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Genua: AktivistInnen, aber auch Polizei und Carabinieri erwartet Verfahren

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Staatsanwaltschaft beendet die Ermittlungen wegen der Proteste in Genua 2001
- AktivistInnen, aber auch Polizei und Carabinieri erwartet Verfahren

Die Staatsanwaltschaft in Genua ermittelt nach dem G8-Gipfel in Italien sowohl
gegen DemonstrantInnen als auch gegen die Polizei und Carabinieri.
Zusammenfassung eines Treffens mit den AnwältInnen Laura Tartarini und Simone
Sabbattini.

1. Verfahren gegen Polizei und Carabinieri
Die kritischen StaatsanwältInnen, die die Verfahren gegen Polizei und
Carabinieri betreiben, werden von AnwältInnen des ehemaligen Genoa Legal Forums
unterstützt .
Es stellt sich das Problem, dass viele PolizistInnen nicht identifiziert werden
können, weshalb sich die Ermittlungen und Anträge auf Strafverfolgung
hauptsächlich gegen verantwortliche Polizeiführer richten die die Einsätze
jeweils koordinierten oder befahlen . Konkret gibt es Verfahren wegen der Razzia
in der Scuola Diaz und Scuola Pascoli, wegen der Misshandlungen in Bolzaneto,
wegen des Gas-Einsatzes am Freitag in der Piazza Manin und am Corsa Italia am
Samstag.

Bezüglich des Gas-Einsatzes gibt es eine Parlamentarische
Untersuchungskommission, die ein Gutachten eingeholt hat das die Gefährlichkeit
des CS-Gas belegt. 6.200 Kartuschen wurden an dem Wochenende eingesetzt. Ein
erster Erfolg: Während des ESF in Florenz verbot der Innenminister den Einsatz
von CS-Gas und Tonfa-Schlagstöcken.

Die Ermittlungen wegen Bolzaneto werden Ende Mai 2003 beendet. Nach jetzigem
Stand wird gegen 30 Polizeibeamte ein Verfahren eröffnet; zum einen weil von
einigen Straftaten gegen Gefangene verübt wurden, und zum anderen weil sie nicht
verhindert wurden. Die Gegenüberstellungen brachten schlechte Ergebnisse,
dennoch ist die Zahl von 30 Anklagen recht hoch. Weitere Anträge auf
Strafverfolgung werden gegen den Justizminister, der Direktor des DAP (
Abteilung für Gefängnisverwaltung), den obersten Untersuchungsrichter Genueser
Gerichtes gestellt.

Die Ermittlungen wegen der Scuola Diaz werden ebenso Ende Mai beendet sein. Die
Procura wird Anträge auf Strafverfolgung gegen alle 90 beteiligten Polizisten
erheben, ebenso gegen die Kommandeure des Einsatzes, die hohe Funktionäre sind.
Die Anklage lautet auch auf Falschaussage, falsche Verdächtigung, Fälschung von
Beweismitteln und Protokollen. Der Prozess ist kompliziert, da die Servicio
Centrale Operativo eine berühmte Sondereinheit ist, die als Antiterror- und
Antimafiaeinheit operiert und in Konkurrenz zur ROS der Carabinieri steht.
Allen Verfahren gegen Polizei und Carabinieri liegt die Norm zugrunde, dass sie
eigentlich verpflichtet sind Straftaten zu verhindern. Wegen Bolzaneto mögen
sich einzelne herausreden, sie hätten die Übergriffe nicht mitbekommen; wegen
der Scuola Diaz ist das unmöglich. Die Verteidigung der Polizei wird lauten, sie
hätten auf den Widerstand hart reagieren müssen. Daher wird dringend Material
gesucht, das zeigt dass es keinen Widerstand gab (z.B. Videos, die belegen dass
nichts aus den Fenstern geworfen wurde). Es gibt bereits NachbarInnen, die
aussagten es wäre nichts geworfen worden, allerdings hätten sie auch „Späher“
auf dem Dach gesehen und Personen, die Stöcke geschwungen hätten.

