Gegen Faschismus und Klassenjustiz - Die Antifaschistische Aktion!

CHRONOLOGIE - DATEN - INFORMATIONEN

  März '91: Ermittlungen wegen der Anschläge auf das Institut für Humangenetik der Universität Göttingen am 30. Oktober 1990 und auf das Juristische Seminar der Universität Göttingen am 10. Februar 1991 werden vom Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen übernommen. AntifaschistInnen werden verantwortlich gemacht.

7. Juni '91: Das LKA Niedersachsen richtet die Ermittlungsgruppe EG 63.02 wegen Brandanschlägen im Raum Göttingen seit dem 30. Oktober 1990 ein.

30. Oktober '91: Die Generalbundesanwaltschaft (BAW) Karlsruhe leitet ein Ermittlungsverfahren
wegen Verdachts der "Bildung einer terroristischen Vereinigung” (õ 129a) ein.

14. November '91: Die EG 63.02 wird personell verstärkt und zur Sonderkommission, Soko 606, umfunktioniert, da weitere Ermittlungsaufträge von Oktober und November 1991 hinzu kommen. Diese Soko 606 geht aus einer länderübergreifenden Sonderkommission, Soko 897, aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen hervor. Diese Soko hatte unter anderem die Verfahren gegen die AntifaschistInnen Renate und Burkhard Ende der 80er Jahre geführt, die beschuldigt wurden, an der Antifa-Aktion des Mobilen Antifaschistischen Kommandos gegen den Neofaschisten Worch beteiligt gewesen zu sein. Schon damals führte die Generalstaatsanwaltschaft (GSA) Celle einen Teil der Ermittlungen. In personeller Kontinuität setzen die Ermittlungsbeamten ihre Arbeit in Südniedersachsen fort, da sie hier nicht nur eine Weiterentwicklung des damaligen Ansatzes, sondern auch personelle Verbindungen vermuten.

30. November '91: Die BAW Karlsruhe gibt die Ermittlungen in Bezug auf den Brandanschlag auf das Haus des Neonazis Karl Polacek vom 25./26. Oktober 1991 zur weiteren Bearbeitung an die GSA Celle wegen minderer Bedeutung ab.

Die GSA beauftragt das LKA Niedersachsen mit den Ermittlungen in dieser Sache.

24. Dezember '91: Öffentliche Bekanntgabe der õ 129a-Ermittlungen der BAW gegen offiziell bisher unbekannte Personen aus der autonomen Szene in Göttingen.

31. Dezember '91: Demonstration der Autonomen Antifa (M) mit einem behelmten Schwarzen Block unter dem Motto: "Zusammen gehört uns die Zukunft - Gegen Faschismus und Polizeiterror!”.

10. Januar '92: Flugblatt der Autonomen Antifa (M) zu den 129a-Ermittlungen.

8. Februar '92: Die BAW weitet ihre õ 129a-Ermittlungen in Bezug auf die Göttinger Anschläge auf
20 bekannte Personen aus der autonomen Szene aus.

13. März '92: Das LKA hat fünf Brandanschläge in Göttingen aufgeklärt. Sie wurden von einem Psychiatriepatienten und nicht wie vermutet von Autonomen begangen.

25. März '92: Das LKA hat fünf Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren zur Vernehmung vorgeladen. Sie stehen unter Verdacht, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben und als solche gemeinsam mehrere, bis zu vier Jahren zurückliegende Anschläge, verübt zu haben.

18. August '92: Das LKA durchsucht zeitgleich fünf Wohnungen in Göttingen, im Südharz und in Berlin. Die Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den õ 129a Ermittlungen in Göttingen.

24. August '92: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu den Hausdurchsuchungen.

2. Oktober '92: Demonstration in Göttingen unter dem Motto: "Schafft die antfaschistische Einheit - Weg mit den õ 129a-Ermittlungen gegen den Antifa-Widerstand!”.

5. Oktober '92: Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Kempmann (Grüne) an den Niedersächsischen Landtag in Bezug auf die niedersächsischen Strafverfahrensstatistik wegen "terroristischen Taten” 1980 bis 1989 und 1990 bis 1992.

17. November '92: Flugblatt der Autonomen Antifa (M) zu der Hausdurchsuchung in Uelzen am 10. November 1992, bei einer Person, die angeblich Kontakte zur "terroristischen” Autonomen Antifa (M) hat.

15. Februar '93: Das LKA besucht den NPD-Funktionär Hans Michael Fiedler in Adelebsen, um die Urheber des Demonstrationsaufrufs zur Demonstration in Adelebsen zu ermitteln.

