Asyl-& Abschiebepolitik
Anwaltstag: Keine Verschärfungen des Ausländerrechts!
Dr. Heiner Geißler (CDU): Keine Sicherheit auf Kosten der Freiheit
Dieter Wiefelspütz (SPD) für Ausweisung verdächtiger Ausländer
„Das vorhandene rechtliche Instrumentarium für die Ausweisung verurteilter Straftäter reicht aus,“ sagte das Vorstandsmitglied Victor Pfaff des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Anlässlich des 55. Deutschen Anwaltstages in Hamburg haben sich die Teilnehmenden gegen Verschärfungen des Ausländerrechts zur leichteren Ausweisung von Terrorverdächtigen ausgesprochen. Die geplanten Regelungen aufgrund einer „Terror-Prognose“ bedeuteten eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien.
Der einstige CDU-Generalsekretär und Bundestagsabgeordnete, Dr. Heiner Geißler, referierte zum Thema „Sicherheit und Ordnung auf Kosten der Freiheit?“ Er betonte, dass es „so nicht weitergehen“ könne. Er frage sich in Anbetracht der 2,6 Milliarden Menschen weltweit, die weniger als zwei Dollar am Tag zum Leben als Folge eines kapitalistischen Wirtschaftssystems besäßen, ob der internationale Terrorismus nicht eine Antwort auf diese Tatsache sei.
Die USA und Großbritannien – so Geißler – hätten in Irak nahezu alle völkerrechtlichen Regeln und Gesetze des Krieges aufgegeben. Der deutschen Politik warf er vor, dass sie nach dem 11. September 2001 zu rasch „Antiterrorgesetze“ erlassen habe, die zu Teilen „unzweifelhaft“ verfassungswidrig seien. Ferner kritisierte er, dass „die Demokratien auf ihre Bedrohung mit Einschränkung von Grundrechten und Freiheit“ reagieren würden. Der CDU-Politiker beklagte den Verlust des „ethischen Kompass“, an dessen Stelle die Börsenkurse, der DAX getreten sei. Die laut Artikel 1 des Grundgesetzes postulierte Menschenwürde gelte seinem Eindruck nach für manche hier zu Lande nur, wenn sie Deutsche seien. Sie dürfe durch das Strafverfolgungsinteresse des Staates nicht relativiert werden: „Es gibt keine Sicherheit auf Kosten der Freiheit.“
Die Teilnehmenden wiesen die wiederholten Überlegungen der Innenpolitiker Thomas Strobel (CDU) und Dieter Wiefelspütz (SPD) zurück, künftig Ausländer alleine aufgrund eines Terrorismusverdachts auszuweisen zu können. „Im Zweifel für den Angeklagten“, halte er für verfehlt: „Die Interessen der Deutschen gehen denen der Ausländer vor,“ so Wiefelspütz.
„Deutschland braucht kein Guantanamo, auch nicht im Ausländerrecht“, erklärte Hartmut Kilger, Präsident des Anwaltvereins. Von den „nicht hinnehmbaren Verschärfungen von Ausweisungsvorschriften“ würden vor allem „hier Geborene oder aufgewachsene Einwanderer der zweiten oder dritten Generation getroffen“, befürchtet Victor Pfaff, auch Mitglied des DAV-Ausschusses Ausländer- und Asylrecht.
(Azadi/ND, 22. 5. 2004)
Wiefelspütz: Ermitteln ohne Verdacht und hinausbefördern
Nach Meinung des SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz sollte zur Terrorbekämpfung die Trennung von Geheimdiensten und Polizei aufgehoben werden. Der Polizei solle ermöglicht werden, auf Geheimdienstinformationen und Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zugreifen zu können. Außerdem müsse das BKA ohne konkreten Verdacht ermitteln können. Dr. Heiner Geißler (CDU) warnte vor solchen Absichten: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ werde bei Ausländern bereits heute umgekehrt. Laut Max Stadler (FDP) rüttele Wiefelspütz „in unverantwortlicher Weise“ an einem Grundprinzip des Rechtsstaates.
