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WTO up up down down

Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 9
Verfahren für mehrere Beschwerdeführer

  1. Wenn mehr als ein Mitglied die Einsetzung eines Panels wegen derselben Angelegenheit beantragt, kann ein einziges Panel zur Prüfung dieser Beschwerden eingesetzt werden, wobei die Rechte aller betroffenen Mitglieder berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit soll immer ein einziges Panel zur Prüfung solcher Beschwerden eingesetzt werden.
     
  2. Das einzige Panel führt seine Prüfung so durch und unterbreitet seine Ergebnisse dem DSB derart, daß die Rechte, welche die Streitparteien gehabt hätten, wenn mehrere Panels die Beschwerden geprüft hätten, nicht beeinträchtigt werden. Auf Antrag einer Streitpartei legt das Panel getrennte Berichte über die betreffende Streitigkeit vor. Die schriftlichen Vorlagen jedes einzelnen Beschwerdeführers werden den anderen Beschwerdeführern zur Verfügung gestellt, und jeder Beschwerdeführer hat das Recht, anwesend zu sein, wenn einer der anderen Beschwerdeführer vor dem Panel seine Stellungnahme abgibt.
     
  3. Wird mehr als ein Panel zur Prüfung der Beschwerden über dieselbe Angelegenheit eingesetzt, so sind soweit möglich dieselben Einzelpersonen in den getrennten Panels tätig, und der Zeitplan für das Panelverfahren über diese Streitigkeiten wird abgestimmt.
     

Artikel 10: Dritte up

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