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Gipfelinfo: Genua -- Warschau -- Aubonne

Gipfelinfo - Meldungen über globalisierte Solidarität
und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung
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- Prozess in Genua - Dritter Verhandlungstag
- the press, the police and the demo in Warsaw
- general update aubonne case

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Prozess in Genua - Dritter Verhandlungstag

Die große Nachricht vom dritten Verhandlungstag ist, dass u.a. der italienische
Vizepremier Gianfranco Fini von der rechten Partei Alleanza Nazionale und der
oberste Polizeichef De Gennaro als Zeugen zugelassen wurden. Sofern in Italien
überhaupt zum Prozess berichtet wird, ist es die Nachricht, die, teils auf Fini
beschränkt, im Mittelpunkt der "Information" steht. Ein Detail ohne Benennung
des Zusammenhangs. Genau darum drehte sich auch der "Kampf im Gerichtssaal" am
dritten Verhandlungstag: um Details ohne enennung des Zusammenhangs. Die Anklage
setzt auf das Detail, die Verteidigung hält dagegen, dass eine korrekte und vor
allem gerechte Wertung der Details, auf denen sich die Anklage stützt, nur im
Kontext möglich ist.

Gegenstand der Debatte beim dritten Verhandlungstag waren die Zeugen- und
Beweislisten. Die Anklage hatte 150, die Verteidigung 106 Zeugen zur
gerichtlichen Vernehmung vorgeschlagen. Gleich zu Beginn der Verhandlung
startete die Anklage ausgesprochen offensiv. Sie hinterlegte eine Eingabe, in
der Name für Name etliche der Zeugen der Verteidigung bzw. deren Zulässigkeit
beanstandet wurden. Zusätzlich aktualisierte die Anklage offenbar das
Verzeichnis der Beweismaterialien, die im Laufe des Prozesses angeführt werden
sollen. Die Staatsanwältin der Anklage Canepa war so wie ihr Kollege Canciani
der Meinung, dass die Zeugenliste der Verteidigung grundsätzlich zu umfangreich
und im Speziellen zu vage formuliert sei. Genauer meinte sie zu diesem letzten
Punkt, die Verteidigung habe nicht ausreichend detailliert dargelegt, was die
Befragung der Zeugen begründe. Darüber hinaus erklärte die Staatsanwältin, dass
die von der Verteidigung angeführten Gründe für die Zeugenzulassung in vielen
Fällen nicht verfahrensrelevant seien. Das Hauptargument, das sie hierfür
vorbrachte war, dass ausschließlich die Handlungen der Angeklagten im
grundeigenen räumlichen und zeitlichen Rahmen relevant seien. Was vor, während
und nach den Ereignissen geschah, die den Angeklagten vorgeworfen werden, habe
im Prozess nichts zu suchen. Dieser Ansicht schlossen sich auch die
Staatsadvokatur an, die in Vertretung von der Ministerratspräsidenz und drei
Ministerien, die als Nebenkläger antreten, dem Prozess beiwohnt, die zwei
Bankhäuser Carige und San Paolo - Imi sowie der Carabiniere Filippo Cavataio an,
der ebenfalls als Nebenkläger antritt.

Gleich nach dem eröffnenden Exkurs der Staatsanwältin Canepa kam es um 10.00 zu
einer Unterbrechung der Verhandlung - die Verteidigung hatte um eine kurze Pause
gebeten, um die mehrere Seiten starke Eingabe der Staatsanwälte in Augenschein
zu nehmen. Eine halbe Stunde später begannen die Anwälte der Verteidigung, den
Einwänden der Staatsanwälte zu widersprechen. Eingangs sprach längere Zeit der
Anwalt Tambuscio. Er machte das Gericht auf die Tatsache aufmerksam, dass der
Kontext, in dem es zu den Vorfällen kam, die den Angeklagten vorgeworfen werden,
durchaus relevant sei, weil es vor diesem Gericht um den Straftatbestand der
Verwüstung und Plünderung geht. Dieser Straftatbestand ist Gegenstand des
Artikels 419 des italienischen Strafgesetzbuches - juristisch bezieht er sich
damit auf eine Tat, deren Schwere darin gesehen wird, dass sie primär nicht
gegen Einzelnen oder einzelne Gegenstände gerichtet ist, sondern gegen die
öffentlichen Ordnung an sich, die durch eine solche Tat verletzt und gefährdet,
wird*. Nun ist die Frage der öffentlichen Ordnung genau das, was die
Staatsanwälte nach Kräften versuchen, aus dem Verfahren auszuklammern. Die
Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Argumentation ausdrücklich vorgebracht, dass
dieser kein Prozess gegen die Polizei bzw. die Handhabe der öffentlichen Ordnung
während der Tage von Genua sei.