Der SPD-Politiker sprach sich darüber hinaus für die Einrichtung einer zentralen Islamismusdatei aus und forderte die Ausweisung von Mounir El Motassadeq und Abdelghani Mzoudi: „Ich bin dafür, dass Beide so rasch wie möglich aus Deutschland hinausbefördert (!) werden.“
(Azadi/ND, 22.5.2004)
Kirche gegen Abschiebelager
Die Landessynode der evangelischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Frühjahrstagung beschlossen, die bayerische Staatsregierung aufzufordern, das „Ausreisezentrum“ in Fürth zu schließen. Es entspreche nicht christlicher Gesinnung, Menschen in die Illegalität zu bringen. Etwa die Hälfte der Flüchtlinge in dem „Ausreisezentrum“ würden in die Illegalität abtauchen und etwa zehn Prozent abgeschoben. In Fürth sind etwa 50 Personen untergebracht. Der Container ist von einem hohen Zaun umgeben und das Gelände wird rund um die Uhr von einem Sicherheitsdienst bewacht. „Wir hoffen, dass keine neuen Ausreisezentren mehr eingerichtet werden und langfristig natürlich, dass sie ganz abgeschafft werden,“ kommentierte Alexander Thal von der Menschenrechtsorganisation Res publica.
(Azadi/ND, 1.4.2004)
Tragödien in Zahlen
United, ein internationales Netzwerk gegen Rassismus mit über 550 europäischen Mitgliedsorganisationen, hat in einer Dokumentation für die Zeit von 1993 bis 2003 fast 3800 Menschen aufgeführt, die ihre Flucht, zumeist übers Mittelmeer nach EU-Europa, mit dem Leben bezahlten. Auch die Minenfelder an der türkisch-griechischen Grenze fordern Opfer und Menschen sterben an der deutsch-polnischen Grenze. Nicht gezählt sind die Toten, die Opfer der Abschiebungspolitik von EU-Staaten werden. Von 350000 Menschen ist die Rede, die jährlich aus der EU abgeschoben, von 150000, die zur „freiwilligen“ Rückkehr gezwungen werden.
(Azadi/ND, 2.4.2004)

Abgeschoben in Folter und F-Typ-Gefängnis
Trotz vielfältiger Bemühungen von Menschenrechtsorganisationen, eine Abschiebung des Kurden Aydin Cimen zu verhindern, wurde er im April aus Deutschland in die Türkei abgeschoben. Bei seiner Ankunft in Istanbul ist er festgenommen und wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK in das F-Typ-Gefängnis nach Tekirdag verbracht worden. Ein Verwandter hat gesagt, dass Aydin Cimen in der politischen Abteilung der Istanbuler Polizei gefoltert worden sei. Weiterhin erklärte Zülküf Uyar, dass die deutschen Beamten bei der Abschiebung Fotos und Dokumente von Cimens Exiltätigkeit den türkischen Behörden übergeben hätten.
Wegen politischer Verfolgung war Cimen aus der Türkei nach Deutschland geflohen und hat dort Asyl beantragt. Im Dezember 2003 ist er festgenommen und in Abschiebehaft verbracht worden.
(Azadi/ÖP, 17.4.2004)
Gezählte Ausländer
Wie das Statistische Bundesamt am 19. April mitteilt, lebten in Deutschland Ende des vergangenen Jahres 7,33 Millionen Menschen ohne deutschen Pass, 10000 weniger als im Vorjahr. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung betrug 8,9 Prozent. Die größte Gruppe unter den Ausländern stellten 1,88 Millionen Türken mit 25,6 Prozent. Zwei Drittel der ausländischen Staatsbürger lebten am Jahresende bereits länger als 8 Jahre in der Bundesrepublik und erfüllten damit eine wichtige Bedingung für die Einbürgerung. Ein Drittel war sogar schon seit mehr als 20 Jahren im Land.
(Azadi/ND, 20.4.2004)
Schily erfreut über Drittstaatenregelung
Unmittelbar vor dem Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten setzten die Innenminister der 15 „alten“ EU-Länder in Luxemburg einen Schlusspunkt unter ihre jahrelangen Verhandlungen über ein gemeinsames Asylrecht. Sie einigten sich auf eine Richtlinie, die eine Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze erlaubt, wenn diese aus vorab festgelegten sicheren Drittstaaten kommen. Auch eine Abschiebung vor der Entscheidung über so genannte Folgeanträge der Asylbewerber/innen ist demnach möglich. „Für uns ist es wichtig, dass die in Deutschland erfolgreich praktizierte Drittstaatenregelung erhalten wird,“ kommentierte Bundesinnenminister Schily das Verhandlungsergebnis.
Bei Themen der Asyl- und Einwanderungspolitik können die Minister nunmehr mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Bisher hatte jedes Land ein Vetorecht.
