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Aubonne: Polizei bei Aktion auf Autobahn-Viadukt entlastet

Gipfelinfo - Meldungen über globalisierte Solidarität
und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung

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- Polizei bei Aktion auf Autobahn-Viadukt entlastet

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Der Polizeieinsatz bei der Blockadeaktion von G-8- Gegnern im Juni 2003 bei
Aubonne VD hat für die beteiligten Polizisten keine strafrechtlichen Folgen. Die
Waadtländer Justiz hat das Verfahren eingestellt. Die G-8-Gegner wollen
rekurrieren. [25.10.2004, 16:31]

sda. Aus Protest gegen den G-8-Gipfel von Evian hatten Aktivisten am 1. Juni
2003 auf der A1 die Autobahnbrücke bei Aubonne VD blockiert. Sie spannten ein
Seil über die Fahrbahn und seilten sich daran ab. Auf beiden Seiten der Brücke
hing eine Person über dem Abgrund.

Die Aktion fand ein jähes Ende, als ein Schaffhauser Polizist das Seil
durchschnitt. Einer der beiden Aktivisten fiel rund 20 Meter in die Tiefe und
zog sich schwere Verletzungen zu. Er sowie seine Seilpartnerin legten daraufhin
eine Strafklage gegen die beteiligten Polizisten ein.

Justiz entlastet Polizisten

Die Waadtländer Justiz hat diese Beamten nun von jeglichen Vorwürfen entlastet.
«Weder der Schaffhauser Polizist noch seine Waadtländer Kollegen können
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden», teilte der kantonale
Untersuchungsrichter Jacques Antenen heute Montag mit.

Der Hauptursache für den Unfall liegt nach Meinung der Untersuchungsbehörden im
waghalsigen Vorgehen der G-8-Gegner. «Die Aktivisten haben sich bewusst in eine
sehr gefährliche Situation begeben», sagte Untersuchungsrichter Jacques Antenen
auf Anfrage der SDA. Sie hätten es unterlassen, die nötigen Vorsichtsmassnahmen
zu treffen.

G-8-Gegner machen Rekurs

Sowohl der bei der Blockadeaktion verletzte Brite als auch seine deutsche
Seilpartnerin wollen gegen die Einstellung des Verfahrens rekurrieren, wie deren
Anwalt Jean-Pierre Garbade der SDA sagte. Für Garbade garantiert der
Einstellungs-Entscheid «die Straffreiheit der Polizei bei allen Übergriffen».

Die beiden G-8-Gegner sowie ein weiterer Aktivist wurden im vergangenen Juni vom
Polizeigericht Nyon wegen Verkehrsbehinderung verurteilt. Das Waadtländer
Kantonsgericht hat die Beschwerde der Deutschen Aktivistin vor einigen Tagen
abgelehnt. Über einen Weiterzug ans Bundesgericht wurde noch nicht entschieden,
wie Anwalt Jean-Pierre Garbade der SDA sagte.

[ http://www.bund.ch/artikel_46984.html]

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26.10.2004
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