AZADI infodienst nr. 82
oktober 2009


 

Endlich:
Muzaffer Ayata nach Über drei Jahren aus der Haft entlassen


In mehreren Ausgaben unseres Infodienstes haben wir über den Verlauf des Verfahrens gegen den kurdischen Politiker berichtet. Und endlich: Am 7. Oktober – keinen Tag früher als nach Verbüßung der Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten – wurde Muzaffer Ayata aus der JVA Weiterstadt entlassen und von zahlreichen Freundinnen und Freunden in der Freiheit begrüßt. Im Laufe der Jahre waren alle Anträge der Verteidigung, den Haftbefehl aufzuheben, von den Gerichten abgewiesen worden.
Noch im Juli hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Antrag des Generalbundesanwalts sowie nach Anhörung des Beschwerdeführers die Revision von Muzaffer Ayata gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/M. vom 9. März 2009 verworfen. Wegen des Vorwurfs der Rädelsführerschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) war der kurdische Politiker im April 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, wogegen er im Hinblick auf die Höhe des Schuldspruchs seinerzeit Revision eingelegt hatte. Nachdem der BGH im November 2008 das OLG-Urteil aufgehoben und erneut an das OLG zurückverwiesen hatte, endete die Neuverhandlung am 9. März 2009 mit einem um vier Monate reduzierten Strafmaß. Hiergegen war erneut Revision eingelegt worden. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Entlassung verfügte das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 14. August die Ausweisung des kurdischen Politikers. Ihm wird darin auferlegt, sich nach seiner Haftentlassung täglich bei der Polizei zu melden und den Stadtbereich von Stuttgart nicht zu verlassen. Auch hiergegen wurde Widerspruch eingelegt.
Nach seiner Entlassung erklärte Muzaffer Ayata gegenüber der prokurdischen Zeitung Özgür Politika auf die Frage, welche Erfahrungen er während der Haft gemacht habe, u.a.: „Es gibt nicht viel zu erzählen. Ich war lange in der Türkei inhaftiert und kenne die Gefängnisatmosphäre. Damals waren wir allerdings mit vielen anderen zusammen, hier in Deutschland ist man alleine. Das war schwierig.“ Befragt nach den Erwartungen für die Zukunft und seiner Einschätzung zur politischen Lage, antwortete er, dazu im Moment nichts Konkretes sagen zu können. Die Haltung der deutschen Politik gegenüber den Kurden resultiere aus dem ungelösten türkisch-kurdischen Konflikt. Deshalb sei sie negativ. Deutschland habe sich eben nicht auf die eigene Politik konzentriert, sondern orientiere sich an der Türkei und deren Verhalten. Folge hiervon seien Kontrolle, Überfälle und Verhaftungen auch in Deutschland. Er wisse nicht, wie auf juristischem Wege dagegen vorgegangen werden könne, der politische Kampf allerdings müsse fortgeführt werden. „Ich werde da weitermachen, wo ich aufgehört habe, als man mich verhaftet hat.“

Muzaffer Ayata hat sich zeitlebens für die Rechte des unterdrückten kurdischen Volkes eingesetzt und war dafür über 20 Jahre in türkischen Gefängnissen. Nach seiner Flucht ins europäische Exil im Jahre 2002 setzte er seine politische Arbeit fort. So war er in Deutschland der Ansprechpartner für die prokurdischen Parteien HADEP/DEHAP (später verboten) bzw. der DTP. Außerdem hat er sich publizistisch in zahlreichen Beiträgen vehement für eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts eingesetzt.

 

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