10. März '93: Veranstaltung zur Demonstration am 20. März 1993 in Adelebsen mit dem Referenten Raimund Hethey unter dem Motto: "Hans-Michael Fiedler - ein rechter Terrorist?”. Aufgrund dieser Veranstaltung wurde Raimund Hethey von H.-M. Fiedler wegen Verleumdung später verklagt.

20. März '93: Bundesweite Demonstration in Adelebsen gegen das Schulungszentrum von Hans-Michael Fiedler unter dem Motto: "Gegen die faschistischen Zentren vorgehen!” mit einem breiten Bündnis und etwa 2000 TeilnehmerInnen.

23. März '93: Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegen Verantwortliche des Ortsverband der Grünen in Adelebsen.

SPD und Grüne kritisieren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und werten sie als "peinlich und lächerlich”.

29. April '93: Flugblatt und Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Veranstaltung am 6. Mai 1993 mit ehemaligen Gefangen der RAF.

6. Mai '93: Veranstaltung der Autonomen Antifa (M) im Ballhaus in Göttingen unter dem Motto: "Freiheit für alle Gefangenen aus RAF, Widerstand und Antifa!”. ReferentInnen sind die ehemaligen Gefangenen aus der RAF, Gisela Dutzi und Günter Sonnenberg, der "clockwork 129a”-Redakteur Mathias Meyers und die Autonome Antifa (M). In diesem Zusammenhang entstand auch das sogenannte Weiterstadt-Plakat: "Zusammen gehört uns die Zukunft!”. Das LKA filmt alle BesucherInnen und zählt 400 Personen.

10. Mai '93: Das LKA Nordrhein-Westfalen beantragt eine Bewertung des "Weiterstadt-Plakates” nach õ 129a Abs.3.

12. Mai '93: Stellungnahme der Autonomen Antifa (M) zu den õ 129a- Ermittlungen in Göttingen.

6. August '93: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zum Deeskalationskonzept in Göttingen.

18. August '93: Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Ermittlungsverfahren gegen den Ortsverband der Grünen in Adelebsen eingestellt.

8. September '93: 1. Sachstandsbericht der Soko 606 an die GSA Celle.. Daraus geht hervor, daß die Autonome Antifa (M) in direkten Zusammenhang mit den Anschlägen seit 1991 gebracht wird.

21. September '93: Die GSA bittet die BAW um Rückübernahme des Ermittlungsverfahren.

23. September '93: Beginn der Veranstaltungsreihe der Autonomen Antifa (M) gegen die Kriminalisierung des Antifa-Widerstands unter dem Motto: "Hoch die antifaschistische Solidarität - Mit politischer Organisierung gegen Kriminalisierung!”.

20. Oktober '93: Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen in Göttingen werden von der GSA beantragt.

26. Oktober '93: Dem Antrag vom 20. Oktober wird stattgegeben.

10. Dezember '93: Die BAW lehnt es ab, gegen die Autonome Antifa (M) wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung” zu ermitteln. Die GSA ermittelt jetzt wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung”.

13. Januar '94: Drei Mitglieder von Gewerkschaft, SPD und Grünen werden vorgeladen, um gegen AntifaschistInnen bezüglich der Demonstration am 20. März 1993 auszusagen.

18. Januar '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu den Vorladungen des LKA vom 13. Januar.

2. Februar '94: 2. Sachstandsbericht der Soko 606 an die GSA Celle. Darin wird erneut vorgeschlagen Telefonanschlüsse zu überwachen und Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen

10. März '94: Veranstaltung zu den õ 129a-Verfahren in der Alten Mensa der Universität Göttingen unter dem Motto: "Gegen die Spaltung des antifaschistischen Widerstandes!”. Beiträge von: BürgerInnen gegen Rechtsextremismus und Gewalt, ein õ 129a-Betroffener aus der Antifa Jugendfront, Autonome Antifa (M), Hulle Hartwig (SPD), Norbert Hasselmann und Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen).

11. März '94: Die GSA beantragt Durchsuchungsbeschlüsse und weitere Telefonüberwachungen.

5. Juli '94: Hausdurchsuchungen in Göttingen, in deren Verlauf 28 Privatwohnungen und öffentliche Einrichtungen, unter anderem der Buchladen Rote Straße, der Allgemeine StudentInnenenausschuß der Universität (AStA) und die Wohnung des Vorsitzenden des Vereins zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V. durchwühlt werden. Begründung für die Durchsuchungen sind Ermittlungen gegen vermeintliche Mitglieder der Autonomen Antifa (M) wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in/Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (õ 129) und Werbung für eine terroristische Vereinigung (õ 129a, Abs.3).

