.Solikomitee Berlin, 14.4.2010)

 

Razzia im kurdischen Verein in Hannover

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 14. April, rückten am Sonntag, 18. 4. in der Mittagszeit die Polizei Braunschweig mit etwa 10 Mannschaftswagen an, um die Räumlichkeiten des Kurdistan-Volkshauses („Mala Gel“) in Hannover zu durchsuchen. Begründet wurde diese Polizeiaktion laut Durchsuchungsbeschluss mit dem „Verdacht“, dass der Kurde A.G. gegen das Vereinsgesetz verstoßen habe, was sich aus den „bisherigen Ermittlungen der Polizeidirektion Hannover“ ergebe. Der Beschuldigte habe sich - was „wiederholt festgestellt worden“ sei – im Kurdistan-Volkshaus aufgehalten. Und dies spreche dafür, „dass er seine Parteiarbeit dort verrichtet und entsprechende Unterlagen versteckt.“
Die Durchsuchung der Vereinsräumlichkeiten sei deshalb – so das Amtsgericht – „zum Auffinden“ von „Beweismitteln und zur Erlangung weiterer Erkenntnisse über die Parteitätigkeit des Beschuldigten sowie von ggf. weiteren Personen unerlässlich.“
Man erwarte, mithilfe der Durchsuchung „Abrechnungsunterlagen über von der PKK gesammelte Gelder, namentlich Spendenquittungen und Summenverzeichnisse zur Spendenkampagne 2009/2010, PKK-Propagandamaterial sowie Namens- und Spendenlisten zu monatlichen Spenden“ aufzufinden.
„Die schwer bewaffneten Polizisten verweigerten uns die Kontaktaufnahme zu unserem Anwalt. Sie erteilten uns ein Schweigegebot und wir durften uns nicht von der Stelle bewegen,“ erklärte die Vereinsvorsitzende Resmiye Toprakli und ihr Stellvertreter, Murat Kizilboga. Nach Bekanntwerden der Durchsuchung erschienen auch zahlreiche deutsche Freundinnen und Freunde, um gegen die Polizeiaktion zu protestieren.
Ludwig List, Stadtrat der LINKEN in Hannover, sprach von Diskriminierung der kurdischen Mitbürger: „Wir werden uns solidarisch zeigen und gemeinsam dagegen vorgehen.“

(Azadî/Beschluss AG/Erklärung Kurdistan-Volkshaus)

 

Verfassungs«schutz» NRW: PKK/KONGRA-GEL bedrohen weiterhin innere Sicherheit der BRD / Neu geschaffene Volksräte angeblich ohne Einfluss

