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Hamburg: Diskussion und Vortrag | Sofortige Entschädigung italienischer Zwangsarbeiter !

Diskussion und Vortrag mit Rechtsanwalt Joachim Lau aus Italien am Montag,
26. Januar 2004 um 19:30 Uhr im Kölibri/ GWA St. Pauli-Süd,
Hein-Köllisch-Platz 12.

Veranstaltung der Antifa-Café-Gruppe Hamburg

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Sofortige Entschädigung italienischer Zwangsarbeiter !

Im Kontext der Ausstellung "Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht",
wollen wir auf die berechtigten Forderungen einer vergessenen Opfergruppe -
der Italienischen Militärinternierten (IMI), aufmerksam machen. Am 19. Februar
2004 wird in Berlin über die Klage ehemaliger IMI gegen die Bundesrepublik
verhandelt. Rechtsanwalt Dr. Joachim Lau, den wir für die Veranstaltung
eingeladen haben, vertritt ca. 10.000 Italiener die im Deutschen Reich Zwangsarbeit
leisten mußten und nun um ihre Entschädigung kämpfen.

Wer sind die italienischen Militärinternierten ?

Nach dem Sturz Mussolinis und dem Bruch der Achse Deutschland-Italien 1943,
massakrierten Deutsche Truppen Tausende ihrer ehemaligen Waffenbrüder,
deportierten insgesamt 730.000 italienische Kriegsgefangene ins Deutsche Reich und
überführten sie 1944 unter Bruch der Haager Landkriegsordnung in den
Zivilstatus. 50.000 der zur Zwangsarbeit gezwungenen Italiener überlebten die
Torturen nicht. Eine internationale Fachhistoriker Konferenz stellte 1999 fest, dass
die IMI "unter den in Westeuropa lebenden ehemaligen Zwangsarbeitern nach
den Juden und KZ-Häftlingen das schrecklichste Schicksal zu erleiden" hatten.
Der besondere Hass der Deutschen erklärt sich aus eh schon vorhandenen
rassistischen Vorurteilen gepaart mit Racheabsichten für den angeblichen Verrat der
ehemaligen Bündnispartner.

Im Beschluss des deutschen Bundestages vom 12. August 2000 über die Gründung
der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" heißt es ausdrücklich
Anspruch auf Entschädigung hätten auch alle jenen Kriegsgefangenen, die
"zwangsweise von den Nationalsozialisten in den Zivilstatus überführt worden sind."

Bundesregierung beugt das Recht um sich vor Entschädigung zu drücken

Die mühsam aus Staatsfinanzen und zögerlichen Spenden der ehemaligen
Naziprofiteure aus der deutschen Industrie zusammengekratzten 10 Milliarden DM, sind
auch für die anerkannten ZwangsarbeiterInnen nur ein Tropfen auf den heißen
Stein. Da das Geld nicht reicht und die Spendenbereitschaft gering ist,
sollen viele Opfergruppen von vornherein ausgeschlossen werden. Die Stiftung ist
vorallem zur Gewährung „humanitärer Leistungen“ eingerichtet worden, ein
Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht ausdrücklich nicht. Die
ZwangsarbeiterInnen wurden so zu bloßen Objekten deutscher Erinnerungskultur degradiert.
Sollte doch eine Opfergruppe, wie z.B. die italienischen Militärinternierten,
Forderungen stellen, beugt die Bundesregierung schon mal das Recht. Dazu bediente
sich das Finanzministerium des von ihm bestallten (sic) Völkerrechtlers
Christian Tomuschat.

Wunschgemäß bestätigte dieser, dass eine Zahlungsverpflichtung gegenüber
zwangsweise in den Zivilstatus überführten Kriegsgefangenen nicht existiere. Die
Überführung in den Zivilstatus, so Tomuschat, erfolgte unter Mißachtung der
Genfer Konvention und sei somit nichtig. So nimmt die Bundesregierung
ausgerechnet die Entrechtung der italienischen Kriegsgefangenen durch die Nazis um
diese zur Zwangsarbeit zu zwingen, heute als Begründung um ihnen eine
Entschädigung vorzuenthalten. Rechtsanwalt Lau, der die IMI vertritt, hält den
Ausschluß der Zwangsarbeiter für völkrerrechtswidrig. Die Haager Landkriegsordnung
von 1907 verbietet nämlich ausdrücklich, die Rechte von Kriegsgefangenen
einzuschränken. Das die Bundesregierung nur eine moralische, aber keine
rechtliche Verpflichtung zur Entschädigung der IMI anerkennt, könne nur bedeuten, „die
Bundesrepublik möchte internationales Recht nicht anerkennen“, so Lau.

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit angesichts des nun begonnenen
Prozesses vor dem Berliner Verwaltungsgericht, und der Ausstellung Vernichtungskrieg,
welche auch die deutschen Kriegsverbrechen in Italien thematisiert, nicht
jedoch die schändliche Entschädigungspraxis, wollen wir für eine Information-
und Diskussionsveranstaltung nutzen.

Veranstaltung mit RA Joachim Lau (Italien)
Montag 26. Januar 2004, 19.30 Uhr
Kölibri/GWA St. Pauli-Süd, Hein-Köllisch-Platz 12
Antifa-Café-Gruppe Hamburg

 

24.01.2004
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