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Stuttgart: Die DFG-VK fordert Asyl für türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerer

Die DFG-VK fordert Asyl für den türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerer
Turgay Coskun

Das Verwaltungsgericht Freiburg entscheidet am Montag, 9. Februar, um 9 Uhr
über die Klage des Tübinger Anwalts Karl Joachim Hemeyer gegen die Ablehnung
des Asylfolgeantrags im Fall des türkisch-kurdischen
Kriegsdienstverweigerers Turgay Coskun. Die Deutsche Friedensgesellschaft -
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) fordert, dass Coskun
unverzüglich und dauerhaft Asyl erhält.

Seit Herbst 2001 lebt Turgay Coskun in Baden-Württemberg. Da
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt ist,
wurde sein Asylantrag bisher abgelehnt. Seitdem lebt er in ständiger Angst
vor der möglichen Abschiebung in die Türkei, wo ihn massive Repressalien
erwarten würden.
„In der Türkei existiert kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Wer
verweigert, wird vor Militärgerichten abgeurteilt und muss mit mehrjährigen
Haftstrafen rechnen. Darüber hinaus werden Kriegsdienstverweigerer in aller
Regel körperlich misshandelt und ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt. So
ist es Kriegsdienstverweigerern in der Türkei nicht erlaubt zu heiraten“,
beschreibt Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK in
Baden-Württemberg, die Situation in Coskuns Heimatland.

Die DFG-VK unterstützt seit Sommer 2002 die Bemühungen Coskuns, in
Deutschland als Kriegsdienstverweigerer Asyl zu erhalten: Im August 2002 und
im Oktober 2003 erklärte Coskun vor dem türkischen Konsulat in
Frankfurt/Main öffentlich seine Kriegsdienstverweigerung. Zudem referierte
er in öffentlichen Veranstaltungen in Ulm, Kirchheim/Teck, Freiburg, Mainz
und Frankfurt über seine derzeit ausweglose Situation.

Turgay Coskun arbeitete bis vor 2 1/2 Jahren als Sozialpädagoge in der
Türkei und betreute im Rahmen dieser Tätigkeit Flüchtlinge aus dem Kosovo
und türkische Erdbebenopfer, als ihn der Einberufungsbescheid der türkischen
Armee ereilte. Da er es aus Gewissensgründen ablehnt, andere Menschen zu
töten, entschloss er sich zur Flucht nach Deutschland, um so seiner
Einziehung zum türkischen Militär zu entgehen.

Stuttgart, den 05.02.2004

Roland Blach
DFG-VK-Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg
(Kontakt: 0711/2155112)


 

05.02.2004
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