archives - archivios: WTO Info

WTO up up down down

Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Anhang 3
Arbeitsverfahren

  1. In seinen Verfahren beachtet das Panel die einschlägigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Darüber hinaus finden folgende Arbeitsverfahren Anwendung.
     
  2. Die Panelsitzungen sind nicht öffentlich. Die Streitparteien und andere interessierte Parteien nehmen an den Sitzungen des Panels nur teil, wenn sie vom Panel dazu aufgefordert werden.
     
  3. Die Beratungen des Panels und die ihm vorgelegten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Diese Vereinbarung hindert eine Streitpartei nicht daran, Erklärungen über ihren eigenen Standpunkt in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Von einem anderen Mitglied dem Panel zugeleitete und von diesem Mitglied als vertraulich gekennzeichnete Informationen werden von den Mitgliedern vertraulich behandelt. Legt eine Streitpartei dem Panel eine vertrauliche Fassung ihrer schriftlichen Vorlagen vor, so stellt sie auch auf Antrag eines Mitglieds eine nichtvertrauliche Kurzfassung der in ihren Unterlagen enthaltenen Informationen zur Verfügung, die der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden könnte.
     
  4. Vor der ersten Sitzung des Panels mit den Parteien in der Sache leiten die Streitparteien dem Panel schriftliche Vorlagen zu, in denen sie den Sachverhalt und ihre Argumente darlegen.
     
  5. In der ersten Sitzung in der Sache mit den Parteien fordert das Panel die beschwerdeführende Partei auf, ihren Fall darzulegen. Anschließend und noch während derselben Sitzung wird die beklagte Partei aufgefordert, ihren Standpunkt darzulegen.
     
  6. Alle Dritten, die dem DSB ihr Interesse an der Streitigkeit angezeigt haben, werden schriftlich gebeten, ihre Auffassungen auf einer hierzu bestimmten Sitzung während der ersten Sitzung des Panels in der Sache darzulegen. Diese Dritten dürfen während dieser gesamten Sitzung anwesend sein.
     
  7. Förmliche Darstellungen werden in einer zweiten Sitzung in der Sache vorgebracht. Die beklagte Partei hat zuerst das Recht, gehört zu werden; ihr folgt die beschwerdeführende Partei. Vor der Sitzung legen die Parteien dem Panel schriftliche Darstellungen vor.
     
  8. Das Panel kann jederzeit entweder im Verlauf einer Sitzung oder schriftlich Fragen an die Parteien richten und sie um Erklärungen bitten.
     
  9. Die Streitparteien und Dritte, die nach Artikel 10 aufgefordert wurden, ihre Auffassungen darzulegen, stellen dem Panel eine schriftliche Fassung ihrer mündlichen Erklärungen zur Verfügung.
     
  10. Im Interesse einer vollständigen Transparenz erfolgen die in den Absätzen 5 bis 9 bezeichneten Darlegungen, Darstellungen und Erklärungen in Anwesenheit der Parteien. Darüber hinaus werden die schriftlichen Vorlagen jeder Partei einschließlich etwaiger Bemerkungen zu dem beschreibenden Teil des Berichts sowie Antworten auf Fragen des Panels der anderen Partei oder den anderen Parteien zur Verfügung gestellt.
     
  11. Zusätzliche panelspezifische Verfahren.
     
  12. Für die Arbeit des Panels wird folgender Zeitplan vorgeschlagen:
    1. Eingang der ersten schriftlichen Vorlagen der Parteien:
      1. beschwerdeführende Partei: 3-6 Wochen
      2. beklagte Partei: 2-3 Wochen
    2. Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Sitzung in der Sache mit den Parteien; Sitzung mit Dritten: 1-2 Wochen
    3. Eingang der schriftlichen Darlegungen der Parteien: 2-3 Wochen
    4. Datum, Uhrzeit und Ort der zweiten Sitzung in der Sache mit den Parteien: 1-2 Wochen
    5. Übermittlung des beschreibenden Teils des Berichts an die Parteien: 2-4 Wochen
    6. Eingang der Bemerkungen der Parteien zu dem beschreibenden Teil des Berichts: 2 Wochen
    7. Übermittlung des Zwischenberichts einschließlich der Sachverhaltsfeststellungen 2-4 Wochen und Schlußfolgerungen an die Parteien:
    8. Frist für Anträge einer Partei, einen Teil/Teile des Berichts zu überprüfen: 1 Woche
    9. Zeitraum für die Überprüfung durch das Panel, gegebenenfalls einschließlich einer 2 Wochen zusätzlichen Sitzung mit den Parteien:
    10. Übermittlung des Abschlußberichts an die Streitparteien: 2 Wochen
    11. Verteilung des Abschlußberichts an die Mitglieder: 3 Wochen

Der angegebene Zeitplan kann wegen unvorhergesehener Entwicklungen geändert werden. Falls erforderlich, werden zusätzliche Sitzungen mit den Parteien einberufen.

Anhang 4: Sachverständigengutachtergruppen up

wto | gats | trips | www.agp.org