In der Tat ist das Verfahren ein Verfahren gegen Protestteilnehmer, der
Verteidigung geht es nicht darum, eine Umkehrung dieser Tatsache zu erreichen.
Was die Anwälte der Verteidigung erreichen wollen, ist eine aufrichtige
Wahrheitssuche und die Sicherung eines gerechten Urteils. Zum Einen haben
mehrere Angeklagte erklärt, dass sie sich auf einer legalen, autorisierten
Demonstration wähnten - die Vorfälle, die im Einzelnen zur Debatte stehen, sind
in der Mehrzahl im Kontext der genehmigten Demonstration der Tute bianche am 20.
Juli zustande gekommen, die unvermittelt und mit großer Gewalt seitens der
Polizei angegriffen wurde - und dass sie sich aufgrund der brutalen
Vorgehensweisen der Polizeikräfte unter Angstzuständen, die sich teilweise in
Wut verwandelten, lediglich reaktiv verhalten haben, woraus sich zusätzlich also
auch eine grundsätzliche Fragestellung um das Recht auf Widerstand in bestimmten
Situationen ergibt, die wegen des Präzedenzfallcharakters des Verfahrens ? auf
lange Sicht u. U. auch im europäischen Raum - alles Andere als unerheblich ist.
Zum Anderen gilt über die Frage einer möglichen Notwehr hinaus grundsätzlich die
Frage der zweifellos legitimen Feststellung von etwaigen mildernden Umständen.
Die Brutalität der polizeilichen Gewalt, die Unübersichtlichkeit der sehr
brutalen, unvermittelten und willkürlichen Vorgehensweise, der Einsatz von
extremen Mengen CS-Gas, das wiederholte Einsetzen von Fahrzeugen, die aus
taktischen Erwägungen bei hoher Geschwindigkeit die Menge attackierten (eine
belegte Tatsache) sind zwar nicht primär Gegenstand des Verfahrens, sie gehören
wohl aber zur Feststellung der Rahmenbedingungen und des tatsächlichen
Charakters der Handlungen der Angeklagten besprochen und überprüft. 21 der 26
Angeklagten stehen wegen Episoden in Zusammenhang mit den Ereignissen in Folge
des polizeilichen Angriffs auf die Demonstration der Tute bianche vor Gericht.

Es gilt anzumerken, dass obwohl eine Aufklärung der Vorgänge in Zusammenhang mit
der Handhabe der öffentlichen Ordnung seinerzeit weltweit und auch von
angesehenen Institutionen gefordert wurde, diese nie zustande kam. Die
Rekonstruktion der Kommission, die sich im Sommer 2001 aufmachte, diese Vorgänge
zu beleuchten, konnte nur sehr begrenzt, wenn überhaupt, Aufklärung betreiben.
Es fehlte den Angehörigen der Kommission an entscheidenden Befugnissen, um
wirklich Klarheit zu Schaffen. Um das Ausmaß der verbliebenen Unklarheiten
deutlich zu machen, kann die Tatsache als Beispiel angeführt werden, dass die 20
Mann starke Truppe des im Fall Diaz beschuldigten Vizequästors (Ein Quästor ist
einem deutschen Polizeipräsidenten vergleichbar, d.R.) Francesco Troiani, die
mit ihm am Ort des blutigen Überfalls auf 93 unschuldige Protestteilnehmer
zugegen war, immer noch aus unbekannten Personen besteht. Die Notwendigkeit, das
grundsätzlich nicht aufgeklärte Thema der Handhabe der öffentlichen Ordnung und
der Polizeigewalt während des g8 2001 im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegen die
26 (25 in diesem Prozess, da ein Verfahren inzwischen wegen Formfehlern aufgrund
der Unterlassung der Zustellung von Bescheiden abgekoppelt wurde) zu beleuchten,
rührt mitunter direkt daher, dass die Polizeigewalt in den Straßen von Genua nie
wirklich eingehend untersucht, geschweige denn rechtlich überprüft und beurteilt
wurde.

Ein gutes Beispiel für diese Notwendigkeit im Rahmen des eigentlichen Verfahrens
ist die Argumentation, die der Anwalt Tambuscio bezüglich der von der
Staatsanwaltschaft wegen Irrelevanz in Frage gestellten Zulässigkeit des Zeugen
De Gennaro vorbrachte. De Gennaro, der oberste Polizeichef, erklärte seinerzeit
gegenüber der Kommission, die den Auftrag hatte, die Ereignisse in Genua zu
rekonstruieren, die Demonstration der Tute bianche sei nicht genehmigt gewesen.
Tambuscio betonte, dass jene Aussage sehr wohl relevant sei. Tausende zerbrachen
sich in den vergangen Jahren beim Versuch, den Lauf der Dinge zu verstehen und
wie es zur Erschießung von Carlo Giuliani kommen konnte darüber den Kopf, wie es
zum Angriff auf jenen Demonstrationszug kam, weil es dieser Angriff war, der zum
Chaos der folgenden Stunden führte. Sie kamen alle, übereinstimmend mit den
unzähligen Zeugen jener Stunden zum Ergebnis, dass genau der Angriff auf die
Demonstration der Tute bianche in Genua, der wie viele andere ein "kalter
Angriff" auf eine friedliche Demonstration gewesen war, den "Wendepunkt" im
Verhalten der Demonstrationsteilnehmer darstellte. Von da an war der Widerstand
auf der Straße zu einer kollektiven Angelegenheit der Abwehr und der Revolte
gegen die Polizeigewalt geworden. Wie kam es dazu, dass die Demonstration
angegriffen wurde? Gab es etwa Beamte, die falsch informiert waren? Ein
gerechtes Urteil kann nicht zustande kommen, wenn diese Fragen nicht geklärt
werden.

