AZADI infodienst nr. 32
juni 2005


unterstÜtzungsfÄlle

AZADÎ unterstützt Kurdinnen und Kurden im Gefängnis, vor Gericht und bei Ermittlungsverfahren. Wofür wir Ihre/Eure Spenden u.a. verwenden, soll nachfolgend eine Auswahl von Fällen zeigen:

Die Restrate für eine Bücherlieferung an Mehmet T. (§129/Auslieferungsverfahren) in Höhe von 181,83 Euro wurde von AZADÎ gezahlt.

Im Zuge des Aberkennungs- bzw. Wiederanerkennungsverfahrens im Falle von Sahin E. (ehem. §129-Gefangener) entstanden Anwaltskosten von insgesamt 627,78 Euro, von denen sich AZADÎ mit einem Betrag von 400,– Euro beteiligt hat.

Aufgrund einer Denunziation fand bei Idris S. eine Hausdurchsuchung statt. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das jedoch ohne Gegenleistungen eingestellt worden ist. Es entstanden Anwaltsgebühren in Höhe von 392,08 Euro, von denen AZADÎ 250,– Euro übernommen hat.

Wegen einer nicht angemeldeten Demonstration im Zusammenhang mit der in den Niederlanden in Abschiebehaft befindlichen Kurdin Nuriye Kebir wurde Leyla K. angeklagt (Verstoß gegen das Versammlungsgesetz). Daraus resultierte eine Geldstrafe, Gerichtskosten (65,60 Euro) und Anwaltsgebühren (455,88 Euro). Unterstützung durch AZADÎ: 314,– Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Cengiz I. wg. Verstoßes gegen das Vereinsgesetz ermittelt. Von einer Klageerhebung wurde (vorläufig) abgesehen unter der Voraussetzung, dass der Betroffene ab Mai eine Auflage von 600,– Euro – monatliche Rate: 100 Euro – zahlt. Da Cengiz I. ALG II-Bezieher ist, konnte er nur eine Rate zahlen. In Anbetracht seiner Situation hat sich AZADÎ bereiterklärt, ihn mit 300,– Euro zu unterstützen. Würde nicht gezahlt, hätte er mit der Einleitung eines Prozesses rechnen müssen. Die Staatsanwaltschaft war nicht bereit, eine geringfügigere Ratenzahlung zu akzeptieren. Gegen den Kurden ist außerdem ein weiteres Strafverfahren anhängig.

Insgesamt wurde im Monat Juli 2005 ein Unterstützungsbetrag in Höhe von 1445,83 Euro ausgezahlt.

 

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