Laut Verfassungsschutzbericht 2009 des Landes NRW verfügen PKK/KONGRA-GEL unverändert über „ca. 2000“ Mitglieder in Nordrhein-Westfalen und bundesweit über „ca. 11.500“. Die Behörde stellt fest, dass „in Westeuropa seit Ende März 1996 ein Kurswechsel zu friedlichem Verhalten erkennbar“ sei, dennoch stelle die PKK „wegen einer Reihe gewalttätiger öffentlicher Aktionen und wegen der fortlaufenden innerorganisatorischen Gewalttaten“ weiterhin eine „Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ dar. Um den „Finanzbedarf der PKK“ zu sichern, sei sie auf die „Aktionsfähigkeit der Organisation im In- und Ausland“ angewiesen. Wichtigste Geldquelle bleibe die „jährliche Spendensammlung“, bei denen es auch 2008/2009 „vereinzelte Hinweise auf Gewaltandrohung und –anwendung bei Spendenunwilligen“ gegeben habe.
Als offizielle Europavertretung fungiere die „Koordination der kurdischen ökologisch-demokratischen Gesellschaft in Europa“ (CDK). Sie habe die Aufgabe, „die in Europa lebenden Kurden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Propagandatätigkeit zu informieren.“ Die Partei sei eine „straff geführte Kaderpartei“, deren Funktionäre die Beschlüsse der Partei verbreiten sowie Kampagnen und Demonstrationen organisieren; außerdem seien sie für die jährlichen Spendensammlungen verantwortlich.
Nach Auffassung des Verfassungsschutzes seien die „im Zuge von innerorganisatorischen Demokratisierungsbemühungen eingerichteten Volksräte auf der Ebene der Gebiete bis heute ohne wesentliche Einflussmöglichkeit geblieben.“
Zu YEK-KOM, der Dachorganisation von über 60 Vereinen, wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass diese „nach ihrem Selbstverständnis“ die „politischen und kulturellen Interessen der Kurden im Sinne der PKK in Deutschland“ vertrete. Dieser Aussage folgt die Feststellung: „So forderte YEK-KOM am 15. Jahrestag des PKK-Verbots dessen Aufhebung.“ (Diese Forderung wurde allerdings auch von zahlreichen anderen nichtkurdischen Personen und Organisationen im In- und Ausland erhoben. Azadî)
Als Rechtfertigung zur Aufrechterhaltung der Repression gegen die kurdischen Organisationen und strafrechtlichen Verfolgung ihrer Repräsentant(inn)en bis zum Sanktnimmerleinstag kommt der Bericht zu dem Schluss, dass zwar der „Friedenskurs nach Vorgaben der verantwortlichen Kader unbedingt beibehalten“ werden soll, „gleichwohl“ gebe es „weiterhin Hinweise, wonach eine Abkehr vom betont gewaltfreien Verhalten in Deutschland anlassbezogen möglich“ sei und von der Europaführung „geduldet“ werde.

(Azadî)

 

„Ihre Beschwerde vom 16. Juli 1935 gegen die Ausweisungsverfügung des Herrn Polizeipräsidenten in Berlin vom 10. Juli 1935 wird hiermit als unbegründet zurückgewiesen.
Da Sie sich staatsfeindlich betätigt haben und rechtskräftig verurteilt worden sind, besteht Ihre Ausweisung zu Recht. Die Ausführungen Ihrer Beschwerdeschrift geben mir bei der Schwere des Vergehens keinen Anlaß, die Verfügung rückgängig zu machen.
Gegen diesen Bescheid ist eine weitere Sachbeschwerde oder die Klage im Verwaltungsstreitverfahren nicht gegeben.“ (Abschrift des Briefes des Staatskommissars der Hauptstadt Berlin vom 17. August 1935 an Herrn Paul Walter, sudetendeutscher Jude und tschechoslowakischer Staatsbürger.)

TerrorHorrorOrganisationGefährderinRausausDeutschland
Hasspredigt einer bayerischen Ausländerbehörde

Die Kurdin R. erhielt von der Ausländerbehörde einer bayerischen Stadt eine Ausweisungsverfügung, aus der wir nachfolgend in Auszügen zitieren:

„Aufgrund der engmaschigen Einbindung Ihrer Person in die Organisationsstrukturen der Terrororganisation KONGRA-GEL/PKK kann zugleich auch nicht davon ausgegangen werden, dass Sie – wie Sie im Sicherheitsgespräch glauben machen wollten – nur einzelne politische oder gar humanitäre Ziele dieser Terrororganisation unterstützen wollten, nicht aber die Unterstützung des internationalen Terrorismus selbst. Denn Ihnen war und ist spätestens seit Einleitung des ersten Ermittlungsverfahrens bewusst, dass es sich bei der PKK und deren Nachfolgeorganisationen um eine terroristische Organisation handelt. Ihre eigenen Aktivitäten zur Unterstützung der PKK bzw. des KONGRA-GEL waren und sind dabei stets auf eine Unterstützung der Organisation in ihrer Gesamtheit ausgerichtet, wobei Sie mit diesen Aktivitäten eben und gerade auch ausdrücklich den mit Waffengewalt geführten sog. Freiheitskampf der PKK in den kurdischen Gebieten der Türkei und deren Nachbarstaaten als aus Ihrer Sicht gerechtfertigte und notwendige Maßnahme unterstützen, jedoch laut eigenen Angaben aufgrund der Tatsache, dass Sie selbst vier Kinder haben, eine Gewaltanwendung durch Ihre Person ablehnen. Bei ihren Aktivitäten für den KONGRA-GEL/PKK handelt es sich mithin, betrachtet man diese in ihrer Gesamtheit, gerade nicht lediglich um grundrechtlich geschützte freie Meinungsäußerung, sondern um die Unterstützung einer Organisation, die den internationalen Terrorismus unterstützt.“