Erst am 6. September 2001 erfuhr die Kommission, die den Lauf der Dinge in Genua
untersuchen sollte, dass der Demonstrationszug der Tute bianche genehmigt war.
Sämtliche vorausgegangenen Anhörungen hatten diese wichtige Tatsache nicht zu
Tage gefördert. Die Angaben von sämtlichen bis dahin angehörten Personen, die
mittelbar oder unmittelbar verantwortlich waren und sogar zwei offizielle
Mitteilungen des damaligen Innenministers Scajola besagten vielmehr, die
Demonstration sei verboten gewesen. Die Verteidigung hat keine andere Wahl, als
hierzu im Rahmen des Verfahrens nach der Wahrheit zu suchen. Es steht zweifellos
fest, dass die Demonstration sehr wohl genehmigt war und dass sie sich zum
Zeitpunkt der polizeilichen Attacke entlang der genehmigten Route befand.
Beobachter und Anwesende der Tage von Genua stimmen darin überein, dass
unzählige Menschen, die bis dahin im Rahmen klarer Absprachen erklärtermaßen
gewillt waren, friedlich zu demonstrieren und bestenfalls symbolisch die Rote
Zone zu belagern ab da situationsbedingt begannen, sich aktiv zu wehren. Es ist
nachgewiesen, dass im fraglichen räumlichen und zeitlichen Abschnitt eine extrem
hohe Menge CS-Gas abgeschossen wurde (Die CS-Gas Bilanz von Genua belief sich
insgesamt auf 6.000 Patronen) und dass die Polizei abgesehen von unzähligen
Übergriffen mehrere Male Gebrauch der Schusswaffen machte. Zwischen dem Corso
Torino und der Via Tolemaide wurde allein von Angehörigen der Carabinieri 15 Mal
scharf geschossen, angeblich in die Luft. Darüber berichtete La Repubblica am
17.12.2001. Wie oft Angehörige der Polizia schossen, wurde nicht ermittelt, dass
dies aber geschah, gab eine Abgeordnete des italienischen Parlaments, an, die
der Untersuchungskommission angehörte. Die Schüsse sind teilweise in Aufnahmen
des Fotografen Tano D´Amico auch fotografisch dokumentiert. Filmaufnahmen zeigen
über diese Vorfälle hinaus einen als Journalisten verkleideten Polizisten mit
der Waffe in der Hand. Angst war das Grundgefühl unzähliger Demonstranten, das
in Massen abgeschossene Tränengas und die gewaltsamen Übergriffe der Polizei
belasteten die Demonstrationsteilnehmer sehr.

Ungeachtet dessen fand die Staatsanwaltschaft die Befragung von Zeugen wie De
Gennaro wegen angeblicher Irrelevanz ebenso wenig zulässig, wie etwa die
Befragung eines Zeugen, der bei der Genehmigung der Disobbedienti-Demonstration
anwesend war oder die Befragung des Polizisten, der die Durchsuchung des
Stadions Carlini leitete, bei der ergebnislos nach Waffen und
Straßenkampfutensilien gesucht wurde und die Gegenstände, mit denen die Tute
bianche zu demonstrieren gedachten und deren Zweckbestimmung von Tute bianche
Vertetern vorgeführt und erläutert wurden. Weiterhin wies der Anwalt auf die
Tatsache hin, dass es problematisch sei, Zeugen der Verteidigung deshalb
abzuweisen, weil sie nicht unmittelbar am Ort des Geschehens waren, wenn die
Staatsanwaltschaft selbst derartige Zeugen aufstellt. Dies ist nämlich bei
mindestens zwölf Zeugen der Anklage der Fall, die vermutlich allein durch die
Auswertung von Bildmaterial Kenntnisse über die Ereignisse erlangten und von der
Anklage als Zeugen vorgeschlagen wurden. Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft
die Aufstellung des Journalisten Carlo Gubitosa als Zeugen der Verteidigung mit
dieser Begründung beanstanden. Carlo Gubitosa gehört anerkanntermaßen zu den
Menschen, die am intensivsten an einer unabhängigen Rekonstruktion der
Ereignisse im Zeichen der Wahrheit arbeiteten. Gerade wegen seiner mittlerweile
überaus profunden Kenntnis dessen, was sich beim g8 in Genua zugetragen hat, ist
der Mann für Kontrahenten, die Genua am liebsten als eine Art (wenn es ganz
schlimm kommt auch noch vorsätztliches) Verbrechen der Bewegungen neu
interpretieren möchten, ein denkbar nicht sonderlich willkommener
Sachverständiger mit exzellentem Überblick. Sein Wissen kann jedoch genau so
wenig angezweifelt werden wie seine Professionalität.