Spontandemonstration mit 700 TeilnehmerInnen gegen die Hausdurchsuchungen.

Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu den Hausdurchsuchungen.

Presseerklärung des Antifa-Archivs im AStA der Universität Göttingen zu den Hausdurchsuchungen.

Presseerklärung des Vereins zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V. zu den Hausdurchsuchungen.

6. Juli '94: Weitere Durchsuchungen bei einer ehemaligen Arbeitsstelle und einer Druckerei.

Der Präsident der Universität Göttingen, Rechtswissenschaftler und CDU-Politiker, Ludwig Schreiber, protestiert gegen die Durchsuchungen des AStA bei der GSACelle und bezweifelt deren Rechtmäßigkeit.

Das Volkshaus der Türkei protestiert gegen die Angriffe und Provokationen seitens der deutschen Polizei.

Parlamentarische Anfrage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden des Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Trittin, an die Landesregierung zum Vorgehen der weisungsgebundenen GSA Celle gegen die Autonome Antifa (M).

Presseerklärung des AStA der FU-Berlin zu den Durchsuchungen in Göttingen.

7. Juli '94: Flugblatt der Autonomen Antifa (M): "Stoppt den Staatsterrorismus - Schlagt zurück!”

Demonstration in Göttingen unter dem Motto: "Staatsterrorismus hat Kontinuität-Weg mit dem Verbot gegen die PKK und andere kurdische Organisationen! Weg mit dem õ 129 und õ 129a gegen Antifa!” mit 2000 DemonstrantInnen.

Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu der Demonstration.

Bündnis 90/Die Grünen, die Gewerkschaft ötv und die "BürgerInnen gegen Rechtsextremismus und Gewalt” kritisieren die Durchsuchungsaktion vom 5./6. Juli 1994.

8. Juli '94: Flugblatt vom Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V.: "Staatsschutz beeinträchtigt massiv die Arbeit des Vereins zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V.”

9. Juli '94: Solidaritätserklärung und Aufruf zur bundesweiten Demonstration am 16. Juli 1994 in Göttingen von der Frankfurter Gruppe "Kein Friede”.

10. Juli '94: Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/ BdA) verurteilt in einer Presseerklärung das Vorgehen des Staatsschutzes aufs Schärfste und erklärt: "Generalstaatsanwaltschaft und Polizei arbeiten den Neonazis direkt in die Hände. Diese Staatsorgane unterstützen damit die Politik der neofaschistischen Anti-Antifa”.

11. Juli '94: Dem AStA werden die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen zurückgesandt. Offizielle Begründung: die beschlagnahmten Gegenstände seien als Beweis für den Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht tauglich. Offensichtlich war die politische Reaktion auf die Durchsuchung Auslöser für das frühe Zurücksenden der Gegenstände.

Strafanzeige und Strafantrag der Autonomen Antifa (M) wegen "Verleumdung” und "übler Nachrede” gegen den Niedersächsischen Innenminister Gerhard Glogowski, Hans-Rüdiger Hesse vom Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen, sämtliche Verfasser des sogenannten Verfassungsschutzberichtes Niedersachsen 1993 und den Verfasser der Presseerklärung der GSA Celle vom 5. Juli 1994 bei der Staatsanwaltschaft Göttingen.

2. Auflage des Flugblattes der Autonomen Antifa (M): "Stoppt den Staatsterrorismus - Schlagt zurück!”

12. Juli '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur oben genannten Strafanzeige.

13. Juli '94: Informations- und Diskussionsveranstaltung mit VertreterInnen der Autonomen Antifa (M), Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen Jürgen Trittin, VertreterInnen der BürgerInnen gegen Rechtsextremismus und Gewalt, SPD-Landtagsabgeordnete Hulle Hartwig und VertreterInnen der einladenden Gewerkschaftenin der Alten Mensa.

14. Juli '94: Die Staatsanwaltschaft gibt die Strafanzeige der Autonomen Antifa (M) gegen Inneminister Glogowski sowie Mitarbeiter von Verfassungsschutz und GSA wegen Verleumdung, Beleidigung usw. an die GSA und an das Justizministerium ab.

16. Juli '94: Bundesweite Bündnisdemonstration in Göttingen gegen Hausdurchsuchungen und die õ õ 129/129a unter dem Motto: "Stoppt den Staatsterrorismus - Schlagt zurück!” mit ca. 3500 Menschen.

