Repression
Hauptsache Datensammeln
Laut Darstellung des Magazins „Panorama“ hat die nach den 11.9.-Anschlägen neu gestartete Rasterfahndung auf die Spur keines einzigen Terroristen geführt. Die Landeskriminalämter hatten mehr als 8,3 Millionen Datensätze gesammelt, woraus sich bundesweit fast 19000 „Prüffälle“ ergeben hätten, allerdings sämtlich harmlos. Ein Ermittlungsverfahren in Hamburg habe wieder eingestellt werden müssen. Nach Meinung des Bundesinnenministeriums sei die Rasterfahndung hingegen „erfolgreich“ gewesen.
(Azadi/ND, 10.4.2004)
Schilys Todesdrohungen und Becksteins finaler Rettungsschuss
Nach Einschätzung von Bundesinnenminister Otto Schily könnte seine Forderung nach einem schärferen Vorgehen gegen terrorverdächtige Ausländer noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Danach sollen Personen, die „wir für eine massive Gefahr für unser Land halten“, ausgewiesen bzw. in ihre Heimatländer abgeschoben werden können. Für den Fall von Abschiebehindernissen wie drohende Folter, seien Aufenthaltsbeschränkungen und Meldeauflagen denkbar. Im Extremfall sei es „möglicherweise notwendig, sie für eine Weile in Haft zu nehmen“, so Schily. Ausweisungsgründe sollen eine Ausbildung in einem Al-Qaida-Lager sein können, ein Kampfeinsatz in Tschetschenien oder der Vertrieb von Videos, die zum Dschihad aufrufen. Die Entscheidung sollte von den Landesbehörden und in besonderen Fällen vom Bundesinnenminister getroffen werden.
In einem ‘Spiegel’-Interview hatte Schily an die Adresse von Terroristen gesagt: „Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben.“ Mit dieser Äußerung warf er die Frage auf, ob es ein „Notwehrrecht gegenüber Terroristen“ gebe. Es handele sich um eine „sehr heikle Frage“, die sich zwischen den Grenzen von Strafrecht, Polizeirecht und Kriegsrecht bewege, meinte Schily. Unterstützung fand er beim bayerischen Innenminister Günther Beckstein, der dessen Äußerungen zwar für hart halte, aber für den Kampf gegen den Terror „gelten Kategorien des Rechts, die etwa den finalen Rettungsschuss regeln“.
(Azadi/ND, 26., 28.4.2004)
Todsicher
Schilys Rechtsstaat und der «Terror»
Was sind die Motive von Al Qaida und Co., lautet eine nicht uninteressante Frage. Die es immer genau wissen, antworten: Es gibt eigentlich keine. Wer sich selbst und viele andere in der Aussicht auf ein paar himmlische Jungfrauen zu Tode bringt, folge nur noch religiösem Wahn. Oder einer „geistig-politischen Disposition“, wie es der deutsche Innenminister im Spiegel nennt. Und dessen Antwort darauf lautet: „Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben.“
Soviel zur geistig-politischen Anlage Otto Schilys, der sich dennoch ein „entschiedener Gegner der Todesstrafe“ nennt. Um dann im selben Atemzug seine Drohung auch als Begründung neuer Kriege zu wiederholen: Der Rechtsstaat müsse und werde sich zur Wehr setzen, „notfalls auf eine Art, die das Leben der Terroristen nicht schonen kann“. Was „im Extremfall auch den Einsatz militärischer Mittel“ erfordert. In allen anderen Fällen sollen es zunächst Schutzhaft und Verdachtsabschiebungen richten.
Schilys jüngste „Notwehr“-Überlegungen sind allerdings nicht nur das Sinnbild einer deutschen Karriere vom RAF-Anwalt zum Minister mit todsicheren Ideen. Sie zeigen auch, dass der „Rechtsstaat“ hier zu Lande längst nur noch eine ideologisch aufgeblasene Fiktion ist, deren „Schutz“ vor allem den Abbau jener liberalen Rechtsverhältnisse rechtfertigen soll, die einst damit bezeichnet waren.