Kurdin als Gefahr der inneren Sicherheit stilisiert
[…] Ihre Ausweisung erfolgt insbesondere zur Gefahrenabwehr, d.h. aus spezialpräventiven Gesichtspunkten. Es besteht ein besonderes Interesse, Ihre für den KONGRA-GEL/PKK objektiv vorteilhaften Aktivitäten und Unterstützungshandlungen zukünftig im Bundesgebiet zu unterbinden.“
In allgemeinen Auslassungen heißt es u. a.:
Die Terrororganisation KONGRA-GEL gefährdet zudem auch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Denn hierzu ist, wie bereits ausgeführt, nicht erforderlich, dass die Funktionsfähigkeit des Staates tatsächlich beeinträchtigt ist. Ausreichend ist vielmehr bereits die Anwesenheit von aktiven Mitgliedern und Führungskräften des KONGRA-GEL/PKK als verbotene terroristische Organisation in Deutschland. Denn bereits hierdurch wird die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen, jedenfalls beeinträchtigt.“
[…] Sie stellen auch persönlich eine Gefahr für die genannten Schutzgüter dar.

Die «terroristischen» Aktivitäten der Kurdin R.
Diese wenigen Auszüge richten sich gegen eine Kurdin, die, weil sie als Aktivistin der später verbotenen HADEP in der Türkei politisch verfolgt wurde, vor sieben Jahren ins Bundesgebiet eingereist ist. Auf 27 Seiten wird hier ein Mensch seiner Identität und Würde beraubt, durch eine entmenschlichte Sprache zu einem Objekt des Hasses und der Gefahr gemacht. Was waren die Aktivitäten der Kurdin, die von der Ausländerbehörde als terroristisch gebrandmarkt werden? Anschläge mit Bomben verübt, Kalaschnikow gegen den bayerischen Ministerpräsidenten gerichtet, Molotowcocktails ins bayerische Parlament geworfen, Bazooka gegen die Ausländerbehörde gerichtet, mit dem Panzer durch bayerische Dörfer gerattert wie deutsche Panzer, gefahren von türkischen Soldaten, durch kurdische?
Ihre terroristischen Vergehen u. a.: Teilnahme an Demonstrationen, wo sie einmal die Parole „Biji Serok Apo“ gerufen haben soll, Besuch von Veranstaltungen im lokalen kurdischen Verein, die u. a. die Situation des inhaftierten Abdullah Öcalan zum Inhalt hatten, Teilnahme an Protestkundgebung aus Anlass der Verhaftung eines kurdischen Politikers, Besuch eines Vortrags über die Lage im Kurdengebiet der Türkei, Verkauf von inkriminierten Publikationen, Sammlung von Spenden. Zum Beweis ihrer terroristischen Gesinnung hat ein eifriger Polizeibeamter bei einer Wohnungsdurchsuchung registriert, es sei hierbei festgestellt worden, dass das Porträt Abdullah Öcalans „den Mittelpunkt eines kunstvoll verzierten Wandschmucks“ darstelle. Außerdem sei dort „ein Foto-Monatskalender angebracht“ gewesen, „dessen April-Seite ein Porträt von Abdullah Öcalan“ gezeigt habe. Ferner sei in dem „sichergestellten Handy drei Bilder, die Kämpferinnen des KONGRA-GEL zeigen“ sowie ein Bild von „Murat Karayilan, der als zweiter Mann nach Abdullah Öcalan in der Hierarchie des Volkskongresses Kurdistans anzusehen ist, gespeichert.“ Dies – so die Ausländerbehörde – zeige „deutlich, dass der KONGRA-GEL einen festen Platz in Ihrem, aber auch dem täglichen Leben Ihrer Familie hat.“

