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Frankfurt a. M.: Stellungnahme zur Durchsuchung des café exzess

Neuigkeiten aus Ffm!

Staatsschutzaktion Schlag ins Wasser

Das Landgericht Frankfurt/ Main hat nun eindeutig
festgestellt, dass die Durchsuchung des Kulturzentrums
Café Exzess im Januar diesen Jahres rechtswidrig war.
Anlass war ein Flyer für eine Antifa Demo am 9.
NOvember des vergangenen Jahres. Auf dem Flugblatt
wurde das Titelbild der polnischen Zeitschrift wprost
zitiert, auf dem die Vorsitzende des Bundes der
Vertriebene (BdV), Erika STeinbach, in SS- Uniform auf
Gerhard Schröder reitend, zu sehen war. Als Grund für
die mehrstündige Dursuchung des Cafés wurde der § 86a
StGB herangezogen, der sich auf die Verwendung und
Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole bezieht.
Das Landgericht musste nun einräumen, dass aus dem
Ziel der Veröffentlichung - Bewerbung einer
antifaschistischen Demonstration - eindeutig
hervorgehe, dass der Straftatbestand nicht erfüllt
sei. Der Zusammenhang ist auf dem Flyer explizit
erkennbar gemacht und die Anklage somit hinfällig.
Schon in mehreren Fällen wurde versucht, mittels §86a
Anklagen gegen antifaschistische Gruppen in der BRD zu
konstruieren. Beim Vorfall in Frankfurt handelte es
sich also um einen Präzedenzfall, was auch dem
Frankfurter Richter Becker bekannt gewesen sein
dürfte, als er die Genehmigung zur Dursuchung erteilte.

Somit ist nun belegt, dass die Razzia jeglicher
rechtlicher Grundlage entbehrt hat, und einen rein
politischen Hintergrund hatte.
An der Demo zum Jahrestag der Reichspogromnacht war es
zu wilkürlicher Gewaltanwendung durch Polizeibeamte
gekommen, ein Demonstrant wurde mit schweren
Verletzungen am Ohr ins Krankenhaus gebracht.
Die Sprecherin der autonomen.antifa [f] kommentiert:
"Die Staatsschutzaktion war ein Schlag ins
Wasser. Wir werden uns auch in Zukunft nicht
einschüchtern lassen."


autonome.antifa [f]

 

16.04.2004
autonome.antifa [f]   [Aktuelles zum Thema: Repression]  Zurück zur Übersicht

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