(Kommentar von Tom Strohschneider, ND, 26.4.2004)
Auch IWF im Anti-Terror-Kampf
Auf der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds einigten sich die 184 Mitgliedsländer darauf, den Kampf gegen die Finanzierung des internationalen Terrorismus weltweit zu verstärken. Hierfür stellten die wichtigsten Industriestaaten technische Unterstützung zur Überwachung dubioser Finanzströme in Aussicht und forderten alle Länder dazu auf, Gelder einzufrieren, die Terrorfinanzierung über Wohltätigkeitsorganisationen effektiver zu überwachen und den Bargeldschmuggel zu unterbinden.
(Azadi/ND, 26.4.2004)
«Würg’ ihn!»
IWF will Terrorfinanzierung eindämmen
1937 lag dem Völkerbund eine „Genfer Konvention zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus“ vor. Doch am Vorabend des Zweiten Weltkriegs hatte man wohl andere Sorgen. Indien war der einzige Staat, der das Abkommen ratifizierte.
Heute gibt es kaum ein internationales Treffen, auf dem dieses Thema nicht an exponierter Stelle behandelt wird. Die 184 Mitgliedsländer des Internationalen Währungsfonds (IWF) beschlossen jetzt, den Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus zu verstärken. So sollen dubiose Finanzströme überwacht und gegebenenfalls ausgetrocknet werden.
Das erinnert an jene auf einem Elefanten sitzende Maus, die von einer anderen mit dem Ruf „Würg’ ihn!“ angefeuert wird. Hat doch die Kommerzialisierung des Terrorismus in den letzten Jahrzehnten viele der Paten aus dem Sumpf profaner Kriminalität in den Kreis der Unternehmer und Banker gespült. Mag der Chef von Al Qaida auch die Höhlenwelt des Hindukusch einem klimatisierten Penthouse-Büro vorziehen–seine Terror-Holding hat sich längst die Globalisierung der Kapitalströme zu Nutze gemacht. Immerhin sorgte das Konglomerat aus Terrorismus und Kapitalismus für die bekannten Geschäftsbeziehungen zwischen den Clans des mächtigsten Mannes der Welt und seines derzeit größten Feindes – George W. Bush und Osama bin Laden. Der IWF hätte etwas früher aufwachen sollen.
(Kommentar von Ingolf Bossenz, ND, 26.4.2004)
Beckstein im Lausch-Rausch
Bayerns Innenminister Beckstein wandte sich in einer Regierungserklärung dagegen, Individualrechte zu Lasten des Schutzes der Allgemeinheit auszudehnen und kündigte an, per Landesgesetz die Möglichkeiten zum Abhören von Telefongesprächen zu erweitern. Er warnte erneut vor einer Bedrohung Deutschlands durch islamische Terroristen. Allein in Bayern seien 50 gewaltbereite Islamisten namentlich bekannt, die verdächtig seien, in Kontakt mit Terrororganisationen zu stehen. Er forderte erneut, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausweisung extremistischer Ausländer zu erweitern. Hierüber sollte nach Becksteins Auffassung nur eine Gerichtsinstanz entscheiden.
(Azadi/FAZ, 24.4.2004)
Zypries: Kontaktsperre und Verteidigerausschluss auch heute noch gut
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach sich anlässlich eines USA-Besuches in einem Vortrag vor der Friedrich-Ebert-Stiftung gegen „ein Sonderrecht zur Terrorismusbekämpfung“ aus. Angesichts des „Linksterrorismus der Roten-Armee-Fraktion in den 70er und 80er Jahren“ seien seinerzeit Maßnahmen eingeführt worden wie der Verteidiger-Ausschluss oder die Kontaktsperre. Ihrer Meinung nach stünde dieses Instrumentarium „weiterhin für strafrechtliche Terrorismusbekämpfung zur Verfügung“. Damit sei man „gut aufgestellt, ohne dass […] weitere Änderungen erforderlich sind“. In Deutschland seien „trotz der Vielzahl der Verschärfungen im Ausländerrecht die Grundrechte der Betroffenen ausreichend berücksichtigt“. Sie rechtfertigte den Freispruch im Mzoudi-Prozess und die Aufhebung der Verurteilung im Motassadeq-Verfahren, wolle sich aber bemühen, bei den US-Behörden doch noch erforderliche Aussagenehmigungen zu erwirken.
