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Halle: Aufhebung der Haftbefehle im 129a Verfahren gegen die drei Magdeburger

Heute, am 21. November 2003, wurden vom vorsitzenden Richter Hennig (v.
OLG Naumburg) im Prozess gegen drei Magdeburger Linke wegen
"Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen
Vereinigung" im Justizzentrum Halle die Haftbefehle gegen die drei
Angeklagten aufgehoben. Damit werden Marco H. und Daniel W. nach fast
einem Jahr sowie Carsten S. nach einem halben Jahr aus der
Untersuchungshaft entlassen. In seiner Begründung bezeichnete Richter
Hennig eine Verurteilung der drei Angeklagten nach § 129a als nicht
wahrscheinlich. Hintergrund hierfür ist die Auflösungserklärung der
angeblichen militanten Gruppe, mit der der dringende Tatverdacht der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Haftgrund
entfallen. Und hielt demnach an der Einschätzung fest, die schon zuvor
einmal vom Oberlandesgericht (Naumburg) abgegeben worden war.

Wir, die Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg und die AnwältInnen der drei
Magdeburger begrüßen die Entscheidung der Richter und erwarten die
endgültige Abweisung des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung im weiteren Prozessverlauf. Mit der
Aufhebung der Haftbefehle bestätigte das Gericht, was sich spätestens
seit Prozessbeginn am 21. 10. 2003 abzeichnete: Die Vorwürfe der
Bundesanwaltschaft basieren auf willkürlichen Konstruktionen. Sie sind
geprägt von Unterstellungen und Mutmaßungen, die mit keinem einzigen
Beweis belegt werden können. Selbst aufwendigste Ermittlungs- und
Überwachungsmethoden erbrachten keinerlei Erkenntnisse über das
angebliche Bestehen einer terroristischen Vereinigung in Magdeburg.

Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir fordern die endgültige
Einstellung des Verfahrens sowie die Abschaffung des Paragraphen 129a/b!


Magdeburg, 21. 11. 2003

Aktuelle Infos:
 http://www.soligruppe.de

 

21.11.2003
Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: 129a-Verfahren in Sachsen-Anhalt]  Zurück zur Übersicht

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