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                        Hamburg: Prozess gegen Gelöbnix - Tucholsky hat Recht! Am
   12.7.04
um 10:00
 am AG Hamburg, Sievekingplatz 3
 Zimmer 279, 1. Stock
 
findet der Prozess wegen
 „Hausfriedensbruch“ (§123 Strafgesetzbuch, StGB)
 gegen
 
Anke W.
 statt.
 
Im Zuge der Gegenaktivitäten gegen das Bundeswehrgelöbnis auf dem
 Rathausmarkt kam es zu einer Aktion, in deren Verlauf mehrere Personen
 ein 4x10m großes Transparent mit der Aufschrift "Tucholsky hat Recht"
 vom Dach der Alsterarkaden hielten. Bundesweit berichtete die Presse
 über diesen Vorfall, da Kriegsminister Struck sich bewogen fühlte, auf
 diese Aussage zu reagieren indem er behauptete, Tucholsky würde heutige
 Auslandseinsätze des Deutschen Militärs befürworten, wenn er denn
 noch lebte.
 Während die Verfahren gegen zwei Aktivisten die zusammen mit Anke auf
dem Dach festgenommen wegen "Nichtvorliegen einer Straftat" (§170 II
 StPO) eingestellt wurden, erhielt sie einige Tage später einen
 Strafbefehl. Auf telefonische Nachfrage wurde dies mit ihren Vorstrafen
 begründet, die jedoch nicht vorliegen. Gegen diesen Strafbefehl wurde
 Widerspruch eingelegt, der nun zu diesem Verfahren führt.
 Dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft reiht sich in eine Kette
ähnlicher Vorfälle ein: zum einen zeigt schon alleine die Einstellung
 gegen die beiden anderen Aktivisten bei gleichem Tatvorwurf und gleichem
 bearbeitendem Staatsanwalt, dass hier willkührlich Personen
 herausgegriffen und verfolgt werden. Dies führt in Hamburg derzeit dazu,
 dass jegliche vermeintlich politische Äußerung wie Demonstrieren oder
 auch nur die falschen Klamotten am falschen Ort zu mehrstündigen
 Gefangennahmen und Verfahren führen kann.
 Zum anderen ist zu beobachten, dass zunehmend versucht wird, die
 Sündenböcke in den Reihen der Auswärtigen - vornehmlich der Menschen aus
 Berlin - zu suchen. Kaum eine Gewalttätigkeit der Polizei wird derzeit
 nicht mit irgendwelchen "Störern aus Berlin" begründet.
 Dieser Prozess ist voraussichtlich der Letzte aus einer Reihe von
Verfahren die sich aus dem Gelöbnis und den Gegenaktivitäten ergeben
 haben. Allen gemeinsam sind völlig abwegige Tatvorwürfe, die jedoch
 auf einen nicht minder abwegig hohen Verurteilungswillen bei den
 Gerichten stoßen. Die Erfahrung des letzten Jahres verspricht: das
 wird was Besonderes. Also, merken und vorbei schauen!
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