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Chiapas – Regierung mobilisiert gegen das zapatatistische Huitepec Gemeindereservat

MENSCHENRECHTSZENTRUM Fray Bartolomé de Las Casas, A.C.

San Cristóbal de Las Casas, Chiapas 14. März 2007

Bulletin #03

- Der Erlass des Staatskongresses, der auf Anfrage der Regierung von Chiapas "sechs neue Naturschutzgebiete" einrichtet ist illegal.

- Das Gebiet des Zapatistischen Ökologischen Gemeindereservats von Huitepec wird ein Tag vor seiner Inauguration per Regierungsdekret zum offiziellen Naturschutzgebiet von Huitepec-Los Alcanfores erklärt.

- Die Sabines Regierung und der Lokalkongress missachten die Anweisungen des UN Sonderbeauftragten für Indigene Völker, Sr. Rodolfo Stavenhagen.

Am 12. März 2007 gab die Koordination für Soziale Kommunikation des Bundesstaates von Chiapas in ihrem Bulletin Nr. 1076 bekannt [1]:

"Der Staatskongress hat auf Anfrage der Regierung von Chiapas, sechs neue Naturschutzgebiete (ANP), in den Bezirken von Playas de Catazajá, Berriozábal, La Libertad, Tapalapa, San Cristóbal de las Casas und Ocozocoautla de Espinoza eingerichtet.

Die neuen Naturschutzgebiete sind dem Institut für Naturgeschichte und Ökologie (IHNE) unterstellt, und ihre Wartung wird ebenfalls die "integrale Aufmerksamkeit unter Beteiligung der Gesellschaft" zum Schutz der Naturreservate erfordern.

(...) in San Cristóbal de Las Casas (...), wird das Reservat Huitepec-Los Alcanfores 102 Hektar Regenwald (...). schützen."

Der Staatskongress und der Gouverneur von Chiapas waren zweifellos darüber unterrichtet, da dieses Ereignis öffentlich angekündigt und sowohl in der nationalen [2] als auch in der staatlichen Presse behandelt worden ist, dass nur ein Tag später, am 13. März 2007, die Inauguration des Zapatistischen Ökologischen Gemeindereservats von Huitepec erfolgen sollte, und zwar auf dem gleichen Gebiet, auf dem nun die Naturschutzzone Huitepec-Los Alcanfores eingerichtet wurde. [3]

Darüber hinaus wurde bereits am 27. September 2006, durch eine öffentliche Denuncia der Junta der Guten Regierung von Oventic, nach einer vorherigen Untersuchung und auf die Petition der EZLN Unterstützungsbasen der Gemeinde Huitepec Ocotal hin, unter anderem der Beschluss verkündet: "die zapatistischen Unterstützungsbasen der Gemeinde 'Huitepec Ocotal, zweite Sektion', den Vorschlag erbracht haben die 102 Hektare zum 'Zapatistischen Ökologischen Gemeindereservat' zu erklären, dessen Pflege, Schutz und Wiederaufforstung der eigenen Gemeinde obliegen soll, mit Unterstützung der Junta der Guten Regierung."

Ein Tage später, am 28. September 2006, erschien in der Lokalzeitung "Cuarto Poder" eine von Laura Mondragón unterzeichnete Presseerklärung, unter der Schlagzeile "Petition der Staatsexekutiven wird geprüft", in der explizit erklärt wird, dass hinter dem Erlass das Interesse an den Wasserressourcen des Gebietes steht: "Der Staatsgouverneur hat dem Lokalkongress ein Erlass vorgelegt, das beabsichtigt den Hügel von Huitepec-Los Alcanfores im Bezirk von San Cristobal de Las Casas, von dem drei Bezirke der Zone ihr Wasser beziehen, zur Naturschutzzone zu erklären, da die Verwaltung dieses Wassers der Bundesregierung und nicht der staatlichen Regierung obliegt." [4]

Infolge der zapatistischen Erklärung wurde der Erlass in der Abgeordnetenkammer auf Eis gelegt; die neue Staatsregierung jedoch bewilligte diesen Erlass, in eindeutiger Missachtung der Rechte der indigenen Völker.