(Azadi/ND, 30.4.2004)
«Effizient» nach Berlusconi-Art:
50230 Abschiebungen in zwei Jahren
Die PDS-Bundestagsabgeordnete Petra Pau hatte in der Fragestunde des Bundestages vom 3. März 2004 von der Bundesregierung die Abschiebungszahlen der Jahre 2002 und 2003 sowie der Zielländer erfragt. Im Nachgang hierzu reichte das Bundesinnenministerium (BMI) der Abgeordneten Anfang Mai 2004 eine detaillierte Auflistung nach und bemerkte u.a.: „Die ‚Initiative der Italienischen Republik betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen unterliegen, aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten’ wird von der Bundesregierung in vollem Umfang unterstützt.“ Als ginge es um den Transport von Waren, führt der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper bürokratisch-technisch weiter aus: „Danach soll die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, im Rahmen der Maßnahmen und Aktionen zur Verbesserung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten möglichst effizient gestaltet werden, indem die vorhandenen Kapazitäten für die Organisation von Sammelflügen gemeinsam genutzt werden.“
Laut BMI-Liste erfolgten im Jahre 2002 insgesamt 26286 Abschiebungen auf dem Luftweg in 124 Staaten, die meisten mit 4746 in die BR-Jugoslawien, gefolgt von 4331 in die Türkei.
Im Jahre 2003 wurden insgesamt 23944 Deportationen auf dem Luftweg in insgesamt 127 Länder durchgeführt. Die BR-Jugoslawien stand auch im vergangenen Jahr mit einer Anzahl von 4361 an der Spitze; den zweiten Platz nahm die Türkei mit 4052 Abschiebungen ein.
Suizidversuche im Hochsicherheitstrakt Santa Fu
Im Monat April wurden in Hamburg drei Fälle von Suizidversuchen von Abschiebehäftlingen bekannt. So wollte sich der Kurde Orhan B. am 19. April 2004 in seiner Zelle mit seinen Schnürsenkeln erhängen, um sich einer Auslieferung an die Türkei zu entziehen. Seitdem liegt er mit der Diagnose „Hirntod“ auf der Intensivstation eines Krankenhauses. Er hatte bereits im März versucht, sich das Leben zu nehmen, was die Anstaltsleitung offenbar nicht ernst genommen hatte. Orhan B. wurde nach einigen Tagen im Gefängniskrankenhaus wieder in seiner Zelle sich selbst überlassen. Sein Anwalt, Mahmut Erdem, wirft der Leitung der JVA Fuhlsbüttel und dem Gefängnispsychologen vor, die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben und erstattete gegen sie Strafanzeige. Der eigentlich Verantwortliche sei – laut Erdem – Hamburgs CDU-Innensenator Roger Kusch, der verstärkt auf Repression setze und Mittel für Hilfsangebote streiche.
Wie der Flüchtlingsrat Hamburg veröffentlichte, habe sich bereits am 11. April ein Albaner in Abschiebehaft erhängt und zwei Tage später wollte sich ein Mann aus Togo mit einem Schnitt in die Kehle umbringen. Den Suizidversuch überlebte er. Doch wie Orhan B. sei er bereits wenige Tage danach wieder in den Abschiebeknast gebracht worden.
In der JVA Santa Fu sind die Abschiebehäftlinge in einem Hochsicherheitstrakt untergebracht, was laut Flüchtlingsrat mit erheblichen Verschärfungen der Haftbedingungen verbunden sei.
(Azadi/jw, 8.5.2004)
Besetzer dürfen bleiben
Die Kurden, die im Februar 1999 das israelische und griechische Generalkonsulat in Berlin besetzt hatten, dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht abgeschoben werden. Wie das Gericht am 5.5.2004 mitteilte, würden den Kurden bei einer Rückkehr in die Türkei mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ politische Verfolgung und sogar Folter und Misshandlung drohen. Nach Auffassung des Gerichtes werden die Kurden von den türkischen Sicherheitskräften nach wie vor als Regimegegner angesehen, die sich „in besonderem Maße“ aktiv gegen den türkischen Staat engagierten.