Bezüglich der angeblichen Messerschnitte gegen einen Beamten wurden mehrere
Gutachten angefordert, die sich widersprechen bzw. 3 Versionen des Tathergangs
aufstellen . Dabei ist es sehr unwahrscheinlich, dass der „Angreifer“ in der
Scuola Diaz entkommen konnte und nicht identifiziert wurde. Die Polizisten
verweigern als Tatverdächtige die Aussage.
Bekannt ist, wie der Molotov-Cocktail, der als angeblich gefundenes Beweismittel
dient, in das Gebäude gebracht wurde: Fahrzeug, Nummernschild, Fahrer und
Insassen; es gibt ein Video auf dem eine Gruppe hochrangiger Polizisten zu sehen
ist, die um einen Plastiksack herumstehen. Dennoch wird dies vor Gericht nicht
ausreichen, weiteres Videomaterial wird benötigt.

Wegen der Razzia im IMC Center in der Scuola Pascoli wird gegen 12 Polizisten
wegen Diebstahl ermittelt (Computer, Videos, Festplatten). Die Durchsuchung war
illegal, eine Person wurde verprügelt. Angeblich wäre die Durchsuchung eine
Verwechselung gewesen, da einige Einheiten die Straße herauf, andere herunter kamen.
Die Schule wurde am 24. Juli 2001 erneut durchsucht, gefunden wurden angeblich
Trommeln, schwarze Kleidung etc. Diese Beweismittel finden in den Ermittlungen
aber keine Verwendung. Gegen niemand der Anwesenden in der Scuola Pascoli wird
ermittelt.

Zudem gibt es ein Verfahren gegen den Vizevorsitzenden der DIGOS, der einen
16jährigen verprügelte. Die Prügelszene ist gut dokumentiert und daher sehr
bekannt. Ein Verfahren gegen den 16jährigen wurde inzwischen eingestellt; der
DIGOS-Schläger wurde befördert und ist nun Logistikchef der Genueser Polizei.

Wegen dem Mord des Carabinieri Palancia an Carlo Giuliani auf dem Piazza
Alimonda wurden die Ermittlungen gegen die Carabinieri eingestellt.
Politisch katastrophal ist die Begründung: Richterin Elena Daloisio entschied
die Einstellung wegen Notwehr und „berechtigtem Waffengebrauch“ (Paragraf 53 der
Strafprozessordnung; obwohl der Staatsanwalt Silvio Franz nur "Notwehr"
reklamiert hatte). Dies innenpolitisch von großer Bedeutung, da es als
Präzedenzfall den Waffengebrauch auf Demonstrationen legitimiert.

Die deutsche „Zehnergruppe“, die in 2 Wohnmobilen am Montag festgenommen wurde,
hat ebenfalls Strafanzeige gestellt wegen Misshandlungen auf der Polizeiwache
Santa Margarita und im Gefängnis Marassi; die Anzeige ist auch ins Italienische
übersetzt worden. Über den Fortgang ist nichts bekannt. Dabei müsste es einfach
sein herauszufinden, wer das Verhör auf der Polizeiwache geleitet hat. Die
ROS-Einheit, die an den Ereignissen beteiligt ist, war wahrscheinlich dieselbe,
die später noch mal im Gefängnis um Tattoos der Inhaftierten zu fotografieren.
Die Leiterin des Gefängnisses Marassi, Christina Bigi, die sich intensiv um eine
Aufklärung der Vorwürfe bemühte, ist ins Gefängnis La Spezia versetzt worden.
Ein Disziplinarverfahren gegen 7 Vollzugsbeamte „sitzt fest“, es wird zunächst
keinen Antrag auf Strafverfolgung geben.

Auch auf der Polizeiwache San Giuliani, wo die Gefangenen der Carabinieri
hingebracht wurden, gab es Misshandlungen. Eine Person allerdings, die den
AnwältInnen bekannt ist, verzichtet auf die Strafverfolgung. Die Mitglieder der
Volxtheaterkarawane haben eine Anzeige gemacht. Es existieren Presseberichte die
besagen, dass die Leute in Haft abgehört wurden und gesagt hätten, sie hätten
sich die Vorwürfe gegen die Polizei nur ausgedacht. Diese angeblichen Aufnahmen
wurden nie den AnwältInnen zugänglich gemacht.
Der Status der Anzeige gegen die Carabinieri ist unbekannt.