Pech und Schwefel auch auf «terroristische» Tochter
Zu dieser Familie gehört u. a. die 18-jährige Tochter S. Auch sie wird mit einer 22-seitigen nicht minder diskriminierenden Begründung von der Ausländerbehörde „aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen“.
Ihre terroristischen Aktivitäten: Als noch nicht 14-Jährige hatte sie während „eines Aufzuges“ eine Parole gerufen, zwei Jahre später nahm sie „als Besucherin an einer als kurdische Folklorefeier getarnten Veranstaltung“ des kurdischen Vereins aus Anlass des „30. Gründungstages der PKK“ teil. „Von außen“ habe man „mehrmals deutlich die verbotene Parole Biji Serok Apo“ hören können. Im vergangenen Jahr habe sie darüber hinaus an einer „Großdemonstration in Straßburg/Frankreich anlässlich des Jahrestages der Festnahme des PKK-Führers Abdullah Öcalan“ teilgenommen. Und besonders gefährlich: sie habe sich „zusammen mit ca. 60 anderen Personen“ an einer „Newroz-Demonstration mit Abschlusskundgebung“ beteiligt. Auch ihre Teilnahme an einer Festveranstaltung aus Anlass des 60. Geburtstages von Abdullah Öcalan im April 2009 wurde registriert.
Weil die 18-Jährige durch ihre Terror-Aktivitäten „eine konkrete Gefahr für die grundlegenden Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellen“ würde, erfolge ihre Ausweisung „insbesondere zur Gefahrenabwehr“. Dann wird sie noch damit konfrontiert, „dass Ihr Verhalten offensichtlich und gezielt durch Ihr Elternhaus, insbesondere Ihre Mutter geprägt worden ist und diese auch weiterhin in dieser Beziehung ein wichtiger Bezugspunkt, aber auch ein Vorbild für Sie ist.“ Es sei „im Hinblick auf Ihr Elternhaus und die im Zusammenhang mit Ihrer Mutter vorliegenden Erkenntnisse absolut lebensfremd anzunehmen, dass hier keine entsprechende Indoktrination stattgefunden“ habe.

(Azadî)

 

Kurdischem Verein wird Gemeinnützigkeit verwehrt

„Die Aktivitäten der PKK und ihrer Anhänger vollziehen sich in Deutschland maßgeblich in den örtlichen, organisationsnahen Vereinen, welche in YEK-KOM zusammengefasst sind. YEK-KOM ist Teil der Organisationsstruktur des KONGRA-GEL.“ Mit dieser und weiteren Aussagen bestätigt das Hessische Finanzgericht in Kassel die Entscheidung eines Frankfurter Finanzamtes vom März dieses Jahres, dem dort ansässigen kurdischen Kulturverein die beantragte Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu verweigern. Als Beleg für eine PKK-Unterstützung „ausreichend dokumentiert“ werden verschiedene Meldungen aus der Tageszeitung „Yeni Özgür Politika“ aufgelistet. Ein Beispiel: die Zeitung habe am 22.12.2003(!) darüber berichtet, dass in dem Verein eine Volksversammlung stattgefunden habe „unter Beteiligung eines Gastredners, des ‚Exekutivratsmitglieds’ des KONGRA-GEL, Haydar Isik“. (Der kurdischstämmige Schriftsteller mit deutscher Staatsangehörigkeit steht bereits seit Jahren im Fokus der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Aber auch die türkische Justiz versucht, per Internationalem Haftbefehl die Auslieferung von Haydar Isik in die Türkei zu erreichen.)
Oder: Im August 2004 hätten „100 Menschen in den Räumen des Klägers der ‚am 30. Juni 2004 in Maras getöteten Guerillakämpfer’“ gedacht.
Oder: Im Februar 2009 sei der 15. ordentliche YEK-KOM-Kongress in dem Verein abgehalten und mit „einer Gedenkminute für die Märtyrer des kurdischen Freiheitskampfes“ gedacht worden.

(Azadî)

 

 

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