(Quelle: Berliner Zeitung, 6.5.05 bzw. Kurdistan-Rundbrief v. 15.5.04)
Gemeinsam gegen «modernes Zuwanderungsgesetz»
Grüne „auf Linie gebracht“ und kaltgestellt
Der Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz, der nach jahrelangem Gezerre aus parteitaktischen Gründen geschlossen wurde, erfüllt etliche Unions-Forderungen:
• Abschiebungsanordnung auf der Grundlage einer „tatsachengestützten Gefahrenprognose“, für die die Länder zuständig sein sollen und das Bundesinnenministerium bei „Sachverhalten von besonderer Bedeutung“ ein Zugriffsrecht haben soll. Rechtsschutz nur durch eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht. Bei Abschiebungshindernissen: Meldeauflagen, Einschränkungen der Freizügigkeit und strafbewehrte Kommunikationsverbote. (Von dieser Praxis sind insbesondere ehemalige kurdische politische § 129-Gefangene schon seit Jahren betroffen. Lange Bewährungszeiten und umfangreiche Auflagen verurteilen diesen Personenkreis de facto zur völligen politischen Abstinenz. Azadi)
• Einführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz über verfassungsfeindliche Erkenntnisse vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als zeitlich unbefristeter Aufenthaltstitel sowie vor der Entscheidung über eine Einbürgerung. (Diese Praxis wird bei Kurdinnen und Kurden längst angewandt, Azadi)
• Personen im Einbürgerungsverfahren sollen verpflichtet werden, Vorstrafen im Ausland bekannt zu geben, wobei gewährleistet sein muss, dass diese in einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen wurden.
• Ermessensausweisung von „geistigen Brandstiftern“, z.B. Hetzer in Moscheen.
• Zwingender Ausweisungsgrund von Schleusern, die zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden sind.
• Einführung einer Warndatei für das nationale Visumsverfahren für den Fall, dass eine derartige Datei auf europäischer Ebene bis 2006 keinen Erfolg haben sollte.
• Einwanderer haben Anspruch auf einen Sprachkurs, dessen Finanzierung der Bund zu leisten hat. Bei Nichtteilnahme drohen Sanktionen, z. B. durch Aufschiebung von Verbesserungen im ausländerrechtlichen Status.
• Die „geschlechtsspezifische Verfolgung“ wird anerkannt. (Wobei diese bereits auf der EU-Ebene festgeschrieben ist, Azadi)
Vor allem die beiden Scharfmacher Schily und Beckstein sowie der saarländische CDU-Ministerpräsident Müller sind damit beauftragt, für diesen Kompromiss eine „Gesetzessprache“ (Schily) zu finden. Bis zum 30. Juni soll sie gefunden sein. Beim Mitschreiben sind die Grünen ausgeschlossen, nachdem der Kanzler sie zuvor–laut Westerwelle–„auf Linie gebracht“ hatte.
(Azadi und diverse Tageszeitungen, 26.,27.5.2004)
RAV: Zuwanderungsgesetz ein schädliches Vorhaben
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) erteilte in einer Erklärung vom 20. Mai 2004 dem Zuwanderungsgesetz eine Absage: „Der RAV nimmt mit großem Bedauern zur Kenntnis, dass die Grünen sich von ihrer klaren und vernünftigen Einschätzung, dass mit den Unionsparteien nicht zu verhandeln sei, verabschiedet haben. […] Nicht nur politisch verfehlt, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich, dürfte das Ansinnen von ‘Internierungslagern für mutmaßliche Islamisten’, ‘Kontaktsperre für vermeintliche Hassprediger’ und die ‘Versagung von Aufenthaltserlaubnissen bei bloßem Verdacht, Terrorist zu sein oder solche angeblich zu kennen.“ Politisch schädlich sei, dass „nebenbei– ohne vernünftigen Grund–gleich noch die Ausweisungstatbestände verschärft werden“ sollen, wonach „Straftäter zwingend ausgewiesen werden, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr - bisher drei Jahre - verurteilt wurden“. Die Verschärfung schade auf allen Ebenen: „menschlich, gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch.“ Ein Ausstieg aus den Verhandlungen „wäre schon längst überfällig.“
Flüchtlinge ans Bett gefesselt
Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert die sofortige Schließung der so genannten Beruhigungszellen in der Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt. Dort würden Inhaftierte stundenlang an ein Bettgestell festgebunden, so ein Sprecher der Organisation. Dies bedeute einen extremen Eingriff in die Grundrechte. Laut innenpolitischem Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke, sei dies jedoch ein „gerechtfertigtes und notwendiges“ Mittel für Ausnahmefälle.
(Azadi/jw, 21.5.2004)
Flüchtlinge setzen Hungerstreik fort
Die kurdischen, albanischen und arabischen Flüchtlinge, die sich in Abschiebehaft in Rottenburg befinden, setzen ihren am 1.Mai gestarteten Hungerstreik aus Protest gegen die deutsche Asylpolitik und die Haftbedingungen fort. Sie wollen ihre Aktion solange durchführen, bis ihre Forderungen akzeptiert werden.
