AZADI infodienst nr. 32
juli 2005


Cellesche Zeitung berichtet falsch über kurdische Einrichtung

Landgericht Lüneburg weist Gegendarstellung ab

Wie wir in der letzten Ausgabe des infodienstes berichteten, hat der Anwalt des Ezidischen Kulturzentrums Westercelle gegen Behauptungen in Artikeln der Celleschen Zeitung vom Juni eine Gegendarstellung verlangt, die die Chefredaktion jedoch abgelehnt hat. Deshalb wurde über die einstweilige Verfügung am 13. Juli vor dem Landgericht (LG) Lüneburg verhandelt. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Verfügung vorwiegend nicht gegendarstellungsfähige Werturteile (bereits eine unzulässige Gegendarstellungsforderung kann sämtliche ansonsten zulässigen Punkte scheitern lassen) enthalte. Deshalb versuchten die Richter, den Veröffentlichungsantrag gänzlich abzuweisen. Weil die Verteidigung jedoch zwei Hilfsanträge stellte, wurde eine Entscheidung auf den 20. Juli terminiert.

Der ungekürzte Veröffentlichungsantrag:

Unter dem Aufmacher "Verfassungsschutz beobachtet PKK-Aktivitäten in Celle" und dem Untertitel "Nachfolge-Organisation nutzt Räume des Ezidischen Kulturzentrums" war in der Celleschen Zeitung, Ausgabe Nr. 134 vom 11./12. Juni 2005 berichtet worden. Auf der Lokalseite wurde die Berichterstattung unter der Überschrift "Nachfolge-Organisation der PKK stärkt ihre Strukturen in Celle" fortgesetzt. In der einstweiligen Verfügung wurde in 9 Behauptungen widersprochen:

Unwahr ist, dass der Kongra-Gel (Volkskongress Kurdistans) Einfluss hat im Ezidischen Kulturzentrum.

Unwahr ist, dass Kongra-Gel seine Aktivitäten in die Räumlichkeiten des Zentrums verlegt habe. Richtig ist, dass dort ausschließlich Aktivitäten des Vereins durchgeführt werden und keine anderer Vereine.

Unwahr ist, dass eine "PKK"-nahe Organisation mit ihrem Sitz von Bielefeld ins EKZ gezogen ist. Wahr ist, dass ein Raum der "Föderation ezidischer Vereine" (FEV deutsch - FKE kurdisch), Dachorganisation aller in Deutschland ins Vereinsregister eingetragenen ezidischen Vereine, vermietet worden ist.

Unwahr ist, dass "hinter den Mauern des EKZ Westercelle" politische Reden im Sinne der PKK, Werbung für Demonstrationen des Kongra-Gel und Geburtstagsfeiern für Abdullah Öcalan, stattgefunden haben. Wahr ist, dass Veranstaltungen in aller Öffentlichkeit stattfinden, der Verein politisch neutral ist, parteipolitische Aktivitäten nicht geduldet und die religiös-kulturelle Tätigkeit des Vereins in den Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der in der Bundesrepublik bestehenden Rechtsordnung ausgeübt werden.

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Unwahr ist, dass "die Räumlichkeiten des aufgelösten Deutsch-Kurdischen Freundschaftsvereins - Mitglied von YEK-KOM (Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland) finanziell an die Wand gefahren wurde" und dass "dessen Vertreter" im EKZ "eine neue Heimat gefunden haben". Weder im Vorstand noch in der Mitgliedschaft sind Vertreter dieses Vereins beheimatet.

Unwahr ist, dass das EKZ "Vertretern des Deutsch-kurdischen Freundschaftsvereins Räumlichkeiten für Veranstaltung zur Verfügung gestellt" haben soll. Wahr ist, dass dieser Verein nicht mehr existiert. Doch weder sind dessen Vertretern Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt worden noch wird das Zentrum dies tun. Lediglich kulturell-religiöse Veranstaltungen finden dort statt.

Unwahr ist, dass im Vorstand des EKZ "der Einfluss von Vertretern des Deutsch-Kurdischen Freundschaftsvereins gestärkt worden ist". Wahr ist, dass es keine Vertreter des ehemaligen Vereins im Vorstand des Zentrums gibt.

Unwahr ist, dass "Berührungspunkte" des EKZ "mit dem Kongra-Gel über die Union der Yeziden aus Kurdistan (YEK) bestehen". Wahr ist: die "Einheit der Eziden aus Kurdistan (Yekitya Ezidiyen Kurdistan-YEK) hat nur bis ca. Ende 1999 existiert".

Unwahr ist, dass das EKZ der "YEK zugeordnet werden kann und dass YEK ihr Büro in Bielefeld aufgelöst und nach Celle verlagert hat". Wahr ist, dass YEK seit ca. 6 Jahren nicht mehr existiert.

In der Verhandlung am 20. Juli blieb das Landgericht Lüneburg bei seiner Meinung, bei der selbst durch die beiden Hilfsanträge verkürzten Gegendarstellung handele es sich um Werturteile und nicht um Fakten. Somit wurde der Antrag abgewiesen. Die Verteidigung wird nach Vorliegen des schriftlichen Urteils über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

(Azadî)

 

 

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