Auch weitere Professionisten, die als Sachverständige von der Anklage genannt
worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft wegen Irrelevanz, angeblicher
Parteilichkeit oder mangelnder Sachbezogenheit beanstandet. Die Verteidigung
wies darauf hin, dass es sich bei den fraglichen Personen um Menschen, die sich
durch ihre Professionalität auszeichnen handelt. Besonders die Unterstellung der
Parteilichkeit sei ausgesprochen fehl am Platze. Fotografen, Ärzte,
Journalisten, technische Sachverständige seien vielmehr genannt worden, um
bestimmte Rahmenbedingungen zu erörtern oder aber um sich eine Prüfung der
Echtheit und Verlässlichkeit von Beweismaterial sicher zu stellen. Auf die
Benennung von Demonstrationsteilnehmern als Augenzeugen der Rahmenbedingungen
verzichtete die Verteidigung grundsätzlich, um etwaige Unterstellungen
hinsichtlich einer möglichen Parteilichkeit von vorne herein auszuschließen.
Ihrerseits hat die Staatsanwaltschaft reihenweise Polizisten als Zeugen genannt.
Der Anwalt Tambuscio brachte Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Anklage
angesichts der gut 150 von ihr aufgestellten Zeugen sich so schwer tue die gut
100 Zeugen der Verteidigung zu akzeptieren, bevor er seinen Vortrag beendete,
nachdem der Gerichtsvorsitzende ihm, wenn auch höflich, ins Wort gefallen war,
um ihn zu fragen, ob es denn nötig sei, Fall für Fall den Einwänden der Anklage
zu widersprechen. Hierzu merkte der Anwalt an, dass dies wohl unumgänglich sei,
weil die Anklage in ihrer hinterlegten Eingabe die Zeugenliste der Verteidigung
Name für Name mit Einwänden versehen hatte.

In der Folge äußerten sich weitere Anwälte der Verteidigung, die sich vielfach
den Argumentationen des Anwalts Tambuscio anschlossen. Der Anwalt Lamma betonte
ein weiteres Mal, dass zahlreiche Zeugen sehr wohl unmittelbare Zeugen der
Ereignisse gewesen seien, die im Rahmen der Verhandlung relevant sind und
bekräftigte die Notwendigkeit, den Begriff der öffentlichen Ordnung vertiefend
zu erörtern und das mögliche Vorliegen von reaktiven Verhaltensweisen zu prüfen.
Lamma wies auch auf die Notwendigkeit, das Prinzip der Parität der Parteien
nicht außer Acht zu lassen, weil der Vorwurf der Anklage, die Zeugenliste der
Verteidigung sei übertrieben umfangreich im objektiven Vergleich noch stärker
für die Anklage selbst gelte. Der Anwalt wies weiterhin auf einen Fehler in der
Eingabe der Anklage hin, weil die Zeugen mit den Nummern sieben bis zwölf als
Zeugen ausgewiesen seien, die sich über die Persönlichkeit der Angeklagten
äußern sollen, während die Zeugen mit den Nummern sieben und acht de facto
vielmehr Informationen in Zusammenhang mit Abhörmaßnahmen besäßen. Ein weiterer
Anwalt wies später noch auf die Aufstellung von sieben Angehörigen der
politischen Polizei Digos in der Zeugenliste der Anklage, bei denen überhaupt
nicht angegeben sei, zu welchem Sachverhalt sich diese Äußern sollen.

Die Problematik der Bewertung der Persönlichkeit der Angeklagten als
strafrechtlich relevantes Element hat bereits in der Vergangenheit die Gemüter
erhitzt. Nachdem der Großteil derer, die nun vor Gericht stehen, verhaftet
wurde, spielte die Bewertung ihrer Persönlichkeit bereits folgenreich eine
Rolle. Mehrere Betroffene blieben über unterschiedlich lange Zeit deshalb in
Haft, weil ihnen "Wiederholungsgefahr" unterstellt wurde. Diese konnte nicht mit
einer tatsächlichen "Wiederholung" irgendwelcher Taten, die sie angeblich in
Genua begangen haben sollen, nach Genua begründet werden, weil es bei keinem der
Beschuldigten der Fall gewesen war. So mussten zur Begründung je nach dem oder
auch in der Summe kleinere Vorstrafen, politische Tätigkeiten oder aber Details
aus der Lebensgeschichte her halten. In der Begründung der "Gefährlichkeit"
eines Beschuldigten, der wegen "psychischer Beteiligung" angeklagt ist, wurden
beispielsweise "unerlaubtes Plakatieren", "nicht genehmigte Demonstrationen
bereits seit 1977", Drogenbesitz im Jahr 1986, "Verunglimpfung der Polizei" bei
Demonstrationen der Oppositionsbewegung, Sachbeschädigung (Wurf eines Steins),
"Besitz von Plakaten, die der Solidarität mit Gefangenen huldigen und
Antagonismus gegenüber den Ordnungskräften", Wandsprühereien, "Besuche
anarchistischer Zentren" und "Beitritt zum Spezia Social Forum" genannt. In
einem anderen Fall taucht sogar eine Schulbesetzung im fernen Jahr 1969 auf. Die
Gefährlichkeit einer weiteren Beschuldigten wurde aus angenommenen Verbindungen
der Frau mit den so genannten Anarchoinsurrektionalisten angeleitet, eine
Annahme, die u.a. damit begründet wurde, dass sie als Besucherin Prozessen gegen
Aktivisten aus jenem Spektrum beigewohnt haben soll.

