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1500 EUR Ordnungsgeld, Magazin VOICE legt Rechtsmittel ein

13. Mai 2003
Presseinformation

"...denn sie wissen nicht, was sie tun"
Gericht verhängt Ordnungsgeld, weil Magazin der Argumentation der Richter folgt
Magazin legt Rechtsmittel ein

Offenbach / Würzburg / Hamburg
Weil das Magazin VOICE, Offenbach, in seiner Pressemitteilung der Argumentation der 24. Kammer des Landgerichtes Hamburg folgte, verurteilte diese das Magazin nun zu 1.500 Euro Ordnungsgeld. Das Magazin legte nun Rechtsmittel ein.

Auf 23 Seiten veröffentlichte das Magazin in seiner Oktober-Ausgabe die Ergebnisse einer monatelangen Recherche zur totalitären Sekte Universelles Leben (UL), die laut Herausgeber Andreas Hochhaus seit Anfang / Mitte der 90-er Jahre versuche, die Tierrechtsbewegung zu unterwandern und für ihre politischen und finanziellen Zwecke zu instrumentalisieren (Print- und TV-Medien berichteten). Überdies würde die Sekte ihr fragwürdiges Gedankengut in die Bewegung transferieren, das mittels einer pointierte Collage auf dem Titelblatt des Magazines ausgedrückt worden sei. Sie zeigt ein mit dem Emblem des UL bedrucktes Sweatshirt, dessen Reißverschluss halb geöffnet ist. Hinter dem Shirt kommt ein Hakenkreuz und der blutige Kopf eines Kalbes zum Vorschein. Die Überschrift fragt: "Was steckt wirklich hinter dem Universellen Leben? Eine Gefahr für die Tierrechtsbewegung?"

Seitdem überrollt die Sekte das Magazin mit Klagen, die jedoch alle nicht den Artikel selbst betreffen. "Offensichtlich ist dem Universellen Leben der Artikel zu gut recherchiert", so Hochhaus. Nach vier Unterlassungserklärungen, einer Widerrufserklärung, drei Einstweiligen Verfügungen und einem (vom Gericht zurückgewiesenen) Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes stellte der Anwalt der Sekte am 03. März den zweiten Antrag. Am 20. Januar 2003 hatte das Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Magazin verbietet, zu behaupten, das Universellen Leben sei eine Gemeinschaft, die "antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreitet". Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. UL-Anwalt Sailer sah nun in einer Pressemitteilung des Magazines vom 01. März 2003 über den Verlauf der Gerichtsverhandlung vom 28. Februar bezüglich des Hakenkreuz-Covers einen Verstoß gegen diese Einstweilige Verfügung. Hochhaus hatte die Medien über die Presseinformation darüber informiert, wie es zur Gestaltung des Covers kam, für dass er nun vor Gericht stand. Die 24. Kammer des Landgerichts Hamburg gab dem Antrag der Sekte statt und verhängte ein Ordnungsgeld über 1.500 Euro zzgl.
398 Euro Gerichtskosten.

Als "unfassbar" bezeichnete VOICE-Herausgeber Andreas Hochhaus dieses Urteil. "Ich hatte die Behauptung nicht neu aufgestellt, sondern lediglich die Vorgeschichte, die zur Gestaltung des Titelblattes und später zum Gerichtstermin führte, distanziert dargestellt." Schließlich müsse doch erläutert werden dürfen, weshalb man vor Gericht steht. Hochhaus sieht sich einer Klagewelle ausgesetzt, die das Magazin einfach nur in Grund und Boden prozessieren soll, um es mundtot zu machen.

Auch der Würzburger Rechtsanwalt Ulrich Heidenreich, der das Magazin seit Monaten durch den "juristischen Bombenhagel" der Sekte (O-Ton Hochhaus) begleitet, kann nicht nachvollziehen, wie das Landgericht Hamburg dieses Urteil fällen konnte. "Das Landgericht sieht es nunmehr als unerheblich an, ob das per Einstweiliger Verfügung verbotene Wort "faschistisch" durch das Wort "faschistoid" ersetzt wurde. Dabei hatten dieselben Richter in der Verhandlung vom 28. Februar auf genau dieser Erkenntnis beharrt, dass "faschistisch" eben nicht mit "faschistoid" vergleichbar ist! Damals hatte das Magazin für seiner Ansicht nach faschistoides Gedankengut das Hakenkreuz als Symbolik verwendet - das Gericht urteilte jedoch, dass faschistoides Gedankengut nicht die Verwendung eines faschistischen Symboles rechtfertigt. Keine anderthalb Monate später machen dieselben Richter eine Kehrtwende und urteilen erneut gegen meine Mandantschaft - diesmal jedoch mit der Argumentation des Magazines vom 28. Februar!" Auch die Tatsache, dass Hochhaus die indirekte Rede verwendet habe, mache deutlich, dass er nicht die verbotene Behauptung neu aufgestellt habe.

Das Magazin legte nun Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Gerichtes ein.

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13.05.2003
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