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Mannheim: Prozess gegen CastorgegnerInnen

Widerstand gegen Castortransporte in Mannheim


Nachdem im November 2002 die Freude über die gelungene fast zweistündige
Blockade des Castortransportes von La Hague nach Gorleben nicht nur in Mannheim
groß war, geht es nun in die nächste Phase der politischen Arbeit.
Acht Menschen, die an der gut vorbereiteten Aktion zivilen Ungehorsams
beteiligt waren, sehen sich nun staatlicher Repression ausgesetzt.

Die Ladung zur Gerichtsverhandlung ist ins Haus geflattert.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: Nötigung, bzw. Beihilfe zur
Nötigung.

Die staatsanwaltliche Logik ist einfach:
Hier wurde ein Lokführer gezwungen seine Fahrt zu unterbrechen, dies sei
Nötigung und strafbar.

Die Argumentation der Angeklagten dagegen ist folgende:
Die Ankettaktion ist eine symbolische Demonstration, in ihrer Intensität
nötig, um die Öffentlichkeit überhaupt noch über die Medien zu erreichen.
Die Freiheit des Lokführers, zu tun was er möchte, ist dabei nicht ernsthaft
eingeschränkt worden.
Dieser war " auf Arbeit " und wusste schon vorher, dass es " heut` ein
bisschen später werden kann ".

Das Staatsanwaltschaft soll mit ihrer "Anklage wegen Nötigung" das
Grundgesetz schützen.

In Wirklichkeit wurde das Grundgesetz jedoch von den Angeklagten geschützt !

Gegen die andauernden Angriffe der "Atom-Mafia" gegen das wichtigste
Grundrecht:

Art.2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Die sogenannte friedliche Nutzung der Atomenergie hat seit Anbeginn
demokratische Rechte stillschweigend außer Kraft gesetzt oder sie brechen lassen.

Wir kämpfen nicht nur gegen die Atomindustrie, sondern auch für unser Recht,
Widerstand zu leisten.

Dieses Gerichtsverfahren ist aus unserer Sicht sehr wichtig, denn es geht
nicht nur darum,
diesem einen Thema unter Nutzung dieses Prozesses Öffentlichkeit zu
verschaffen.
Uns geht es vor allem auch darum, zu zeigen, dass sich Menschen gegen
Unrecht wehren können
und auch juristische Folgen nichts Unüberwindbares sind.

Natürlich sind Wiesen, Straßen, Schienen und Felder dem Gerichtssaal als
Aktions-Orte vorzuziehen, aber wir dürfen der Angst vor Repressionen nicht
erlauben, uns in Lethargie fallen zu lassen.

Natürlich sind juristische Auseinandersetzungen teuer und deshalb brauchen
wir eure Unterstützung!

Kommt zur Verhandlung am 3. und 5. September ans Amtsgericht:
Mannheim, Schloss Westflügel, Zi.121 08:45 Uhr
Aktuelle Infos zum Prozesstermin:

0621 / 339 12 01

oder spendet auf unser Konto:

Kontoinhaber: Frank
Kontonummer: 111 763 75 61
Bankleitzahl: 670 50 50 5

Sparkasse Rhein-Neckar-Nord


Kontaktadressen MA/HD:

Anti-Atom-Gruppe Mannheim
c/o Bücherladen Neckarstadt
Kobellstr. 17
68167 Mannheim
 Castoralarm@web.de

Anti-Atom-Gruppe
Heidelberg
Eine-Welt-Zentrum
Karlstorbahnhof

 

16.08.2003
Anti-Atom-Gruppe Mannheim /Heidelberg   [Aktuelles zum Thema: Antiatom]  Zurück zur Übersicht

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