Zum ersten mal kam nun seit der Prozesseröffnung neben der
"Persönlichkeitsfrage" der Begriff der "psychischen Beteiligung" zur Sprache.
Mehrere Angeklagte werden mit Hilfe des Prinzips der moralischen bzw.
psychologischen Beteiligung für Taten mitverantwortlich gemacht, die sie nicht
materiell begangen haben. Für 21 von den 26 Angeklagten gilt u.a.
beispielsweise, dass ihnen Kraft des Prinzips der psychologischen Beteiligung
wegen Widerstandsepisoden in Folge der Eskalation in der Via Tolemaide
Verwüstung und Plünderung vorgeworfen werden. Wer sich Polizisten
entgegenstellte, oder anderen Worte zurief, die zum Widerstand ermutigten, kann
auf diesem Weg der materiellen oder psychischen Beteiligung an der Durchführung
der besagten Verwüstung und Plünderung beschuldigt werden. Einerseits wird
dieser Prozess über weite Strecken eine Auseinandersetzung mit Fetzen von
Situationen und Vorfällen werden, weil sich die einzelnen Anklagepunkte auf
mitunter fragwürdige, aber höchst spezielle Tatvorwürfe beziehen, die jeweils in
Einzelfällen vom Angriff auf ein Objekt, wie etwa eine Bank, bis zur schlichten
Anwesenheit an einem Ort in der Nähe von besonders gewaltsam handelnden Personen
oder zum Austausch von Worten mit Anderen reichen. Andererseits geht die Wertung
der einzelnen Taten bzw. Situationen auf Grundlage der Auslegung der Anklage
stets in der Unterstellung der Beteiligung an einem kollektiven Attentat auf die
öffentliche Ordnung aufgrund einer kollektiven Kenntnis eines "kriminell
angelegten Plans" und der "jeweiligen Vorhaben" und "verbrecherischen
Verhaltensweisen" auf.

Allen Angeklagten ordnet die Anklage Videos und Bilder zu, welche diese "im Akt
der Umsetzung verbrecherischen Verhaltens abbilden". Auch hierzu äußerten sich
die Anwälte der Verteidigung im Laufe des dritten Verhandlungstermins. Zum
einen, als sie etwa die Zulässigkeit von technischen Sachverständigen zur
Feststellung der Echtheit von Aufnahmen oder zur Bereinigung von Beweismitteln,
die gesprochene Worte eines Angeklagten enthalten, von Hintergrundgeräuschen,
zum Zweck der eindeutigen Vernehmung des Gesprochenen. Zum anderen, weil die
Verteidigung der Ansicht ist, dass die Urheber des Materials bekannt sein
müssen, was bislang nicht zweifelsfrei geklärt zu sein scheint, und weil bis zum
Abschluss der Verhandlung unklar blieb, nach welchen Kriterien die Beweisführung
während der Verhandlung vonstatten gehen soll und in welchem Zusammenhang die
jeweiligen Materialien zu Zeugen und Angeklagten stehen. Auf diesen Punkt
dürften die Anwälte der Verteidigung in der nächsten Verhandlung noch einmal
zurückgehen. Opponiert hatte die Verteidigung auch gegen die Vorbringung von
einzelnen Frames und Kurzsequenzen, die aus umfangreicherem Material extrahiert
wurden, weil nicht mehr ersichtlich ist, in welcher Situation es zu den
dargestellten Handlungen kam.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist in puncto Beweismittel auch die Tatsache
gewesen, dass die Anklage nachträglich eine Reihe Akten aus einem anderen
Verfahren der vor Prozessbeginn hinterlegten Beweisliste hinzugefügt hatte.
Dieses Material stammt aus einer Beschlagnahme im Rahmen des ebenfalls in
Zusammenhang mit den Unruhen während des g8 2001 parallel geführten Verfahrens
gegen Unbekannt. Es wurde grundsätzlich nicht fristgerecht den Akten des
laufenden Prozesses zugeführt und bleibt Bestanteil eines anderen Verfahrens,
was dazu führt, dass die Verteidigung keine Möglichkeit zur Akteneinsicht hat
und nicht in der Lage ist, entsprechende Ermittlungen anzustellen und die
Verteidigung vorzubereiten. Nicht fristgerecht reichte die Staatsanwaltschaft
auch eine abgeänderte Zeugenliste, die sie am 3. März, einen Tag nach
Verfahrenseröffnung hinterlegte. Auch dies wurde von mehreren Anwälten der
Verteidigung beanstandet.

