Verbotspraxis
Hasan Kartal entlassen
Der 52jährige Kurde Hasan Kartal, der am 12. Juni 2006 von Österreich an die Bundesrepublik überstellt worden war und am 16. Januar 2007 vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt wurde, konnte am 10. Juli 2007 die JVA Darmstadt verlassen und nach Frankreich ausreisen, wo er als asylberechtigt anerkannt ist.
Hasan Kartal war aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) in Auslieferungshaft genommen worden. Ihm wurde Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§129a StGB) vorgeworfen. In seiner Eigenschaft als Führungsfunktionär der PKK sei er von Mai 1993 bis April 1994 für die Region Nordwest (Hamburg, Bremen, Kiel) verantwortlich gewesen.
(Azadî)
Ahmet Celik entlassen
Ahmet Celik, der am 10. Januar 2007 im Zuge der länderübergreifenden Polizeirazzia in Räumen kurdischer Vereine und Privatwohnungen in Stuttgart verhaftet worden war, wurde am 10. Juli aus der Haft entlassen werden. Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte ihn wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz (Betätigung für PKK/KONGRA-GEL, Spendensammeln) zu einer Haftstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung (zzgl. 1.500,– Euro Geldstrafe) verurteilt. Wegen angeblicher Fluchtgefahr musste Ahmet C. auf richterliche Anordnung bis zur Urteilsverkündung in Haft bleiben – bei Verstoß gegen das Vereinsgesetz eine ungewöhnlich drastische Entscheidung.
(Azadî)
Kurdischer Politiker Riza Altun konnte in Nordirak entfliehen
Diplomatischer Streit zwischen Türkei und Österreich
Deutschland auch involviert
Die österreichische Zeitung Der Standard berichtet in ihrer Ausgabe vom 19. Juli über die Flucht von Riza Altun wie folgt:
Die Flucht des PKK-Aktivisten Riza Altun führt zu diplomatischen Verwicklungen zwischen der Türkei und Österreich. Der Grund: Es bestanden mehrere türkische Haftbefehle gegen den Mann, der nach neun Tagen Haft in Österreich freigelassen worden ist und sich daraufhin in den Irak abgesetzt hat. Ursprünglich hatten Innen- und Justizministerium nur vage Angaben dazu gemacht, warum der Mitbegründer der kurdischen Arbeiterpartei bei der Ausreise am Flughafen Wien-Schwechat festgenommen worden ist. Tatsächlich waren die Haftbefehle und weniger sein verfälschter Reisepass das Problem, erläutert der Korneuburger Staatsanwalt Walter Geyer im Gespräch mit dem Standard. «In so einem Fall wird das Auslieferungsverfahren routinemäßig eingeleitet,» meint der Jurist. Zunächst entscheidet das Justizministerium, ob dem Staat, der den Haftbefehl ausgestellt hat, überhaupt eine Auslieferung angeboten wird. Was im Fall Altun nicht passiert ist. Möglicher Grund: Die Haftbefehle sind alt und betreffen eher politische Delikte. Erst 2005 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg den Prozess gegen PKK-Führer Abdullah Öcalan als unfair und menschenrechtswidrig verurteilt.
Der Botschafter Österreichs wurde Mittwochmorgen ins türkische Außenministerium zitiert, wo man offziell protestierte. Es sei «inakzeptabel, dass ein EU-Mitglied wie Österreich einen per Interpol gesuchten Terroristen in den Irak reisen lässt», sagte der türkische Außenminister Abdullah Gül laut CNN-Türk. Der türkische Botschafter in Wien brachte am Mittwoch im heimischen Außenressort die Causa vor.
Westeuropa tut sich im Umgang mit PKK-Aktivisten schwer: Deutschland hat gegen Altun zwar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber nie einen Haftbefehl ausgestellt. Frankreich, wo er sieben Jahre lang geduldet war, hat ihn offenbar auf US-Druck im Februar verhaftet, aber bald wieder auf freien Fuß gesetzt, so dass er entkommen konnte. Haftbefehl wurde keiner ausgestellt, dafür habe Frankreich versucht, ihn nach der Landung im Irak verhaften zu lassen, berichtet ein Insider.