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Immer weiter entfernt sich der Prozeß von dem Versuch, Safwan Eid eine Schuld an dem Brand des 18. Januar 96 nachzuweisen. Stattdessen gerät die Tätigkeit der Ermittler und Staatsanwälte immer mehr ins Kreuzfeuer. In einer Erklärung warf die Verteidigung Staatsanwalt Böckenhauer vor, den Inhalt seines Haftbefehlsantrags gegen Safwan verfälscht zu haben. Gustave Sossou war als Familienvater benannt worden, an dem sich angeblich gerächt werden sollte - obwohl es hierfür keinerlei Anhaltspunkte gab.
Die Auftritte zweier Kriminalbeamter in der letzten Woche gaben weitere Einblicke in die katastrophal schlampige Arbeit der Polizei. So schlampig, daß bloße Versäumnisse als Erklärung immer weniger glaubhaft sind.

Ermittlungen auf der Anklagebank

32. Prozeßtag, Montag, der 20. Januar

Der Prozeßtag begann mit einem heftigen Disput zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft mittels Erklärungen.

Wohl aus seiner verzweifelten Situation heraus, versuchte Dr. Böckenhauer es mit der Methode Angriff ist die beste Verteidigung" und erklärte zur Vernehmung von Gustave Soussou (15.1.1997), daß der Zeuge die Brandentwicklungstheorie der Verteidigung widerlegen würde. Denn Gustave sei auf der Flucht aus dem Haus auch auf das Dach des Vorbaus gesprungen. Auf dem Dach habe er weder Feuer noch Hitze wahrgenommen, folglich könne es dort noch nicht gebrannt haben.

Weiterhin behauptete der Ankläger, Gustave habe zwar Streitigkeiten in Abrede gestellt, aber von einem Gespräch zwischen den Arabern und dem Hausmeister" berichtet, am folgenden Tag habe eine benzingetränkte Matte im EG gebrannt, die vom Hausmeister gelöscht werden mußte. Und weiter wollte Böckenhauer die Glaubwürdigkeit von Gustave erschüttern: die Familienverhältnisse von Gustave scheinen für die Anklage von Relevanz: Denn Böckenhauer suchte zu ergründen, ob Gustave der Neffe, der Cousin oder der kleine Bruder von Marie Angonglovi sei. Natürlich fand der Staatsanwalt es überflüssig, auf Übersetzungsschwierigkeiten oder die simple Frage, was das denn mit den Vorwürfen gegen Safwan zu tun hat, einzugehen.

...das wird Folgen haben!

Die Verteidigung konterte mit einer Erklärung, die im Detail nachwies, warum die Thesen der Staatsanwaltschaft aus der Luft gegriffen sind, die aufzeigte, daß Dr. Böckenhauer die Aussagen von Gustave sinnentstellt zitierte und schließlich auf den Inhalt des ersten Haftbefehls gegen Safwan einging: (Böckenhauer war) ..selbst das Erfiinden einer Geschichte von der das Gegenteil bereits in den Akten niedergeschrieben war - recht (...), um (...) Safwan Eid zum Beschuldigten zu machen." (Voller Wortlaut auf der folgenden Seite -> Siehe "Dokumente der Verteidigung", Erklärung vom 20.01.97).

Man sei von der Verteidigung ja einiges gewohnt, aber das schlage dem Faß den Boden aus, das werde Folgen haben, ereiferte sich Böckenhauer. Er werde hier beschuldigt, strafbare Handlungen begangen zu haben, die Verteidigung müsse mit einer Verleumdungsklage rechnen. Und überhaupt, gegen seine Person habe es schon in der Vergangenheit massive Angriffe gegeben, er werde sich aber nicht aus dem Verfahren rausdrängen lassen.

Nach zehnminütiger Pause die Entgegenung der Veteidigung, vorgetragen von Barbara Klawitter. Die Verteidigung lasse sich nicht hindern, das zu sagen, was sich aus den Akten ergibt. Der Haftbefehl gründet sich auf den Aussagen des Jens Leonhardt, wurde aber frei konkeretisiert, ohne Anhaltspunkte in den AKten zu haben. Ermittlungstätigkeiten, die den Sachverhalt hätten klären können, wurden unterlassen. Im übrigen, der § 257 regle Erklärungen zur Beweisaufnahme. Die Staatsanwaltschaft könne sich aber ganz, ganz sicher sein, daß Anträge an die Kammer betreffend der Ermittlungstätigkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft noch im Laufe des Verfahrens kommen werden.