Letzter großer Streitpunkt des Tages war die Zulässigkeit von Beweismaterial auf
der Grundlage von Abhörmaßnahmen, die während der Inhaftierung von einigen
Angeklagten durchgeführt wurden. Binnen 48 Stunden an Beginn der Maßnahme sei
eine Validierung (Gültigkeitserklärung) durch den zuständigen Richter nötig
gewesen, die letztlich nicht zustande kam, weil sie nicht korrekt ausgeführt
wurde. Eine Anwältin der Verteidigung machte das Gericht darauf aufmerksam, dass
sich der Wortlaut der vermeintlichen Validierung in der Begründung der selben
auf das Abhören von Telefongesprächen bezog, die nicht Gegenstand der
tatsächlichen Maßnahme sein konnten, da es bei der Maßnahme in der Haftanstalt
um die Abhörung der Gespräche mit Angehörigen ging und nicht um Abhörungen in
der Art, wie sie in der Begründung angeführt wurden, was vermutlich durch eine
ungeschickte copy-and-paste Operation aus einer früheren Verfügung ergab.

Die Verhandlung wurde um 13,38 Uhr ausgesetzt. Das Gericht zog sich anschließend
über zwei Stunden zur Beratung zurück. Im Ergebnis äußerte sich das Gericht, das
um 15,30 Uhr seine Entscheidungen verkündete wie folgt:

- Die zweite Zeugenliste der Anklage, die am 3. März hinterlegt wurde, wurde für
nicht zulässig erklärt.

- Die 150 Zeugen aus der ersten Liste der Anklage wurden ohne Ausnahme zugelassen

- Die Abhörungen in der Haftanstalt wurden nicht zugelassen

- Die Bildmaterialien, die von der Staatsanwalt als Beweismittel angeführt
wurden, wurden zugelassen. Der Gerichtsvorsitzende hat sich vorbehalten, von
Fall zu Fall über die filmischen und fotografischen Beweise zu entscheiden. Die
Verteidigung hat Zeitungsberichten zufolge angekündigt, diese Frage noch einmal
erörten zu wollen.

- Der Ministerpräsident Berlusconi, der damalige Generalstaatsanwalt Meloni und
der jetzige Generalstaatsanwalt Lalla wurden als Zeugen der Anklage nicht
zugelassen. Für Berlusconi galt, die Begründungen der Verteidigung würden
irrelevant erscheinen, für Lalla lautete der Beschluss, dass er als
grundlegender Bestandteil des Gerichthofs nicht befragt werden kann. Ähnliches
wie für Lalla galt auch für Meloni.

- Zugelassen wurden vom Gericht zusammen mit den restlichen Zeugen (103
insgesamt) der Vizeministerpräsident Fini und der ehemalige Carabiniere und
Abgeornete Ascierto. Die Verteidigung hatte betont, dass die beiden Herren durch
ihre zeitlich ausgedehnte Anwesenheit in der operativen Zentrale der Carabinieri
Gelegenheit hatten, relevante Aspekte dessen, was im öffentlichen Raum geschah
zur Kenntnis zu nehmen, da sie in vollkommener Sicherheit vor der Spannung und
dem Tränengas auf der Straße die Bildübertragungen des Geschehens verfolgen
konnten. Fini und Ascierto hielten sich am Tag der Schüsse auf Carlo Giuliani
bis kurz vor der Eskalation auf der Piazza Alimonda, wo Carlo Giuliani starb, in
der operativen Zentrale der Carabinieri auf.

Die Verhandlung wird am Dienstag, den 23. März fortgesetzt. Es dürfte mit der
Vernehmung der Zeugen los gehen. Die Zeugen der Anklage werden als erste gehört
werden, daher wird es noch viele Monate dauern, bis es etwa zur Anhörung Finis
kommt. Es ist während der nächsten Verhandlung auch die Vorführung eines
dreistündigen Videos vorgesehen, das ein Beamter der Gemeindepolizei Namens
Corda (Polizia Municipale) aus verschiedenen Rohmaterialien der Gemeindepolizei
montiert hat.

* - Fußnote und Korrektur
Der Artikel 419, der Verwüstung und Plünderung sanktioniert, betrifft die
Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Der Terminus "Verwüstung" gilt als eine
erheblich schwerer wiegende und eben auf die öffentliche Sicherheit und
Stabilität bezogene Extension des Straftatbestands der Sachbeschädigung. Er
meint die undifferenzierte, breite und tiefgründige Zerstörung einer erheblichen
Menge an beweglichen Gegenständen. (Sprich, zwei Dutzend Leute werden in
übertragenem Sinn für die geamten Schäden in Genua verantwortlich gemacht, wenn
sich die Anklage durchsetzt). Der Straftatbestand der Plünderung stellt hingegen
eine ebenfalls erheblich schwerer wiegende Extension des Diebstahls dar, die
qualitativ und quantitativ deutlich breiteren Umfang als ein Diebstahl aufweist.
Historisch wurde der Paragraph in Hinblick auf Zustände der Instabilität in
Folge von Katastrophen (Zugentgleisungen, Erdbeben etc.) und Situationen
"sozialer Erschütterung" geschaffen, weshalb er beispielsweise in der
Nachkriegszeit zur Anwendung kam. Später kam er vereinzelt bei schwersten
Unruhen in Zusammenhang mit Fußballspielen zur Anwendung. Das geschützte Gut ist
die öffentliche Ordnung, also das Recht des Bürgers auf Sicherheit. Genau
deshalb sind bei vielen Zweifel über die tatsächliche Anwendbarkeit des
Paragraphen gegen die Angeklagten aufgekommen. Verwüstung und Zerstörung setzen
voraus, dass derjenige, der sie durchführt, sich auch bewusst ist, dass er dies
tut. Ob dies der bei den Angeklagten der Fall war, wird von mehreren Juristen
bezweifelt.

