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Magdeburg: Pressemitteilung zur Demonstration am 25.10.

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Ressort Inland / Politik
25.10.2003

Pressemitteilung


Fast 2500 Menschen demonstrieren für die Freilassung von politischen
Gefangenen

Die Demonstration durch die Magdeburger Innenstadt verlief kraftvoll,
lautstark und ohne besondere Zwischenfälle. Der Beginn der Demonstration
verzögerte sich um zwei Stunden, da viele DemonstrationsteilnehmerInnen,
die mit Bussen, Bahn und Pkws anreisten, wegen unnötiger, teilweise
rechtswidriger Kontrollen aufgehalten wurden.
Selbst der Anwalt eines der Angeklagten wurde ursprünglich nicht zur
Demonstration durchgelassen, da er seine Personalien verweigerte. (Nach
dem Sachsen-Anhaltinischen Polizeigesetz sind derartige
Personalienkontrollen nicht zulässig.)

Die TeilnehmerInnen reisten aus Berlin, Braunschweig, Dessau, Dresden,
Erfurt, Frankfurt/M, Göttingen, Halle, Hamburg, Hannover, Leipzig,
Lüneburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Schönebeck und vielen
anderen Städten an.
Auf der vierstündigen Demo wurden Redebeiträge und Grußbotschaften aus
Griechenland, Italien und der Schweiz verlesen und Musik gespielt. Trotz
der Kälte war die Stimmung unter den DemonstrationsteilnehmerInnen sehr
gut. Eine Sprecherin der Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg wertete die
kraftvolle Demonstration als vollen Erfolg.

Die DemonstrantInnen forderten die Abschaffung der politischen
Paragrafen 129a/b StGB und die Freilassung von Carsten, Daniel und
Marco, die seit fast einem Jahr ohne Gerichtsverfahren in
Untersuchungshaft sitzen. Den Dreien wird von der
Bundesstaatsanwaltschaft vorgeworfen, im letzten Jahr Anschläge mit
Sachbeschädigungen gegen Großkonzerne und Behörden in Magdeburg verübt
zu haben. Konkrete Beweise dafür existieren nach Aussage der AnwältInnen
nicht.
Zusätzlich wurde fundamentale Kritik an Staat und Kapitalismus geübt.

Der §129a ist ein Sonderfall im deutschen Rechtssystem, da er die
Verurteilung von „Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung“ ohne
konkrete Tatnachweise zulässt. Die BAW konstruiert, wer zu dieser
Vereinigung zählt und hat dabei uneingeschränkte Ermittlungs- und
Observationsbefugnisse. Trotzdem wurden in der Vergangenheit ca. 97% der
129a-Verfahren gegen Linke eingestellt. Die dabei gesammelten Daten
dienen Polizei und Verfassungsschutz jedoch weiterhin zur Beobachtung
der politischen Linken.

Der nächste Prozeßtag in dem 129a-Verfahren findet am 28.10.03 in Halle
statt.


Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
 http://www.soligruppe.de

 

26.10.2003
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