Dem Staatsanwalt fiel darauf nichts besseres mehr ein, als der Verweis, daß die Haftbefehle ja vom Gericht bestätigt worden seien. Damit beweist er nur, daß die Kammern entweder nicht in die Akten gesehen haben, oder aber den falschen Inhalt gedeckt haben.

Ein Hausbewohner als Zeuge

Der erste Zeuge des Tages, Komi Okouagbe (18 Jahre), besuchte in der Brandnacht Verwandte, konnte also nichts zur Brandentwicklung aussagen. Er schilderte die Freundschaften im Haus, so ging er zusammen mit Sylvio öfter in die Disko. Ob der 13jährige Ray irgendwelchen Blödsinn gemacht hatte, interessierte die Staatsanwälte, sie waren wieder auf der Suche nach auch dem kleinsten Konflikt. Und Gustaves Familienverhältnisse waren dann Thema für RA Haage, der erneut Schwierigkeiten mit korrekten Vorhalten aus Protokollen hatte.

Komis Aussagen waren nicht allzu bedeutend, vielleicht ergaben sich auch Schwierigkeiten dadurch daß Komi auf viele Übersetzungen verzichtete.

Nach seiner Vernehmung gab RA Mohr noch eine Erklärung zur Vernehmung seiner Mandantin Marie Angonglovi ab. Darin griff der Nebenklagevertreter die Staatsanwälte scharf an: auch wenn die Anklage sich mittlerweile in der Defensive befinde, rechtfertige dies nicht die Beeinträchtigung der Ehre seiner Mandantin. Mohr legte ausführlich dar, warum die Behauptung der Staatsanwälte, Marie habe sich widersprochen, sachlich falsch ist. Wieder wurde den Staatsanwälten sinnentstellende Auszüge aus den Protokollen nachgewiesen. Fazit: die Staatsanwälte würden frei nach Morgenstern danach verfahren, was nicht sein darf, das nicht sein kann".

RA Clausen wollte dann wohl auch seinen Scharfsinn beweisen, was allerdings zur Komik geriet: behauptete er doch, Gustave sei unglaubwürdig, da es der Lebenserfahrung widerspreche", daß jemand ohne direkte Lebensgefahr quasi nackt aus dem Haus flüchtet (!). Clausens Schlußfolgerung: Lebensgefahr für Gustave hätte durch Flammen im Flur des 1.OG bestanden (!!).

Rechtsanwalt Clausen hat durch diese Erklärung bewiesen, daß er a) ohne Rücksicht auf Fakten versucht, die Staatsanwaltschaft zu unterstützen und b) sich auch für die abenteuerlichsten Spekulationen nicht zu schade ist.

Die Kripo und die Grevesmühlener

D. Heerdt, ein Lübecker Kripobeamter, sagte dann als zweiter und letzter Zeuge dieses Tages aus. Seine Aufgabe noch am 18.1.96 war es, die drei Grevesmühlener Nazis Burmeister, Patynowski und Wotenow als Zeugen festzustellen. Währedn dieser Überprüfung wurde dann entschieden, die drei als Beschuldigte festzunehmen.

Neben ausgesprochen vielen Erinnerungslücken ergaben die Aussagen des Hernn Heerdt nur wieder das schon bekannt Bild der einseitigen und schlampigen Ermittlungen: Der Wartburg wurde nur in Augenschein genommen, Benzinkanister fanden sich nict, allerdings wurde das Grundstück von Burmeister darauf auch nicht durchsucht. Ein Vermerk über die In-Augenscheinnahme fand sich nicht.

Eine Unterschrift von Burmeister auf einem Formular vom 13.9. wurde am 17.9. getätigt, ohne daß sich ein Hinweis darauf fand.

