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                        Hamburg: Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft Neuengamme vom 16. Februar 2005 
						 
                          Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft Neuengamme
 Konsequenzen der Einladungspolitik des Hamburger Senats zu den 
 Gedenkveranstaltungen auf dem Gelände des ehemaligen KZ Neuengamme 
 am 4. Mai 2005
 Die Einladung des Ersten Bürgermeisters Ole von Beust an die Überlebenden des KZ 
 Neuengamme zu den Veranstaltungen im Mai 2005 enthielt bereits die Aussage, 
 Reisekosten könnten nicht übernommen werden. Lediglich etwa 260 Überlebende 
 meldeten sich daraufhin bis jetzt an, über 800 reagierten auf diese unwürdige 
 Einladung gar nicht erst oder sagten ihre Teilnahme ab.
 Eine ungarische Überlebende, die heute in Israel lebt, schrieb:
 "Ich habe inzwischen auch eine Einladung bekommen von Bürgermeister Ole von Beust 
 von Hamburg vom 2. bis 5. Mai. Leider (...) für mich nur Aufenthalt mit Frühstück 
 im Hotel, aber nichts für Begleitperson, und auch für mich keine Reisespesen. Da 
 ich nicht hundertprozentig gesund bin und nicht allein fahren kann und auch die 
 Reisespesen (für zwei Personen) sehr hoch sind, glaube ich, dass ich trotz meines 
 Willens, den Platz, an dem ich unter den schrecklichsten Bedingungen eingesperrt 
 war, wieder zu sehen,(...) in Israel bleiben werde."
 Bis heute werden Reisekosten in voller Höhe nur für die osteuropäischen 
 Überlebenden übernommen. Für einige Gruppen ehemaliger KZ-Häftlinge werden 
 überhaupt keine Reisekosten gezahlt, in anderen Fällen gibt es lediglich 
 Reisekostenzuschüsse. Etwa 750 Angehörige und Begleitpersonen, die viele 
 Überlebende aufgrund ihres hohen Alters, ihrer angegriffenen Gesundheit und der 
 psychischen Belastungen dieser Rückkehr an den Ort ihrer KZ-Haft  dringend 
 benötigen, werden finanziell überhaupt nicht berücksichtigt. Darüber hinaus 
 müssen die Überlebenden, die nicht innerhalb nationaler Überlebendenverbände 
 anreisen, ihren Aufenthalt eigenständig organisieren (Anreise, Hotelbuchung, 
 etc.) und die Kosten hierfür zunächst in voller Höhe selbst aufbringen. Der Senat 
 der Freien und Hansestadt Hamburg hat nicht einmal ein Abendessen für den Tag der 
 Anreise (2. Mai 2005) in seinem Etat eingeplant. 
  55 Jahre lang wurde das ehemalige Schutzhaftlager des KZ Neuengamme durch die 
 Justizvollzugsanstalt XII geschändet. Seit ihrem Bau kämpften vor allem 
 KZ-Überlebende aus aller Welt für die Verlegung des Gefängnisses und für eine 
 würdige Gedenkstätte in Neuengamme und setzten sie nun, gemeinsam mit anderen 
 engagierten Menschen, nun endlich durch - gegen massive Widerstände, auch von 
 Vertretern des amtierenden Hamburger Senats. Dieser aber steht nun in der 
 historischen Pflicht, eine würdige Gedenkfeier zu ermöglichen und sie für die 
 Überlebenden vollständig zu finanzieren. Die unter dem Prinzip "Vernichtung durch 
 Arbeit"; durchgeführte Klinkerproduktion im KZ Neuengamme geschah im Jahr 1940 
 auf Grundlage eines Vertrages zwischen der Hansestadt Hamburg und der SS.
 Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme fordert den Ersten Bürgermeister und den Senat 
 der Freien und Hansestadt Hamburg nochmals auf, allen Überlebenden des KZ 
 Neuengamme und seiner Außenlager sowie ihren Begleitpersonen ein würdiges 
 Gedenken zum 60. Jahrestag der Befreiung aus ihrer KZ-Haft zu ermöglichen und die 
 dafür erforderlichen finanziellen Mittel in voller Höhe bereitzustellen.
 Hamburg, 16. Februar 2005
 
						 
	                      
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