Die "psychischen Beteiligung" trat schon in den 70er Jahren als strafrechtlich
relevante Größe in Erscheinung. Allerdings gilt die Auslegung, die in Bezug auf
Genua ins Spiel kam, als eine eigens von den Staatsanwälten ersonnene Schöpfung.
Der richterlichen Verfügung der später schrittweise aufgehobenen bzw.
veränderten (Meldeauflagen, Hausarrest etc) Sicherheitsverwahrung von 23 der 26
Angeklagten ist folgendes zu entnehmen (Seite 53, unterzeichnende „Richterin
über die Vorermittlungen“ Elena Daloiso )ist Folgendes zu entnehmen:

"Es handelt sich um eine Form der Beteiligung an eine Straftat, die nicht viele
Varianten aufweist, weil sie in der Phase der Ersinnung der Straftat zustande
kommt: in ihr werden zwei Arten ausgemacht, die desjenigen, der bestimmend
wirkt, in dem, er bei anderen ein verbrecherisches Ansinnen aufkommen lässt, das
zuvor nicht vorhanden war; und die des Anstifters, der sich darauf beschränkt,
eine andere Person in einem verbrecherischen Ansinnen zu bestärken, wenn eine
bestimmte Straftat angestrebt wird und diese moralische Beteiligung objektiv
eine angemessene und effiziente Mitursache darstellt ( wie im Falle desjenigen
der bewusst zur Tätigkeit eines Dritten anstiftet oder diese verstärkt, in dem
er eine nach der Durchführung eines Raubüberfalls zu leistende Hilfstätigkeit
verspricht, mit einer also fallspezifischen Relevanz im Verhältnis zum
Raubüberfall an dem er sich moralisch beteiligt".

Die Begründung dieser Auslegung lautete:

"Es erscheint unzweifelhaft, dass sich nicht nur die der Verwüstung verantworten
müssen, die materielle Verhaltensweisen der Sachbeschädigung und der
Brandstiftung verwirklicht haben, sondern auch jene Personen, die auch ohne dass
sie materiell an einer solchen Tätigkeit beteiligt waren, deren Umsetzung durch
die Verwirklichung von Verhaltensweisen erleichtert haben, die das
verbrecherische Vorhaben der anderen sowohl in Hinblick auf die materielle
Erleichterung der Sachbeschädigungen durch sehr schweren
Widerstandsverhaltensweisen zum Zweck der Verhinderung des Eingreifens der
Ordnungskräfte bekräftigten, als auch jene, die mit ihrer schlichten Anwesenheit
am Schauplatz der Auseinandersetzungen in einer Gruppe mit gewalttätigeren
Individuen deren Ansinnen mit Verhaltensweisen der Ermunterung verstärkten, die
an sich nicht Teil deliktartiger Tatbestände waren aber dennoch unter dem Aspekt
der moralischen Verstärkung des verbrecherischen Ansinnens durch die Bildung von
kompakten Gruppen, welche den gemeinsamen Willen willkürliche Zerstörungsakte
herbeizuführen zum Ausdruck brachten, im Bewusstsein der Schaffung von Gefahren
für die öffentliche Ordnung, die durch ihre Verhaltensweisen insgesamt
verwirklicht wurde, an der Verstärkung von deren Handlungsentschlossenheit
beteiligt waren".
Es heißt, dass in der Klagezulassung nicht mehr ausdrücklich von
"compartecipazione psichica", also von psychischer Beteiligung sondern "nur"
noch von "concorso", also Beihilfe die Rede war. Dennoch ist das Konstrukt noch
nicht endgültig aus der Welt geschaffen.

************

Korrektur: Für kleinere Schreib- bzw- Tippfehler bitte ich um Verzeihung. Der
Satz in dem von der Bereinigung von Hintergrundgeräuschen die Rede ist muss aber
korrigiert werden. Der zu korrigierende Abschnitt lautet korrekt: ...
Zulässigkeit von technischen Sachverständigen zur Feststellung der Echtheit von
Aufnahmen oder zur Bereinigung von Beweismitteln, die gesprochene Worte eines
Angeklagten enthalten, von Hintergrundgeräuschen, zum Zweck der eindeutigen
Vernehmung des Gesprochenen.

[indymedia.de, von Roter Faden - 19.03.2004 00:47]


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the press, the police and the demo in Warsaw

The police and certain members of the press have really gone overboard with
their hate campaign against the April 29th demo.

One of the lovely things the police have done is threatened the squat, Fabryka.
Apparently, squatters have been told that if they don't want to get closed down,
they must abandon the squat for the days around the actions when, apparently,
the police will be there making sure nobody uses it. They were 'promised' to be
able to return later if they cooperate with the police - if not....