Anscheinend gab es eine Anfrage des deutschen Innenministeriums, wie denn der
Stand der Verfahren gegen DemonstrantInnen sei. Dabei ging es vermutlich um die
Aktualisierung der „Gewalttäterdateien“. Es wurden aber keine Daten übermittelt.

2. Verfahren gegen DemonstrantInnen
Die Verfahren gegen DemonstrantInnen lassen sich aufteilen 2 Gruppen: Diejenigen
die während der Ereignisse in Genua festgenommen wurden und die, die erst später
verhaftet wurden. Die Procura (Staatsanwaltschaft) unterscheidet die
Festgenommenen in nicht organisierte, die vielleicht auch militanten Widerstand
gegen die Festnahme leisteten, und andere die als Gruppe festgenommen wurden und
nun unter dem Vorwurf der organisierten kriminellen Vereinigung angeklagt werden
sollen (Beweismittel sind hier z.B. schwarze Kleidungsstücke). Die Einschätzung
von AnwältInnen ist, dass die „einfacheren“ Verfahren wegen „schwerer
Sachbeschädigung“ zuerst verhandelt werden. Die langen Ermittlungen lassen
darauf schließen, dass umfangreiches Videomaterial ausgewertet wurde um den
Vorwurf der kriminellen Vereinigung zu belegen. Allerdings lässt dies auch den
Schluss zu, dass die Beweismittel gering sind, und die Anklage auf schwere
Sachbeschädigung und Plünderung reduziert wird. Auch erlaubt das lange Ermitteln
den Behörden z.B., die Telefone der Betroffenen abzuhören und weitere
Erkenntnisse zu gewinnen .
Allerdings gibt es ein italienisches Gesetz das festlegt, dass nach einer
Identifizierung der Tatverdächtigen höchstens 2 Jahre ermittelt werden darf; im
September 2003 müssen daher alle Ermittlungen abgeschlossen sein. Auch wenn die
langen Ermittlungen auf wenig Beweise schließen lassen, muß die Verteidigung gut
vorbereitet werden. Es gab ein beunruhigendes Urteil des höchsten Strafgerichts
(Kassations-Gericht), das die Freilassung der Mitglieder der Volxtheaterkarawane
betraf: Die Beweismittel gegen sie seien erdrückend (Zelte, Werkzeuge,
Kleidung), deshalb hätten sie nicht aus der Haft entlassen werden dürfen. Dieses
Urteil hat Präzedenzwirkung für niedrigere Gerichte.

Hier wird auch erstmals die Anschuldigung der "geistigen Mittäterschaft"
erhoben, die besagt, dass sich die Beschuldigten nicht sichtbar vom sog. "Black
Bloc" abgehoben hätten und somit die Straftaten mental unterstützt hätten. Eine
reine Ermittlungsklausel, die nicht in einem Paragraphen verankert ist.
Weitere Festnahmen sind unwahrscheinlich: Wenn es wirklich Beweise gäbe, wären
die Leute längst festgenommen worden.

Bisher gab es 6 Verfahren wegen „schwerer Sachbeschädigung“ in Genua: 2
Italiener wurden zu einem Jahr und 6 Monaten bzw. ein Jahr und 8 Monaten
Gefängnis auf Bewährung verurteilt; 2 Schweden, die zu dem Prozess in Genua
erschienen, haben einen Deal mit dem Gericht ausgehandelt und bekamen niedrigere
Strafen. Ein Verfahren gegen eine Französin wegen Eindringens in die Rote Zone
ist noch nicht abgeschlossen. Gegen einen Iren wird ebenso weiter verhandelt.

Gegen 23 Mitglieder der Basisgewerkschaft COBAS wird wegen Mitgliedschaft in der
internationalen Vereinigung „Black Bloc“ ermittelt. Sie waren am 21.7. am
Campingplatz in der Via Redipuglia festgenommen und nach Bolzaneto gebracht
worden. Den bis dahin 120 Festgenommen wurde lediglich „schwerer Widerstand
gegen die Staatsgewalt“ und „schwere Sachbeschädigung“ vorgeworfen. Ab den 23
COBAS-Leuten änderten sich die Vorwürfe in „kriminelle Vereinigung zum Zwecke
der Verwüstung und des Verübens von Verbrechen, die mit dem Black Block
assoziiert ist" . Sie wurden festgenommen, weil sie einem LKW, von dem Stangen
verteilt wurden, zu dem Campingplatz folgten. Die Einstellung der Verfahren
wegen „krimineller Vereinigung“ ist beantragt und wird voraussichtlich erfolgen.
Nur gegen 3 aus Turin wird noch auf der Basis von Fotos aus Helikoptern ermittelt.

