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Magdeburg: Pressemitteilung zur Urteilsverkündung im Magdeburger 129a-Prozess

Pressemitteilung

Gesinnungsurteil gegen drei Magdeburger Linke

Urteil im 129a-Prozess gegen 3 Magdeburger Linke verkündet – 2 der 3
Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu 2 ˝ bzw. 2
Jahren Haft verurteilt.

Gestern am 16.12.03 wurde das Urteil gegen unsere drei Freunde und
Angehörige einer offen arbeitenden linken Gruppe in Magdeburg Marco,
Daniel und Carsten durch das Oberlandesgericht (Naumburg) verkündet.
Dabei wurde der ursprüngliche Anklagepunkt nach § 129a: Bildung bzw.
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallen gelassen.
Jedoch lautete der Urteilsspruch gegen Marco und Daniel 2 ˝ bzw. 2 Jahre
Haft wegen Brandstiftungen in 4 Fällen (davon 2 versuchten). Carsten,
der dritte Angeklagte wurde dagegen freigesprochen.

Es ist davon auszugehen, dass sowohl von der Bundesanwaltschaft als auch
von der Verteidigung, Revision gegen den Urteilsspruch einlegt wird.

Dass sich dieses Urteil dabei lediglich auf Indizien stützte, musste
sich sogar der 1. Strafsenat des OLG eingestehen.
Unterstrichene Textstellen in Büchern, die politische Gesinnung, eine
bestimmte Schreibweise, in der Wohnung eines Angeklagten aufgefundene
Kabel, Fahrradlampen und Batterien werden demzufolge als schlüssige
Hinweise auf die Planung bzw. Durchführung politisch motivierter
Brandanschläge gedeutet. Nicht zu vergessen der Fingerabdruck des
zweiten Verurteilten auf dem Karton, in welchem sich ein nichtgezündeter
Brandsatz befand. Dass sich auf jenem Karton jedoch noch mehrere
Fingerabdrücke befunden haben, die den Angeklagten nicht zugeordnet
werden konnten und welche auch nicht gesichert wurden, ist irrelevant.

Bei dem Ermittlungsverfahren nach §129a welches durch die BAW im
vergangenen Jahr aufgenommen wurde, ging es von Anfang an um die
Kriminalisierung linker Strukturen, insbesondere des „Autonomen
Zusammenschlusz“ in Magdeburg.
So meinte Richter Hennig in seiner Ausführung zum Urteil dann auch
„hätte es den Autonomen Zusammenschlusz (AZ) nicht gegeben, wären wir
heute nicht hier“. Der Senat stellte eine Radikalisierung des AZ sowie
personelle Übereinstimmungen mit der früher bestandenen terroristischen
Gruppe fest.
Darüber hinaus scheute sich der Senat des OLG Naumburg in der
Urteilsbegründung nicht vor dem Vergleich von Bücherverbrennungen und
Pogromen im Nazideutschland und meinte hier den „Anfängen wehren zu müssen“!

Auch entgegen der Behauptung des 1. Strafsenats sehen wir das ganze
Verfahren und auch dieses Urteil als ein politisches an. Es passt in das
Gesamtkonzept politischer Repression gegenüber linken Strukturen. Selbst
wenige Indizien zusammengesetzt zu einem Mosaik, reichen hier aus, um
junge Linke abzustrafen. Die massive Repression auch im Zuge des
Ermittlungsverfahrens (Abhören der Telefonate, Observierung,
Hausdurchsuchungen, illegale Verhörmethoden) soll dabei die Angehörigen
linker Strukturen möglichst einschüchtern und kriminalisieren.

Prozessbegleitende Gruppe
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg u. Rote Hilfe OG Dresden

 

17.12.2003
Soligruppe MD/QLB   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: 129a-Verfahren in Sachsen-Anhalt]  Zurück zur Übersicht

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