Dieses Menschenrechtszentrum denunziert die Nichterfüllung der Anweisung des UN Sonderbeauftragten für die Menschenrechte und Grundfreiheiten der indigenen Völker, Sr. Rodolfo Stavenhagen, der in seinem Bericht vom 23. Dezember, 2003 (E/CN.4/2004/80/Add.2), ausdrücklich hervorhebt:

77. Die Einrichtung neuer Naturschutzgebiete in indigenen Regionen darf nur unter vorheriger Konsultierung der betroffenen Gemeinden erfolgen, und die Regierung hat die Entscheidung und das Recht der indigenen Völker, in ihren Gebieten ökologische Gemeindereservate einzurichten, zu respektieren und zu unterstützen,

Ebenso wird die von Mexiko ratifizierte ILO Konvention 169 für Indigene und Stammesvölker verletzt, die vorsieht:

Artikel 4:

1. Es sind gegebenenfalls besondere Maßnahmen zum Schutz der Einzelpersonen, der Einrichtungen, des Eigentums, der Arbeit, der Kultur und der Umwelt der betreffenden Völker zu ergreifen.

2. Diese besonderen Maßnahmen dürfen nicht im Widerspruch zu den frei geäußerten Wünschen der betreffenden Völker stehen.

Artikel 6

1. Bei der Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens haben die Regierungen:

a) die betreffenden Völker durch geeignete Verfahren und insbesondere durch ihre repräsentativen Einrichtungen zu konsultieren, wann immer gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen, die sie unmittelbar berühren können, erwogen werden;

c) Mittel zu schaffen, die es diesen Völkern ermöglichen, ihre eigenen Einrichtungen und Initiativen voll zu entfalten, und in geeigneten Fällen die für diesen Zweck erforderlichen Ressourcen bereitzustellen.

2. Die in Anwendung dieses Übereinkommens vorgenommenen Konsultationen sind in gutem Glauben und in einer den Umständen entsprechenden Form mit dem Ziel durchzuführen, Einverständnis oder Zustimmung bezüglich der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erreichen.

(Originaltext der ILO Konvention 169: http://www.chiapas98.de/news.php?id=698)

Der Erlass des Staatskongresses, der auf Anfrage der Regierung von Chiapas "sechs neue Naturschutzgebiete (ANP) in den Bezirken von Playas von Catazajá, Berriozábal, La Libertad, Tapalapa, San Cristóbal de las Casas und Ocozocoautla de Espinoza" festlegt, ist illegal insofern als er gegen die Konvention 169 der ILO verstößt, die von Mexiko ratifiziert worden ist und nach Bestimmungen des Höchsten Nationalen Gerichtshof als zweitwichtigste Gesetzgebung des Landes nach der Politischen Verfassung der Vereinten Mexikanischen Staaten gilt.

Wir fordern den Staatskongress und Staatsgouverneur Juan Sabines auf,

1. – Diesen Erlass aufzuheben und das Zapatistische Ökologische Gemeindereservat zu respektieren, das gestern in der Umgebung von San Isidro Octotal, II. Sektion, Huitepec eingerichtet wurde.

2. – Die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der indigenen Völker, die in der ILO Konvention 169 und in den San Andrés Verträgen festgesetzt sind, zu respektieren, zu garantieren und zu schützen, und die Anweisungen des UN-Sonderbeauftragten zu erfüllen.

[1] http://www.cocoso.chiapas.gob.mx/documento.php?id=20070312093134

[2] http://www.jornada.unam.mx/2007/02/22/index.php?section=politica&article=018n1pol

[3] http://www.frayba.org.mx/Boletines/2006/061002_au_huitepec.htm

[4] http://cuarto-poder.com.mx/index.html

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übs. von Dana

Quelle: http://www.frayba.org.mx/Boletines/2007/070314_3_decreto-huitepec.htm


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