nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

Düsseldorf: Urteil stellt Kriegsdienstverweigerer im Asylverfahren auf eine Stufe mit Terroristen

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
DEUTSCHE FRIEDENSGESELLSCHAFT -
VEREINIGTE KRIEGSDIENSTGEGNERINNEN (DFG-VK)
-Pressestelle-
Schwanenstraße 16 / 42551 Velbert
Tel.: 02051 - 955270
Internet: www.dfg-vk.de
Email:  presse@dfg-vk.de
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

-PRESSEMITTEILUNG vom 02.09.2004-

Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Asylantrag des türkisch-kurdischen
KDVers Mehmet Cetiner ab
DFG-VK: „Urteil stellt Kriegsdienstverweigerer im Asylverfahren auf eine
Stufe mit Terroristen!“

Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
(DFG-VK) kritisiert scharf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom
Dienstag, nach dem die Klage des türkisch-kurdischen
Kriegsdienstverweigerers Mehmet Cetiner gegen seinen abgelehnten Asylantrag
abgewiesen wird. Mehmet Cetiner ist Mitglied der DFG-VK und engagiert sich
in der DFG-VK-Gruppe Kleve. Er hatte im Jahr 2000 öffentlich erklärt, dass
er Kriegsdienstverweigerer ist.

„Eine dem türkischen Staat gegenüber erklärte Kriegsdienstverweigerung ist
eine sehr mutige wie auch politische Tat, die damit bereits den
Rechtsanspruch auf Asyl rechtfertigen sollte“, stellt Felix Oekentorp,
Bundessprecher der DFG-VK, fest. Die Strafandrohung auf
Kriegsdienstverweigerung liege nach türkischem Strafgesetzbuch bei bis zu 2
Jahren Freiheitsentzug, wobei es ein Recht auf Ersatzdienst nicht gebe. Die
DFG-VK setze sich für das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit
ein und verneine die Legitimation von Waffengewalt von Staaten und auch von
Terroristen, unterstreicht der DFG-VK-Bundessprecher. „Eine Abschiebung von
Kriegsdienstverweigerern wie Mehmet Cetiner in Länder ohne das Recht auf KDV
wie die Türkei ist ein Verstoß gegen Menschenrechte“, so Oekentorp.

Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf beachte nach
Einschätzung Oekentorps nicht,
- dass die den türkischen Behörden im Jahr 2000 erklärte
Kriegsdienstverweigerung in der türkischen Presse als PKK-Aktion
qualifiziert wurde.
- dass mit Erklärungen überregionaler und nationaler Verbände sowie von
Presseberichten in deutschen und internationalen Medien der Bekanntheitsgrad
und die Beachtung des Anliegens dokumentiert ist (u.a. Erklärung des
Bundessprecherkreises der DFG-VK sowie Nachfragen des
Verteidigungspolitischen Sprechers der Grünen, Winfried Nachtwei).
- dass mit diversen öffentlichen Auftritten, u.a. bei Ostermärschen und
TV-Sendungen, die politischen Aktivitäten über die KDV-Erklärung hinaus
nachgewiesen sind.

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts schätze Mehmet Cetiner als Politzwerg
ein, der gegenwärtig oder in absehbarer Zeit keine politische Verfolgung zu
befürchten habe“, stellt Oekentorp fest. Das Gericht habe das Recht auf Asyl
bzw. Anerkennung von Abschiebehindernissen unter den Vorbehalt gestellt,
nicht Kriegsdienstverweigererer zu sein bzw. nicht offen dafür einzutreten.
„Damit werden Kriegsdienstverweigerer auf die gleiche Stufe wie Terroristen
gestellt, denen schon das Gesetz Asyl verweigert“, kritisiert Oekentorp
scharf.
Dass Mehmet Cetiner als Pazifist und Angehöriger der kurdischen Volksgruppe
mit einer Einziehung zum Wehrdienst zu rechnen habe und dort möglicherweise
gegen kurdische Widerstandskämpfer eingesetzt werden könne, sei für das
Gericht offensichtlich kein Grund, Asyl zu gewähren, so Oekentorp.

Velbert, den 02.09.2004

Felix Oekentorp, Bundessprecher der DFG-VK
(Kontakt: Tel. 0234-500380)


 

02.09.2004
DFG-VK   [Aktuelles zum Thema: Antimilitarismus]  Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht