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Berlin: Protestkundgebung gegen staatliche Repression gegen belarussische Zeitschrift "Navinki" am Freitag, 30.5.03, 11 Uhr

Die Initiativgruppe "FreundInnen der Zeitung Navinki" ruft auf:

Solidarität mit "Navinki"!

Die belarussische Regierung hat eine zielgerichtete Kampagne begonnen, um die einzige von AnarchistInnen herausgegebene unabhängige Zeitung in Belarus zu schließen. Die seit über 5 Jahren erscheinende Wochenzeitung Navinki ist die einzige politische Satire-Zeitung im Land und kritisiert sowohl das autoritäre Regime als auch die Oppositionsbewegung. Solch eine unabhängige Position kann die Regierung nicht brauchen.

Am 20. Mai wurde Pauluk Kanavalchuk, der Herausgeber von Navinki, vor Gericht geladen.
Nach Artikel 172-1 ("Verbreitung bewusst falscher, Ehre und Würde des Präsidenten
verletzende Information") erhob der Generalstaatsanwalt Klage gegen ihn aufgrund des
Artikels "Die Zweite belarussische konnotative Revolution" aus der Ausgabe 7 (86) vom
20.03.2003. Es war ein sprachwissenschaftlicher Artikel - eine satirische Recherche über die Haltung der OSZE zu Präsident Lukaschenko vor und nach der Zulassung des
belarussischen Parlaments zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE). Nach einer kurzen Gerichtssitzung, zu der MedienvertreterInnen und linguistische ExpertInnen keinen Zugang hatten, wurde Pauluk Kanavalchuk zu einer Strafe von 700 Euro (das sind ca. 7 Durchschnittslöhne in Belarus) verurteilt.

Am nächsten Tag, dem 21.5.2003, erhielt die Zeitung eine schriftliche Verwarnung des
Informationsministeriums. Als Grund wurde die Verletzung des Artikels 5 des "Gesetzes über
die Presse und andere Massenmedien" in der Ausgabe 7 (86) dieses Jahres durch "die
Publikation von 2 Photographien des Präsidenten der Republik Belarus mit beleidigenden
Kommentaren" genannt.

Am 22.5. wurde der Zeitung eine weitere schriftliche Verwarnung zugestellt, wiederum für
Verstoß gegen Artikel 5 des Pressegesetzes. Diesmal ging es einerseits um Material in der
Ausgabe 11 (90) dieses Jahres unter der Überschrift "Opium für das Volk", andererseits um
eine Überschrift auf der Analyse-Seite in der Ausgabe 8 (87). Beide Male sei die "Moral des
Volkes beeinträchtigt" worden.

Nach belarussischem Gesetz kann eine Zeitung nach zwei schriftlichen Verwarnungen
geschlossen werden. Da die Gerichtsverhandlung und die Verwarnungen für zwei Artikel, die vor einem bzw. zwei Monaten erschienen sind, direkt hintereinander erfolgten, können wir davon ausgehen, dass es sich hier um eine geplante Kampagne handelt, um Navinki zu
schließen - eine weitere schreiende Verletzung der Meinungsfreiheit in Belarus, wo
verschiedene unabhängige Zeitungen schon verboten worden sind.

Diesmal soll Navinki an der Reihe sein. Doch die Redaktion ist entschlossen, nicht aufzugeben und sich in allen drei Fällen aktiv zu wehren. Sie hat einen internationalen
Tag der Solidarität
mit Navinki am 29.5. vorgeschlagen. Aufgrund des Himmelfahrtstages haben wir uns entschieden, in Berlin am 30.5. unseren Protest vor die belarussische Botschaft zu tragen.

Wir wenden uns an alle GegnerInnen von Autoritarismus und Menschenrechtsverletzungen.
Heute brauchen wir Eure Unterstützung: Zeigt Eure Solidarität mit Navinki, wendet Euch gegen die Verletzung der Rede- und Pressefreiheit in Belarus!

Kommt zur

Kundgebung

am 30.5.2003, ab 11.00 vor der Belarussischen Botschaft, Am Treptower Park 32, in Berlin!

Weitere Informationen:  antyfa@mail.ru,  navinki@user.unibel.by (englisch, belarussisch,
russisch),  osteuropa-ag@nadir.org (deutsch, englisch, russisch)

 

28.05.2003
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