Was mit einer sichergestellten Jeanshose von Patynowski weiter geschah, war Heerdt unbekannt, auch den Grund der Sicherstellung konnte oder wollte er nicht nennen.

Es wurde am 18.1. nicht aufgeklärt, ob Burmeister einen weiteren Wartburg zur Verfügung hatte.

Interessantes ergab sich noch zum Verhältnis zwischen den Nazis und den SOKO-Beamten. ALs Burmeister überfallen wurde (insgesamt wohl dreimal, der Hintergrund dieser Überfälle bzw. Angriffe ist unbekannt), war das für die SOKO Hafenstraße ein Grund, sich mit ihm zu treffen, obwohl Anzeige bei der Grevesmühlener Polizei gestellt war. Aber das Verhältnis von Burmeister zu den Kollegen in Grevesmühlen war wohl nicht das beste...". Leider stellte niemand die Frage, ob das Verhältnis der SOKO zu den vier Tatverdächtigen das beste war. Jedenfalls verneinte Heerdt die Frage, ob dieser Besuch ein Freundschaftdienst" gewesen sei.

Ansonsten gab Heerdt Indizien, daß die Geschichtchen der Grevesmühlener über die Entstehung ihrer Sengspuren nicht korrekt sind. Ein Selbstversuch mit einer Haarspraydose habe jedenfalls keine Versengungen ergeben, auch an Techentins Ofen kann man sich keine Versengungen zuziehen.

Der Verhandlungstag hat insgesamt erneut gezeigt: nicht gegen Safwan, sondern gegen die Grevesmühlener müßte verhandelt werden. Und -in einem weiteren Verfahren- gegen die Staatsanwälte.


33.Prozeßtag: Mittwoch 24.01.97

Einziger Zeuge des 33. Prozeßtages war der Kriminaloberkommissar Olaf Obenaus von K6 (Spurensicherung). Er ist stellvertretender Dienststellenleiter und hatte somit immer dann die Verantwortung für die „Tatortarbeit”, wenn sein Chef, Herr Koop, nicht anwesend war. Dennoch konnte oder wollte auch er nicht aufklären, welcher seiner Mitarbeiter welche Spuren bearbeitet hat und wie es zu den vielen „Pannnen“ und Merkwürdigkeiten bei der Spurensicherung bzw. Spurenvernichtung gekommen ist.

Es drängt sich der Eindruck auf, daß immer wenn es um besonders fragwürdige Entscheidungen oder andere kritische Punkte geht, jeder Kripobeamte die Verantwortung auf seine Kollegen schiebt, die er dann (natürlich) namentlich nicht benennen kann.

1. vernichtete Spur: die Drahtglasfüllung

Die Anzahl der vernichteten Spuren ist in der Tat beträchtlich. Da ging es zunächst um einen gescholzenen Glasklumpen mit Draht, ofensichtlich die ehemalige Türfüllung. Im Spurensicherungsbericht wird unter der Überschrift „Brandschuttproben” diese Drahtglasfüllung als einzige Spur konkret erwähnt. Hier hieß es gar noch, die Spur sei „im Original gesichert.“ Dennoch ist der Glasklumpen schon kurz darauf weggeworfen worden.

Auf Vorhaltung der Verteidigung, daß der Zustand des ehemaligen Türglases Rückschlüsse auf die Temperaturen erlaubt hätte, die während des Brandes im Vorbau geherrscht hatten und somit für die Rekonstruktion der Brandentstehung entscheidende Bedeutung haben könnte, räumte der Zeuge schließlich ein, daß er diese Spur heute wohl aufbewahren würde.

2. vernichtete Spur: ein Klumpen Leichtmetall

Ebenso vernichtet wurde ein zusammengescholzener Klumpen Leichtmetall, der nach Ansicht der Spurensicherung wahrscheinlich ein Briefkasten gewesen ist. Eine genaue Untersuchung hat jedoch nie stattgefunden. Der Nachfrage von Gabriele Heinecke, Verteidigerin von Safwan Eid, ob es nicht auch ein Zünder gewesen sein könnte, hatte der Zeuge nichts entgegenzusetzen.