Unter diesen Flüchtlingen befinden sich auch Efter Tunc (Verteiler der Zeitschrift „Revolutionäre Demokratie“), Aydin Murat (Mitarbeiter der HADEP-Jugendkommission), Mehmet Sari (Kurde aus Gaziantep), Ishak Murtazi (aus dem Kosovo) und Arabischstämmige. Mehmet Sari hat unserer Zeitung eine Erklärung abgegeben: „Wir sind Betroffene, die wegen politischer Verfolgung geflohen sind. Wir haben aus diesem Grund Asyl in Deutschland gesucht. Doch will man uns jetzt zurück in unsere Heimatländer abschieben. Wir fordern von der deutschen Politik eine menschliche Behandlung und die Anwendung humaner Regelungen.“ Die Mitarbeiter der Abschiebehaft interessieren sich laut Mehmet Sari kaum für den Hungerstreik. Vielmehr wird versucht die Gefängnisleitung, die Hungerstreikenden voneinander zu trennen, ein Beteiligter wurde am 14. Mai entlassen. „Mit solchen Versuchen will man unsere Aktion lahm legen,“ so Sari. Aus Protest gegen diese ignorante Haltung hat Mahmut Ziker Medikamente genommen, um Selbstmord zu begehen. Zur Zeit wird er unter Polizeiaufsicht im Krankenhaus behandelt. Er soll offenbar unter ärztlicher und polizeilicher Begleitung abgeschoben werden.
„Wir rufen die Zuständigen und die Öffentlichkeit auf, unsere Aktion zu beobachten und unsere Forderungen zu unterstützen.“
(Azadi/ÖP, 22.5.2004)
Kurde mit Medikamenten ruhiggestellt – Erneuter Abschiebeversuch steht bevor
Der Kurde Özel Özkan, der vor Jahren in Deutschland wegen seiner politischen Aktivitäten in der Türkei Asyl beantragt hatte und nach der Ablehnung in die Türkei abgeschoben wurde, befindet sich wieder hier. Er erklärte gegenüber Özgür Politika: „Ich bin damals unter Betäubung aus Deutschland in die Türkei abgeschoben. Jetzt befürchte ich, dass mir dasselbe wieder passieren wird. Am 8. Juni soll erneut die Abschiebung in die Türkei erfolgen.“
Özkan schildert die Situation von 2002 so: „Am 1. Februar wurde ich betäubt und in Begleitung von Ärzten abgeschoben worden. Im Februar 2004 bin ich dann wieder nach Deutschland eingereist, um erneut Asyl zu beantragen. Bis jetzt wurde ich jedoch nicht zu meinen Asylgründen befragt. Seit etwa 3 Monaten befinde ich mich in Abschiebehaft. Wegen meiner psychischen Probleme und der Flugangst gibt man mir täglich 10 verschiedene Medikamente.“ Weiter äußert sich der Kurde zu einem ersten Abschiebeversuch: „Man hat mich am 7. Mai 2004 zum Flughafen gebracht. Dort wollte man mir Tabletten geben, die ich allerdings nicht einnehmen wollte, weil ich sie nicht kannte. Der Pilot hat sich geweigert, mich zu transportieren, weil in den ärztlichen Berichten gestanden hat, dass ich unter massiver Flugangst leide.“
Derzeit befindet sich Özkan im Gefängnis von Langenhagen in Abschiebehaft. Auch jetzt versuche man, ihn mit Medikamenten ruhig zu stellen. Zum Schluss wiederholte er, dass er sich vor dem erneuten Versuch seiner Abschiebung von Düsseldorf am 8. Juni sehr fürchte. In seinen Augen sei das Vorgehen der Behörden gegen ihn illegal und unmenschlich. Er würde gerne hiergegen vorgehen, doch sei sein Anwalt nicht bereit, Anzeige zu erstatten.
(Azadi/ÖP, 24.5.2004)
Weniger Einbürgerungen
Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2003 rund 140700 Ausländer (knapp neun Prozent weniger als im Vorjahr) die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit einem Anteil von 40 Prozent stammten die meisten aus der Türkei. Seit dem Jahr 2000 sinkt die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich. 61 Prozent der Antragsteller haben von der Regelung Gebrauch gemacht, nach einem mindestens achtjährigen Aufenthalt in Deutschland eingebürgert zu werden.
(Azadi/ND, 25.5.2004)