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Angriff auf das Recht der Demonstrationsfreiheit

DFG-VK entsetzt über Urteil gegen Monty Schädel!

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
(DFG-VK) kritisiert scharf die Verurteilung ihres Bundessprechers Monty
Schädel zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz. Das Amtgericht Neubrandenburg war in dem heutigen Urteil
der Ansicht, dass Schädel sich nicht ausreichend darum bemüht habe, dass ein
Demonstrationszug für die Rechte von Flüchtlingen im September 2002 die
vorgegebene Demoroute auf dem Gehweg eingehalten habe.
Vom Vorwurf der Beleidigung wurde Schädel heute jedoch freigesprochen. Die
Staatsanwaltschaft hatte behauptet, Schädel habe Mitarbeiter der
Ausländerbehörden als „Rassisten“ bezeichnet.

„Monty Schädels Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz
stellt einen Angriff auf das hohe demokratische Gut der
Demonstrationsfreiheit dar“, kommentiert DFG-VK-Bundessprecher Jürgen
Grässlin. „Es ist symptomatisch, dass in diesem Land nicht diejenigen
verurteilt werden, die eine skrupellose Abschiebungspraxis zu verantworten
haben, sondern diejenigen, die sich für die Rechte von Flüchtlingen
einsetzen“. Dieses Urteil sei der Versuch der Einschüchterung von politisch
aktiven Personen, so Grässlin.

Es sei offensichtlich konstruiert, Schädel dafür zu verurteilen, dass ein
Demonstrationszug für 200 Meter nicht auf dem Gehweg geblieben sei, sondern
sich Personen auf der Fahrbahn aufgehalten hätten. Nach allen Aussagen habe
sich Schädel ausdrücklich darum bemüht, dass sich die Demo-Teilnehmer wieder
auf den Gehweg begeben sollen. Mitarbeiter der Polizei hätten ausdrücklich
bestätigt, dass von den Personen, die sich kurzfristig auf der Fahrbahn
aufgehalten haben, keine Gefährdung ausgegangen sei, erläutert Grässlin.

Monty Schädel steht weiterhin unter der Rufnummer 0177-8871014 für
Nachfragen zur Verfügung. Weitere Informationen zu dem Prozess sind im
Internet unter www.montyschaedel.de/index.php abrufbar.

 

25.03.2004
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