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Berlin: Veranstaltung zum (neuen) europäischen Haftbefehl

Veranstaltungshinweis:

Auslieferung in Zukunft noch leichter gemacht mit dem Europäischen Haftbefehl
Der Fall Gabriele Kanze

Podiumsdiskussion am 24.9.2004 um 19 Uhr im Haus der Demokratie,
Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin

Auf dem Podium diskutieren:

Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf, Berlin, Verteidigerin von Gabriele Kanze
Rechtsanwalt Wolfgang Bendler, München, Verteidiger von Paolo Elkoro
Rechtsanwalt Marcel Bosonnet, Zürich, Verteidiger von Gabriele Kanze

Moderation: Rechtsanwältin Silke Studzinsky, Berlin


Am 23.August 2004 ist in Deutschland das Europäische Haftbefehlsgesetz in
Kraft getreten.
In Umsetzung des Europäischen Rahmenbeschlusses wird die Auslieferung
innerhalb der EU vereinfacht. Eine Überprüfung eines Auslieferungsersuchens
findet in Zukunft kaum noch statt. Im Zuge fortschreitender Harmonisierung
wird bei einem umfangreichen Straftatenkatalog von Terrorismus über
Drogenkriminalität, bis Beihilfe zum illegalen Aufenthalt keine Überprüfung
der wechselseitigen Strafbarkeit eines Ersuchens mehr stattfinden.
Ein Auslieferungsersuchen wegen politischer Straftaten berechtigt nicht mehr
zur Ablehnung der Auslieferung.

Die deutsche Staatsangehörige Gabriele Kanze wurde aufgrund eines
Auslieferungsersuchens Spaniens im Januar 2003 von der Schweiz nach Spanien
ausgeliefert und befindet sich seitdem dort in Untersuchungshaft. Ihr wird
Unterstützung der ETA vorgeworfen und Waffen- und Sprengstoffbesitz. Die
Auslieferung wurde gleichsam in Vorwegnahme des Europäischen Haftbefehls
bewilligt, obwohl sie möglicherweise belastende Aussagen unter Folter
zustande gekommen sind und in Deutschland geführte Ermittlungen wegen Waffen-
und Sprengstoffbesitz mangels Tatverdacht eingestellt wurden.

Ähnlich erging es Paolo Elkoro, der von Deutschland an Spanien ausgeliefert
wurde und in dessen Verfahren ebenfalls unter Folter zustande gekommene
Aussagen Grundlage für den Vorwurf der Mitgliedschaft in der ETA waren.
Die in Spanien bis zu vier Jahren mögliche Untersuchungshaft macht besonders
deutlich, daß die wechselseitige vertrauensvolle Anerkennung der
Entscheidungen der europäischen Mitgliedsstaaten in krassem Gegensatz zu den
nur minimal und völlig unzureichend ausgeformten Beschuldigtenrechten steht.

 

22.09.2004
anonym zugesandt   [Aktuelles zum Thema: Repression]  Zurück zur Übersicht

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