Die Entscheidung, welche Spur aufbewahrt und welche weggeworfen wird, haben die Polizisten in den meisten Fällen allein getroffen - ohne Rücksprache mit Sachverständigen. Sie müßten schließlich entscheiden, welches Teil „Relevanz“ hätte und welches nicht.

3. vernichtete Spur: die Spanplatte aus dem 1. Stock

Über die Spanplatte im 1. Stock, auf der laut Staatsanwaltschaft das Brandlegungsmittel ausgegossen worden sein soll, ist schon oft gesprochen worden. Der Zeuge hat diese Platte auch selbst gesehen, wie sie umgedreht im 1. Stock lag. Danach ist sie in der Dienststelle aufbewahrt - und schließlich weggeworfen worden. Wann diese Entscheidung gefallen sei, dieses doch entscheidende Beweismittel einfach zu vernichten, wisse er nicht. Er sei daran jedenfalls nicht beteiligt gewesen. Seines Wissens nach hätte dies der Chef des K6 Koop in Absprache mit dem Brandexperten des Landeskriminalamtes, Dr. Herdejürgen, entschieden.

Diese Schilderungen veranlaßten eben jenen Dr. Herdejürgen, der als Brandgutachter den Prozeß sonst überwiegend schweigend verfolgt, zu einer Nachfrage: „Wer hat ihnen gesagt, daß die Platte in Absprache mit mir weggeworfen wurde?“ Es steht also zu erwarten, daß die Verantwortung für die Vernichtung dieses Beweismittels noch hin und her geschoben werden soll.

Und noch mehr Versäumnisse

Von der Treppe, die vom Vorbau in den 1. Stock führt, sind keine Proben genommen worden, um sie auf Brandbeschleuniger zu untersuchen. In das Material, eine Art gepressten Kunstmarmor, könne nichts einsickern. (Eine Darstellung, die getrost bezweifelt werden kann, da es sehr wohl möglich ist, in diesem Material auch ohne Brand dauerhafte Flecken zu verursachen.)

Im 2. Stock des Hauses hat fast gar keine systematische Spurensuche stattgefunden. Der immer wieder erwähnte Photoionisationsdetektor (ein Gerät zum Aufspüren von Brandbeschleuniger-Resten) ist dort gar nicht eingesetzt worden. So drängt sich der Eindruck auf, die Spurensuche habe sich sehr früh auf den 1. Stock konzentriert, um einzig die Aussage des Hauptbelastungszeugen zu stützen.

Einbrennungen im Fußboden des Vorbaus

Die tiefen Einbrennungen im Fußboden des Vorbaus will der Zeuge erst später bemerkt haben. Seine Theorie hierzu ist, daß dort zunächst keine Löcher waren und diese erst durch das Rein- und Rausgehen der zahlreichen Rettungs- und Ermittlungskräfte entstanden seien.

Diese Darstellung kann nicht ganz stimmen, hielt ihm die Verteidigung entgegen: diese Löcher hätten keine frischen Bruchkanten gehabt, sondern seien auch am Rand verkohlt. Daher könnten sie nur dann nachträglich entstanden sein, wenn nochmals in dem Haus gezündelt worden sei.

Diese Einbrennungen, immerhin so groß, daß man seinen Fuß hineinstecken kann, haben deswegen Bedeutung, weil sie sich in der Nähe des Eingangs bzw. der Briefkastenklappe befinden - also auf eine Brandlegung an dieser Stelle hindeuten könnten.

Schlechte Dokumentation

Einmal mehr stellte sich heraus, daß die Spurensicherung unzureichend dokumentiert ist. Wer welche Spur bearbeitet hat, ist nicht nachzuvollziehen. Als Verteidigerin Klawitter anhand der Asservate den Zeugen bitten wollte, wenigstens die Handschrift der Beschriftungen zu identifizieren, stellte sich heraus, daß gerade auf dem interessierenden Asservat die Beschriftung gänzlich fehlte.

Insbesondere gibt es auch keine Aufzeichnungen darüber, welche Asservate wann von wem vernichtet worden sind. Der Willkür ist also Tür und Tor geöffnet.