17. Juli '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Demonstration am 16. Juli '94 in Göttingen.

Presseerklärung der BürgerInnen gegen Rechtsextremismus und Gewalt zur Demonstration am 16. Juli 1994.

18. Juli '94: Der Leiter der Göttinger Polizei, Otto Knoke, übt heftige Kritik an den Landtagsabgeordneten Jürgen Trittin (Grüne) und Hulle Hartwig (SPD), weil sie zur Demonstration am 16. Juli 1994 aufriefen, bei der es zu "Ausschreitungen” kam. Beide weisen die Vorwürfe als unverschämt und an den Realitäten vorbei gehend zurück.

Göttingens Oberstadtdirektor Hermann Schierwater entschuldigt sich im Namen der Stadt Göttingen bei der Polizei für die Ausschreitungen am 16. Juli 1994 und bedauert die Abgrenzungsschwierigkeiten einiger TrägerInnen politischer Verantwortung gegenüber den Autonomen.

19. Juli '94: Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung bezüglich der Demonstration am 16. Juli 1994 gegen Unbekannt und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen die Autonome Antifa (M).

SPD-Unterbezirksvorsitzender Thomas Oppermann kritisiert Hulle Hartwig und spricht von einem "Sockenschuß”, den Hulle Hartwig im Zusammenhang mit ihrem "autonomen Fimmel” habe.

Der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Christian Wulff, fordert die eindeutige Distanzierung der Göttinger SPD von rechtswidrigen Aktionen wie bei der Demonstration am 16. Juli 1994 in Göttingen.

Hulle Hartwig (SPD) distanziert sich von den Ausschreitungen am 16. Juli 1994.

CDU-Landtagsabgeordneter Hartwig Fischer fordert die SPD auf, personelle Konsequenzen im Falle derer zu ziehen, die sich an der Demonstration beteiligt haben.

Der FDP-Landesvorsitzende Christian Eberl aus Göttingen spricht sich für die Einsetzung einer Sonderkommission durch das niedersächsische Innenministerium zur Untersuchung der "Göttinger Krawalle” aus.

20. Juli '94: Hartwig Fischer (CDU) kritisiert in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung die Zurückhaltung der Polizei bei der Demonstration am 16. Juli 1994 in Göttingen.

Otto Knoke, Chef der Göttinger Polizei, kritisiert das Nichtverhalten der GSA Celle in Bezug auf die Vorwürfe, daß die Durchsuchungen in Göttingen nicht rechtmäßig gewesen seien.

4. August '94: Bündnis 90/Die Grünen erheben bei der GSACelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaatsanwalt Manfred Endler, der für die Hausdurchsuchungen im AStA am 5. Juli 1994 in Göttingen verantwortlich ist.

9. August '94: Manfred Endler weist die Vorwürfe der Grünen zurück.

15. August '94: Die GSA Braunschweig hat das von der Autonomen Antifa (M) angestrengte Strafverfahren gegen Innenminister Gerhard Glogowski, sowie Mitarbeiter von Verfassungsschutz und GSA wegen Verleumdung, Beleidigung usw. eingestellt, da es ihrer Meinung nach am dringenden Tatverdacht fehle.

18. August '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zum Beschluß der GSA Braunschweig.

23. August '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Deeskalationsdebatte.

Polizisten beschweren sich bei der Bundestagsabgeordneten Rita Süßmuth über die Deeskalationsstrategie und fordern härteres Durchgreifen.

Rita Süßmuth fordert eine Präzisierung der Deeskalationslinie.

24. August '94: Bündnis90/Die Grünen und SPD kritisieren die Äußerungen von Rita Süßmuth.

Innenministerium bleibt bei der Deeskalationsstrategie.

31. August '94: Die Autonome Antifa (M) beantragt eine gerichtliche Entscheidung beim OLG Celle gegen die Ablehnung der GSA Braunschweig in Bezug auf das Ermittlungsverfahren gegen Gerhard Glogowski u. a.

1. September '94: Jürgen Trittin richtet wegen der Ablehnung eine Anfrage an die Landesregierung.

2. September '94: Das Niedersächsische Justizministerium Hannover weist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Manfred Endler zurück.

3. September '94: Pressemitteilung der Autonomen Antifa (M) zum Beschluß des niedersächsischen Justizministerium zur Beantragung der gerichtlichen Entscheidung über die Anzeige gegen Innenminister Glogowski u.a.

