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Juristischer Gnadenakt für die Wehrpflicht

Nur noch jeder Zehnte zum Bund

Die Wehrpflichtpraxis ist rechtswidrig. Das Kölner Verwaltungsgericht hat sich dieser Auffassung angeschlossen und einem einberufenen Wehrpflichtigen einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Einberufung zugesprochen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in Grundsatzentscheidungen mehrfach betont, dass die Wehrpflicht unter dem Gebot der Gleichbehandlung steht.
Für die seit Juli 2003 bestehenden weitreichenden Wehrdienstausnahmen gäbe es keine „sachlichen zwingenden Gründe“, so das Gericht.
Willkürlich sei deshalb die Einberufung für diejenigen, die nicht von den neuen Regelungen erfasst werden.

Die Wehrpflichtpraxis ist grundgesetzwidrig. Das Dienen wird nicht nur faktisch, sondern auch von den Regelungen her zur Ausnahme und das Nichtdienen zur Regel. Von den über 400.000 jungen Männern, die jedes Jahr in das Wehrpflichtalter erreichen, mussten im vergangenen Jahr knapp 102.000 Wehrpflichtige ihren Dienst in der Kaserne antreten, 40.000 weniger als noch im Jahr 2000. Ab dem Jahr 2006 sollen jährlich nur noch 40.000 Wehrpflichtige zum neunmonatigen Grundwehrdienst
herangezogen werden. Nur noch jeder Zehnte eines Jahrgangs wird im Rahmen der „allgemeinen Wehrpflicht“ beim Militär dienen.

Verteidigungsminister und Jurist Peter Struck betreibt den offenen Verfassungsbruch. Wenn er politisch nicht gestoppt wird, werden es die Gerichte besorgen müssen. Dies wird lediglich eine Frage der Zeit sein.

Wehrpflichtige können unter Berufung auf das anhängige Verfahren (Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 8 L 3008/03) gegen ihre Einberufung vorgehen. Ratsuchende können sich gerne an uns wenden.

 

16.01.2004
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