AZADI unterstützt Kurdinnen und Kurden im Gefängnis, vor Gericht
und bei Ermittlungsverfahren. Wofür wir Ihre/Eure Spenden u.a. verwenden, soll nachfolgend eine Auswahl von Fällen für die Monate Oktober bis Dezember 2004 zeigen:
Weil Selahaddin A. gegen das Betätigungsverbot verstoßen haben soll, wurde gegen ihn ermittelt. Es entstanden Anwaltskosten in Höhe von 404,60 Euro, an denen sich AZADI mit 202,— Euro beteiligt hat.
Um die Abschiebung von Frau Bekirogullari und ihren 5 Kindern in die Türkei zu verhindern, war ihr Rechtsanwalt erneut tätig geworden. Es entstanden Kosten in Höhe von 308,21 Euro. AZADI hat 154,— Euro übernommen und Pro Asyl gebeten, den restlichen Betrag zu übernehmen. Der Ehemann und Vater, Sabahattin Bekirogullari, war bereits im März 2004 aus der JVA Butzbach in die Türkei abgeschoben worden. Das LG Frankfurt/M. hatte ihn wegen Beteiligung an der Besetzungsaktion im Februar 1999 (Verschleppung Abdullah Öcalan aus Kenia in die Türkei) zu einer Freiheitsstrafe von über 5 Jahren verurteilt.
Leider blieben die anwaltlichen und die Bemühungen eines Unterstützer/innen-Kreises der Familie ohne Erfolg: Aufgrund des Beschlusses der Ausländerbehörde Gelnhausen und des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen wurden Frau Bekirogullari und drei Töchter am 1. Dezember 2004 nach Istanbul/Adana abgeschoben. Wegen der psychischen Situation der Familie war es Unterstützer/innen gestattet worden, sie bis zur Maschine der Turkish Airlines zu begleiten. Frau Bekirogullari wurde in Istanbul in Gewahrsam der Polizei genommen und nach etlichen Stunden wieder freigelassen zur Weiterreise nach Adana.
Wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz in zwei Fällen (Urteil: 1 Jahr, 3 Monate auf Bewährung) muss Nihat E. Gerichts- und Pflichtverteidigerkosten von insgesamt 5949,61 Euro zahlen. AZADI hat sich mit einem Betrag von 400,— Euro beteiligt.
Wegen Zuwiderhandelns gegen das Betätigungsverbot in zwei Fällen sind Ramazan S. Anwaltskosten von insgesamt 873,89 Euro entstanden. AZADI übernahm hiervon 437,— Euro.
Weil Seyfeddin Ö. gegen das Vereinsgesetz verstoßen hatte, wurde er zu einer Geldstrafe von 400,— Euro verurteilt. Hinzu kamen Gerichtskosten und Pflichtverteidigerentschädigung in Höhe von 640,02 Euro, an denen sich AZADI mit einem Betrag von 310,— Euro beteiligt hat.
Kazim G. wurde aufgrund des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung verurteilt. AZADI übernahm die über die Pflichtverteidigung hinaus entstandenen Anwaltskosten für die Hauptverhandlung von 154,92 Euro vollständig. Auch die Kosten für das Revisionsverfahren in Höhe von 180,21 Euro wurde von AZADI gezahlt.
Weil ein Kurde aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist, noch ausstehende Anwaltskosten aus dem Jahre 2002 in Höhe von 309,36 Euro zu begleichen, wurde AZADI um Unterstützung gebeten und beteiligte sich mit 124,— Euro. Gegen ihn war ermittelt worden, weil er auf einer Demo ein Plakat mit dem Bildnis von Abdullah Öcalan getragen hatte.
Im Rahmen der Gefangenenbetreuung hat AZADI die Kosten für Bücher für Vehbi A. (§129) von insgesamt 134,80 Euro übernommen.
Mehmet D. wurde wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Geldstrafe von 2700,— Euro verurteilt. Ferner wurden ihm 159,60 Euro Prozesskosten in Rechnung gestellt, die AZADI vollständig übernommen hat.
Ayten K. wurde aus dem gleichen Grund zu einer Geldstrafe von 1300,— Euro verurteilt. Es entstanden zusätzlich 570,45 Euro Prozess- und Pflichtverteidigerkosten, an denen sich AZADI mit 400,— Euro beteiligt hat.
Der Unterstützungsbetrag für drei Monate betrug somit insgesamt 2656,53 Euro.