22. September '94: Die GSACelle weitet ihre Ermittlungen gegen die Autonome Antifa (M) aus und übernimmt jetzt auch die Ermittlungen wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit den Ausschreitungen bei den Demonstrationen am 7. und 16. Juli 1994 in Göttingen.

9. Oktober '94: Ausstellung "Verbotene Kunst” und Antifa-Solidaritätstag im Jungen Theater in Göttingen vom Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V.

13. Oktober '94: Broschüre: "...folgerichtig ist Antifaschismus kriminell!” von der Autonomen Antifa (M) erschienen.

20. Oktober '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Broschüre: "…Folgerichtig ist Antifaschismus kriminell!”.

24. Oktober '94: Beantwortung der "kleinen Anfrage” des Abgeordneten Jürgen Trittin (Grüne) vom 1. September 1994 durch das Justizministerium.

31. Oktober '94: Das OLG Celle lehnt den Antrag der Autonomen Antifa (M) vom 13.Oktober 1994 ab. Begründung: "Der Antrag wird als unzulässig verworfen, weil er nicht die vom Gesetz geforderte in sich geschlossene und verständliche Darstellung des Sachverhalts und die Angabe der Beweismittel enthält”.

3. November '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zum Beschluß des OLG Celle.

17. November '94: Anklageerhebung gegen den Buchladen Rote Straße wegen Werbung für eine terroristische Vereinigung (õ 129a). Konkret geht es um den Verkauf eines Papiers der RAF vom März 1994 und einer Broschüre der Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung (GNN).

Aufrufflugblatt der Autonomen Antifa (M) zur Demonstration am 19. November.

19. November '94: Bundesweite Demonstration in Göttingen unter dem Motto: "Nichts ist vergessen und Niemand! Keine Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands!”

2. Dezember '94: Jürgen Trittin kritisiert die Anklage des Buchladen Rote Straße und spricht von einer Gesinnungsjustiz. Er fordert die Streichung des õ 129a und fordert die Justizministerin auf, das Verfahren der Behörde zu entziehen.

4. Dezember '94: Solidaritätserklärung der Autonomen Antifa (M) mit dem Buchladen Rote Straße.

22. Dezember '94: Den AnwältInnen der vermeintlichen Mitglieder der Autonomen Antifa (M) werden
31 Aktenordner sowie ein vorläufiges Ermittlungsergebnis ausgehändigt.

29. Dezember '94: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Akteneinsicht im Verfahren gegen die Autonome Antifa (M).

7. Januar '95: Erneute Vorladungen in einem neuen Verfahren nach õ 129a gegen drei MitarbeiterInnen des Buchladen Rote Straße und zwei vermeintliche Mitglieder der Autonomen Antifa (M. Dabei geht es um den Verkauf bzw. Herstellung der Broschüre: "Verbotene Kunst”, in der das "Weiterstadt-Plakat” abgebildet ist.

13. Januar '95: Fünf weitere Ermittlungsverfahren nach õ 129a Abs.3. Anlaß ist die Broschüre "Verbotene Kunst” von der Gruppe Kunst und Kampf (KuK), die zur gleichnamigen Ausstellung am 9. Oktober 1994 in Göttingen entstanden ist. In dieser Broschüre ist das kriminalisierte "Weiterstadt-Plakat” abgebildet.

20. Januar '95: Gründung des Komitee 129 Göttinger Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung der von den õ õ 129/129a-Strafverfahren verfolgten Personen, denen Mitgliedschaft in der Autonomen Antifa (M) vorgeworfen wird, sowie dem Buchladen Rote Straße.

1. Februar '95: Erstausgabe der "EinSatz” - Zeitung für Autonome Politik , die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Repression beschäftigt.

13. Februar '95: Anklageerhebung durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle (GSA) beim 3. Strafsenat des Oberlandesgericht Celle (OLG) gegen 17 Personen wegen " Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (õ 129) und "in Tateinheit” damit "Werbung für eine terroristische Vereinigung (õ 129a)”, sowie diverse Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.

17. Februar '95: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Anklageerhebung.

20. Februar '95: Presseerklärung der GSA Celle zu den Anklagen am 13. Februar 1995 nach õ 129.

Presseerklärung des Komitee 129 zu den Anklagen.

Presseerklärung des Bündnis 90/Die Grünen zu den Anklagen.

Heidi Lippmann-Kasten, Landtagsabgeordnete der Grünen, bezeichnet die Vorgehensweise als eine bewußte Kriminalisierung durch rechte Kräfte in Polizei und Justiz.