Laut Zypries sind in Deutschland derzeit rund 80 Ermittlungsverfahren gegen 177 Beschuldigte islamistisch-fundamentalistischer Glaubensrichtungen anhängig.
(Azadi/FR, 11.5.2004)
Türkei: Foltertechnik in Amerika gelernt
Systematische sexuelle Erniedrigungen und häufig Vergewaltigungen sind auch im Zusammenhang mit Foltervorwürfen in der Türkei immer wieder genannt worden. Häufig beginnt die Folterung wie in Abu Ghoreb damit, dass Gefangene ausgezogen und ihnen die Augen verbunden werden. Es folgen Elektroschocks, Aufhängen an den Armen, Schlafentzug und überlaute Musik. Der Polizeidirektor der türkischen Stadt Manisa erklärte einst auf Fragen von Journalisten: „Die Freunde von der Abteilung für Terrorismusbekämpfung kennen die Foltertechniken sehr gut. Sie wissen, wen sie wie behandeln müssen. Diese Menschen haben eine Ausbildung in Amerika erfahren. Sie haben sogar ein Zertifikat für diese Ausbildung bekommen. Natürlich heißt Foltertechnik nicht physische Folter. Sie z.B. wenden im Moment Folter gegen mich an, denn sie fragen mich dauernd.“ In Manisa waren zehn Polizisten, vorher bei der Bekämpfung der PKK im kurdischen Gebiet eingesetzt, angeklagt, im Jahre 1995 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren schwer gefoltert zu haben. Um zu beweisen, dass sie einer terroristischen Vereinigung angehören, wurden sie so lange gefoltert, bis sie Geständnisse unterschrieben. Tagelang mussten sie nackt auf der Polizeiwache zubringen, wurden gequält und sexuell erniedrigt. Ein 16-jähriges Mädchen hatte danach drei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.
Es muss also angenommen werden, dass in den USA entwickelte Foltermethoden zur Aufstandsbekämpfung weitergegeben werden.
(Azadi/ND, 11.5.2004)
Bisherige Einsätze der Bundeswehr in der Türkei
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums sollen sich die aufgelisteten Bundeswehreinsätze weitgehend auf humanitäre Hilfe beschränkt haben.
1966, 1970, 1971, 1976, 1985, 1991, 1992, 1994, 1997, 1999
(Azadi/ND, 19.5.2004)
Razzia wegen Zeitschrift «Ekmek ve Adalet»
Am 12. Mai 2004 wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Koblenz die Wohnung von Leyla Stengl, gestürmt und durchsucht. Sie ist Abonnentin der Wochenzeitschrift „Ekmek ve Adalet“ (Brot und Gerechtigkeit). Sie verwies darauf, dass es sich bei der Zeitschrift um eine legale Publikation handele. Die Polizei jedoch erklärte, dass das in Köln ansässige Redaktionsbüro geschlossen worden sei. Ihr sei für den Fall der Nichtaushändigung von alten Ausgaben der Zeitschrift mit Festnahme und Beschlagnahmung von Bildern und ihres Computers gedroht worden. „Nach diesem Angriff möchten wir allen die Frage stellen: Gibt es in Deutschland Pressefreiheit? Gibt es in Deutschland Meinungs- und Informationsfreiheit?“ fragt das Kölner Büro der Zeitschrift in einer Erklärung und kündigte an, dass die Zeitschrift weiterhin erscheinen werde: „Dies konnte der türkische Faschismus nicht verhindern, dies werden auch die deutsche Staatsanwaltschaft und Polizei nicht verhindern können.“
(Azadi/Tayad Komitee v. 14.5.2004)