Kampagne „Bleiberecht jetzt!“ gestartet:

Gedenkveranstaltungen zum Jahrestag des Brandanschlags

Zum Jahrestag des Brandanschlags fanden in Lübeck zahlreiche Veranstaltungen statt. Sie stehen im Rahmen der Kampagne „Bleiberecht jetzt!“, die vom Runden Tisch der Hansestadt Lübeck gestartet wurde. Hierzu hatte sich ein breites Bündis zusammengefunden, daß von SPD und IG Metall über kirchliche Gruppen bis hin zu antirassistischen Gruppen reicht.

Schon über 1000 Unterschriften

Eine Resolution, in der das dauerhafte Bleiberecht der Brandopfer gefordert wird, ist als Postwurfsendung an die Lübecker Haushalte verteilt worden. Schon in der ersten Woche kamen über 1000 Unterschriften zurück. Die Aktion wird jedoch noch fortgesetzt - bis diese humanitäre Minimalforderung endlich durchgesetzt ist. (Das Faltblatt des Runden Tisches und Unterschriftenlisten können bei uns angefordert werden.)

Ausstellung

Im Foyer des Rathauses ist noch bis zum 31. Januar eine Ausstellung über „Flüchtlingsleben - Beispiel Lübeck“ zu sehen. Die von der Lübecker Flüchtlings-AG zusammengestellten Tafeln schildern in Wort und Bild den Alltag und die Unterbringung von Flüchtlingen in Lübeck. Die Ausstellung wurde am 14. Januar von Bürgermeister Michael Bouteiller eröffnet.

SchülerInnendemonstration

An einer Demonstration, die von der Gruppe „BASTA! Linke Jugend“ organisiert worden ist, nahmen am Freitag, dem 17. Januar, etwa 500 SchülerInnen teil. Das Motto lautete „Gegen Biedermänner und Brandstifter - für das Bleiberecht der Flüchtlinge.“ In den Kundgebungsbeiträgen wurde in deutlichen Worten die Staatsanwaltschaft für ihre rassistische Ermittlungspraxis angegriffen und die Entschlossenheit bekundet, das Bleiberecht der Brandopfer durchzusetzen.

Gedenkgottesdienst

Am Abend des 17.1. fand nach einer Info-Veranstaltung zur Situation in Zaire ein Gedenkgottesdienst in der St. Jürgen-Kapelle statt. Ab 22.30 wurde in der bis zum letzten Platz gefüllten Kirche der Opfer des Brandanschlags gedacht. Die Veranstaltung war interreligiös, es gab Gebete und Texte aus der Bibel und dem Koran. Nach dem Gottesdienst wurden gegen 1 Uhr nachts am Brandhaus Kränze niedergelegt.

Am 18. Januar zog das Lübecker Bündnis gegen Rassismus auf einer Veranstaltung Bilanz. Wir zeichneten noch einmal den Gang der rassistischen Ermittlungen nach und bekräftigten unsere Entschlossenheit, das Bleiberecht der Brandopfer - notfalls auch mit massiven Widerstand - durchzusetzen.

Internationale Solidarität

Auf einer weiteren Bündnis-Veranstaltung, die am 25. Januar vor ca. 80 ZuhörerInnen im Lübecker Rathaus stattfand, berichtete Mamadou Diouck vom Kampf der „Sans-Papiers“ um ein Aufenthaltsrecht in Frankreich. Seine Schilderung machte deutlich, daß unser Lübecker Fall nur ein Beispiel für einen europaweit zunehmenden institutionellen Rassismus ist - und die antirassistische Bewegung aufgefordert ist, dem ebenso europaweit Widerstand entgegenzusetzen.

Die Gedenkveranstaltungen um den Jahrestag waren insgesamt nur der Auftakt für weitere Aktivitäten, die das gesicherte Bleiberecht der Brandopfer und - aus unser Sicht - einen zweifelsfreien Freispruch für Safwan zum Ziel haben müssen.

siehe auch Unterschriftenliste zum ausdrucken!


Prozeßinfo Nr. 14, 27.01. 1997

Lübecker Bündnis gegen Rassismus
Willy-Brandt-Allee 9
23554 Lübeck
Tel. 0451 - 70 20 748