23. Februar '95: Informationsveranstaltung in der Alten Mensa am Wilhelmsplatz in Göttingen zur staatlichen Repression des linken Widerstandes.

Die niedersächsische Justizministerin Heidi Alm-Merk distanziert sich im Zusammenhang mit dem Vorgehen der GSA gegen die Autonome Antifa (M) teilweise von der Celler Strafverfolgungsbehörde.

24. Februar '95: Ermittlung der GSA gegen den Göttinger Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen wegen dem Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, da der Kreisverband der Autonomen Antifa (M) seit Jahren einen Tagungsraum zur Verfügung stellt.

Thomas Schröder, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, empört sich über die GSA und wirft ihr eine "abenteuerliche Rechtskonstruktion” wegen Ermittlungen gegen den Göttinger Kreisverband vor.

28. Februar '95: SPD-Landtagsabgeordneter Thomas Oppermann kritisiert die Ermittlungen der GSACelle gegen die Göttinger Grünen.

1. März '95: Der Kreisverband der Grünen bezeichnet das Vorgehen der GSA gegen die Autonome Antifa (M) als "Vorverurteilung”. "Solange die Antifa (M) nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, besteht eine kriminelle Vereinigung nur in der Phantasie der Staatsschützer”.

Der niedersächsische Richterbund weist die Kritik der Justizministerin zurück.

Der Stadtverbandsvorsitzende der Jungen Union, Andreas Wobst, kritisiert ebenfalls die Aussage der Justizministerin.

2. Ausgabe der "EinSatz”.

3. März '95: Flugblatt der Autonomen Antifa (M): "Kampf der Klassenjustiz!”.

Die Angeklagten beantragen beim OLG Celle die Übersendung 84 Beweismittelordner.

März '95: Die GEW Niedersachsen erklärt sich solidarisch mit der Autonomen Antifa (M) und dem Buchladen Rote Straße und fordert die Einstellung der Verfahren.

9. März '95: Informationsveranstaltung des Komitee 129 unter dem Motto:”Keine Kriminalisierung der Göttinger Linken” in der Alten Mensa am Wilhelmsplatz mit Rolf Gössner (RA und Publizist), Hulle Hartwig (SPD), Albrecht Maurer (Publizist), Heidi Lippmann-Kasten (Bündnis 90/Die Grünen), einem Vertreter des Buchladen Rote Straße und einem wegen Mitgliedschaft in der Autonomen Antifa (M) Angeklagten .

Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Demonstration am 11. März 1995.

Demonstrationsaufruf und Presseerklärung des AStA Göttingen zur Demonstration am 11. März 1995.

Aufrufflugblatt der Antifa Jugendfront Göttingen und Politischer Arbeitskreis Göttingen zur Demonstration am 11. März 1995.

Demonstrationsaufruf von Kein Friede in Frankfurt zum 11. März 1995.

10. März '95: Das Innenministerium Hannover weist Vorwürfe der GSA Celle gegen die Göttinger Polizeiführung, sie habe Straftaten nicht konsequent verfolgt, entschieden zurück.

11. März '95: Bündnisdemonstration unter dem Motto: "Keine Kriminalisierung des linken und antifaschistischen Widerstandes!” mit 1200 DemonstrantInnen und einem starken schwarzen Block. Während der Demonstration wurde das kriminalisierte "Weiterstadt-Plakat” verklebt und die Broschüre "Verbotene Kunst” verteilt.

Presseerklärung der BürgerInnen gegen Rechtsextremismus und Gewalt zu der Demonstration am 11. März 1995.

13. März '95: Der Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V. wird von der GSACelle als Tarnverein der Autonomen Antifa (M) bezeichnet und beschuldigt, städtische Gelder veruntreut zu haben.

14. März '95: Presseerklärung des Vereins zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V. zu den Beschuldigungen der GSA Celle.

15. März '95: Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Niedersächsischen Landtag, Albert Heinemann, kritisiert die Äußerung der Justizministerin vom 24. Februar 1995 und will in einer Anfrage an die Landesregierung diese Äußerung debattieren.

18. März '95: Die Stadt Göttingen stellt ihre Zahlungen an den Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V. wegen des Verdachts auf enge Verbindungen zur Autonomen Antifa (M) vorläufig ein.

19. März '95: Aktionstag gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Initiativen, veranstaltet vom Bündnis 90/Die Grünen mit dem ersten südniedersächsischen Presseclub, der die antifaschistische Arbeit in Göttingen thematisierte.