Police have also actively been going around to shops, offices and even private
homes in the center, telling them about the upcoming onslaught. Of course, some
of us live and work in these places to, so a few people have been visited by the
police to warn them against themselves. This has been combined with awful
paranoia that Poland will be attacked by terrorists; for example, my work
building is on 'terrorist alert', combined with all sorts of lovely security
measures (turnstiles at the entrance, locked exits, etc.) that mean that, if
there actually were something like a fire, we'd be fried. Together with this
terrorist propaganda and a few idiotic articles in the papers they have managed
to create an element of fear.

We also know that the police have been providing material to at least one, if
not all newspapers and encouraging them to write very negative articles. As we
also sometimes know journalists or even editors of magazines, we've heard of a
few incidents already where journalists have been ordered to write things with a
very negative slant. (We even know of at least one refusal to do this.) So far,
the absolutely worse paper has been Zycie Warszawy. Today in the paper there was
even some crazy stuff. Apparently, they claim that antiglobalists from France,
Germany, Switzerland, Spain and Italy, including Ya Basta, have reserved one of
the most expensive hotels in the city, the Hyatt (located near the Sejm) for the
time of the demo. Although I believe it is possible that there are some rich
bastards like ATTAC types who might actually do something like this, it just
reads like hysteria - "antiglobalists wil attack the city", and even do it from
the Hyatt hotel. No place is safe!

The other news the police keep spreading is about some mythical football
hooligans from Silesia and Szczecin who plan to come into the crowd and make
trouble. I suppose that most of these "hooligans' will in fact be undercover
police smashing something up and then trying to hang it on somebody else.

[ cube@zigzag.pl]


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general update aubonne case

hi there, this is an general update about what's going on with the aubonne case.

1)
martin is better. he is at the moment in asturias (north spain) doing several
hours of physio everyday. he can walk slightly limping but tires quickly. but
its getting there although it will never be as it was. gesine is better as well,
working on the trauma with somebody with experience and feeling alive again.

2)trial
the courtcase against martin, gesine and olivier for blocking the road will be
on the 28th of june, the police has still not been charged. we managed to change
the judge in the investigation against the police.

- we are preparing a letter to the government to be signed by people with "a
name" so if you know such person please tell us.
- a fax/letter/email action will take place in june, watch out for info
- on the 26/27th we will organise a big antirep meeting in geneva aiming to
exchange experiences about antirepwork, emotional support and trauma. this is
happening in cooperation between people in spain and ch.
- on the monday 28th there will be a presence outside the court
- a few days before the trial we will have a press conference
- if people want to do an action on their swiss embassies before the courtcase,
that would be great. we are trying to get a day together in june.

3) tour
- in the second half of april gesine and martin will do a tour in ch and 3 other
cities to show the video, talk about the case and to discuss with other
activists about the way we handle repression on an emotional level and how we
can support and prepare ourselves better.

Milano 17/18 (?), Genova(?)
tuesday 20.4. Genf / maison de asosiacion
thursday 21.4. Lausanne
friday 23.4. Fribourg
sunday 25.4. Luzern / Kulturzentrum Boa
monday 26.4. Basel
tuesday 27.4. Bern / i-fluss, Reitschule, 20.00 h
thursday 29.4. Zürich / Infoladen Kasama, Militärstr. 85b, 20.30 h
freiburg, D (?)

4) materials
- we have made a video of the case with undertitles in 5 different languages.
needs finishing off and will be send out to interested people completed with
other info. so if you have any way of organising and info evening in your town,
that would be brilliant! the video is 9 minutes and a good way of starting to
talk about how we live repression on an emotional level. a very important
discussion that is never talked about, but really does fuck people over and we
need to develop a strategy how to cope with it! (if you can combine it with a
benefit thing - we still need money...)

- the webpage is being worked on - check out: www.aubonnebridge.net
- we have made flyers informing about the case in different languages. soon on
the web

5)cope with repression strategies...
our experiences of this case and what happened afterwards left us with open
questions:
how can we deal with our fear of repression - personnally and collectively?
what does trauma work , how do you recognize it and how can you deal with it better?
how can we improve the support of the community after acts of repression?

- there is an interesting webpage about experiences with trauma in activist
communites:  http://healingtrauma.pscap.org/

6) help
if you can help with stuff, have good contacts, do actions, experienced trauma,
want to get involved with the antirep meeting, have money to get rid of....
PLEASE contact us:  aubonne@no-log.org

happy spring

the aubonne group

[aubonne group]

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gipfelsoli infogruppe

Die AutorInnen der Beiträge, so sie nicht von uns verfasst sind, sind
mit eckigen Klammern versehen. Wir können leider keine Verantwortung
für die Richtigkeit der Beiträge übernehmen. Auch geben die Beiträge
nicht zwangsläufig unsere Meinung wieder.

Kontakt, Kritik, Beiträge:  gipfelsoli@nadir.org

 

21.03.2004
gipfelsoli infogruppe   [Aktuelles zum Thema: Repression]  Zurück zur Übersicht

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