Jürgen Trittin, Bundesvorstandssprecher von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert das Vorgehen der GSA gegen die Autonome Antifa (M) und die damit verbundenen Observationen, bei denen unter anderem er selbst und auch die SPD-Landtagsabgeordnete Hulle Hartwig betroffen waren.

22. März '95: In einer Aktuellen Stunde im Landtag kritisieren die Grünen und die SPD das Vorgehen der GSA.

28. März '95: Fünf weitere Personen der Göttinger autonomen Szene sind von der Göttinger Staatsanwaltschaft wegen schweren Landfriedensbruch, versuchte schwere Brandstiftung und versuchtem Totschlag angeklagt. Begründung: Sie sollen 1991 das inzwischen verbotene rechtsextremistische FAP-Zentrum in Mackenrode bei Göttingen angegriffen haben.

1. April '95: Solidaritätserklärung der Autonomen Antifa (M) mit den fünf angeklagten Antifas.

3. Ausgabe der "EinSatz”.

2. April '95: Aktionswoche des Jugendzentrum Innenstadt in Göttingen unter dem Motto: "7 Tage gegen Repression und Schnüffelei”.

Antifa-Solidaritätstag des Vereins zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V. im Jungen Theater in Göttingen.

5. April '95: Ablehnung des Antrages der Angeklagten vom 3. März 1995 durch das OLG.

6. April '95: Der Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V. stellt Strafantrag gegen Unbekannt wegen illegaler Weitergabe von Ermittlungsakten aus den laufenden Verfahren.

10. April '95: Beschwerde der Angeklagten gegen die Ablehnung des OLG bezüglich der Akten.

1. Mai '95: 4. Ausgabe der "EinSatz”.

Redebeitrag des Komitee 129 bezüglich der õ 129/129a-Verfahren gegen den antifaschistischen Widerstand in Göttingen auf der traditionellen 1. Mai-Kundgebung des DGB.

10. Mai '95: Das OLG reicht die Entscheidung über die Beschwerde von den Angeklagten an den BGH weiter.

12. Mai '95: Bündnis 90/Die Grünen stellen eine große Anfrage an den Niedersächsischen Landtag bezüglich der "ausufernden Ermittlungspraxis niedersächsischer Sicherheitsbehörden im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes am Beispiel der Göttinger Anti-Antifa-Ermittlungen”.

16. Mai '95: Das OLG Celle richtet einen Fragenkatalog an das Niedersächsische Innenministerium (MI) bezüglich des sogenannten Deeskalationskonzeptes und der politischen Einsatztaktik bei Demonstrationen in Göttingen.

20. Mai '95: Demonstration in Göttingen gegen die staatliche Repression.

23. Mai '95: Die Anklage der GSA gegen den Buchladen Rote Straße nach õ 129a wurde vom OLG Celle zurückgewiesen. Gleichzeitig aber erhebt die GSA eine neue Anklage wegen Verkaufs der Broschüre "Verbotene Kunst” von der Gruppe Kunst und Kampf (KuK), in der das "Weiterstadt-Plakat” abgebildet ist. Die GSA sieht darin wieder Werbung für eine terroristische Vereinigung.

30. Mai '95: Zwei Personen, denen bereits im õ 129-Verfahren gegen die Autonome Antifa (M) vorgeworfen wird, Mitglieder der Autonomen Antifa (M) zu sein, werden jetzt auch wegen õ 129a angeklagt. Der Vorwurf lautet: Verbreitung und Herstellung der Broschüre "Verbotene Kunst” und ein Flugblatt, welches eine Ausstellung, das zu der diese Broschüre entstanden ist, ankündigt.

Presseerklärung von KuK zu den Anklagen nach õ 129 a gegen KuK.

1. Juni '95: 5. Ausgabe der "EinSatz”.

6. Juni '95: Antwort des MI an das OLG, in der es heißt ,,daß es eine 'Deeskalationsstrategie' im Sinne einer 'Göttinger Linie'” nie gegeben habe.

13. Juni '95: Teilentlastung der Autonomen Antifa (M). Das Niedersächsische Innenministerium erkennt Konzeptpapiere als Demonstrationsanmeldung an.

14. Juni '95: Beschluß des BGH, daß die Akten nicht kopiert und nicht an die Angeklagten übersandt werden.

17. Juni '95: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu den Äußerungen des niedersächsischen Innenministeriums.

19. Juni '95: Der 3. Strafsenat des Oberlandesgericht (OLG) Celle lehnt den Antrag der GSA in Bezug auf den õ 129 und õ 129a ab. Vielmehr sollen "Verstöße gegen Ordnungsvorschriften des Versammlungsgesetzes” gegen alle 17 Angeklagte auf unterster juristischer Ebene, dem Amtsgericht Göttingen, auf der Basis der 115 Aktenordner verhandelt werden.

20. Juni '95: Die ötv-Kreisverwaltung Göttingen fordert die Einstellung der õ õ 129/129a-Verfahren.

23. Juni '95: Ausstellung "Kunst als Widerstand” - "Verbotene Kunst” in Berlin.

27. Juni '95: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu dem Beschluß des OLG Celle.

28. Juni '95: Pressekonferenz der Autonomen Antifa (M) zusammen mit Heidi Lippmann-Kasten (Bündnis90/Die Grünen) und Dr. Hermann Engster (Komitee 129) aus aktuellem Anlaß.

3. Juli '95: Die GSA Celle legt sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des 3. Strafsenats des OLG beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Sie beantragt den Prozeß vor einer anderen Kammer des OLG zu eröffnen.

Flugblatt der Autonomen Antifa (M): "Konstruktion der staatlichen Anti-Antifa zusammengebrochen!”.

4. Juli '95: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zum Widerspruch der GSA Celle gegen den Beschluß des OLG Celle.

8. Juli '95: Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet die Beschwerde der GSA gegen die Entscheidung des OLG Celle als "Verfolgungszwang” der Staatsanwälte.

Extraausgabe der "EinSatz”.

15. Juli '95: Der Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe stützt die Beschwerde der GSA Celle gegen die Beschwerde des 3. Strafsenats des OLG Celle. Der GBA beantragt, "die Anklageschrift der GSA Celle vom 13. Februar 1995 insgesamt zur Hauptverhandlung (...) vor einem anderen Strafsenat in Celle” zu eröffnen.

16. Juli '95: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zur Stellungnahme des GBA.

3. August '95: Der BGH hat endgültig entschieden, den Prozeß wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung” nach õ 129 gegen 17 Mitglieder der Autonomen Antifa (M) vor der Staatsschutzkammer Lüneburg zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die Eröffnung des Prozesses wegen "Werbung für die terroristische Vereinigung RAF” nach õ 129a wurde abgelehnt.

16. August '95: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zum BGH-Beschluß.

18. August '95: Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen mehrere Polizeiführer in Göttingen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt in Bezug auf Demonstrationen der Autonomen Antifa (M).

Das Niedersächsische Justizministerium beantwortet die große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag zu den Ermittlungsverfahren gegen die Autonome Antifa (M).

Justizministerin Heidi Alm-Merkbehauptet, daß es auf Demonstrationen der Autonomen Antifa (M) teilweise zu Plünderungen und Verwüstungen kam.

Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu den Äußerungen von Justizministerin Heidi Alm-Merk.

23. August '95: Ermittlungen der GSA Celle gegen die Göttinger Polizei wegen Strafvereitelung im Amt bisher erfolglos.

26. August '95: Die SPD Göttingen empört sich über Ermittlungen gegen die Göttinger Polizei und fordert das Justizministerium auf, der GSA das verfahren zu entziehen.

28. August '95: Die Beantwortung der großen Anfrage vom 18. August 1995 löst eine erneute Debatte im Landtag aus.

29. August '95: Die Göttinger CDU spricht sich für eine Beendigung der Deeskalationsstrategie aus.

31. August '95: Die Göttinger Grünen erklären, weiterhin mit der Autonomen Antifa (M) zusammenarbeiten zu wollen.

1. September '95: 6. Ausgabe der "EinSatz”.

3. September '95: Flugblatt der Autonomen Antifa (M): "Gegen Faschismus und Klassenjustiz! - Die Antifaschistische Aktion”, mit Ankündigung der AgitProp-Aktion und anschließender Demonstration am 2. Oktober 1995.

7. September '95: Michael Thannheiser, Geschäftsführer der Kulturinitiative "musa in der Brotfabrik” erklärt öffentlich: "Ich ziehe meinen Hut vor dem, was die Antifa (M) zum Schutz der Ausländer auf der Straße tut.”.

13. September '95: Die Stadt Göttingen stellt Überlegungen an, die Demonstration der Autonomen Antifa (M) am 2. Oktober 1995 zu verbieten.

14. September '95: Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) zu den Verbotsüberlegungen der Stadt Göttingen.

Kampf dem Faschismus heißt Kampf dem imperialistischen System!


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