In Cosenza wie auch in Napoli, Calabria und Basilicata wurden vor dem ESF in
Florenz am 15.11.2002 20 AktivistInnen festgenommen. Den Festgenommenen wird
vorgeworfen, eine "umstürzlerische Vereinigung" gebildet zu haben. 13
Verdächtige wurden in Gefängnisse gebracht, andere standen unter Hausarrest.
Gegen insgesamt 42 Personen liefen in diesem Zusammenhang Ermittlungen. Bei der
Razzia wurde auch Francesco Caruso von "no global", festgenommen. Die Justiz
hält ihn und zwei weitere Gruppenmitglieder für die Anführer eines "südlichen
Rebellennetzwerks".

Nach 45 Hausdurchsuchungen im Dezember 2002 vollstreckte die DIGOS gegen 23
weitere Personen Haftbefehle wegen Verwüstung, Plünderung, Brandstiftung,
Fabrikation, Mitführen und Verwahren von Sprengstoff, Mitführen und Verwahren
von atypischen Waffen, Widerstand und Gewalt gegen Staatsbeamte. Wegen
Videoauswertungen und anderer Beweise ist ihnen ein Prozeß sicher. Im Juli
werden die Ermittlungen beendet, im September der Prozess eröffnet. Die Procura
beantragte wegen fehlender Beweise allerdings die Einstellung des Verfahrens
wegen Mitgliedschaft in einer internationalen kriminellen Vereinigung (nicht die
Einstellung aller Verfahren!), die Entscheidung des Richters steht noch aus.
Eine Person befindet sich noch immer in Haft.

Für die Scuola Diaz beantragte die Procura auch die Einstellung der Verfahren
gegen DemonstrantInnen, allerdings mit der Argumentation, es gäbe zwar Waffen
und weitere Beweise, die aber nicht zugeordnet werden könnten. Hier kämpfen die
RechtsanwältInnen um eine Einstellung mit einer anderen Begründung. Gegen 3
Personen die in der Scuola Diaz festgenommen wurden gab es Ermittlungen wegen
Straftaten auf Demonstrationen. Ein Richter verfügte allerdings die Einstellung,
da die Beweise lächerlich waren (z.B. gleiche Brillenbügel auf Fotos).

Die 3 Personen die auf der Piazza Alimonda den Jeep angriffen aus dem Carlo
Giuliani erschossen wurde, erwartet eine Anklage wegen versuchtem Mord, schwerer
Sachbeschädigung und Plünderung.

Noch nicht eingestellt sind Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in internationalen
kriminellen Vereinigung gegen die 10er-Gruppe, die Volxtheaterkarawane und die
Festgenommenen aus Leipzig, Berlin und Wuppertal.

Viele der nicht aus Italien stammenden Beschuldigten haben eine
Ausweisungsverfügung erhalten. Angeblich sind alle wieder aufgehoben worden,
aber viele haben noch keinen Nachweis darüber erhalten. Dies ist Sache der
Betroffenen, ihre AnwältInnen noch mal zu kontakten. Es wurden nur die
aufgehoben, gegen die Widerspruch eingelegt wurde.

Viele der DemonstrantInnen sind Geschädigte durch Polizei und Carabinieri,
andere sind Beschuldigte, manche beides. Um die Beschuldigtenvorwürfe zu
entkräften sind die VerteidigerInnen auf weitere Zeugen und Videos angewiesen.
Die Videos sind auch deshalb wichtig, weil viele Gutachten auf dieser Grundlage
erstellt werden . Fundamental sind Videosequenzen der Riots am Freitag, der
Razzia in der Scuola Diaz und der Piazza Alimonda. Die AnwältInnen versichern,
dass die Videos nicht weitergegeben und belastende Sequenzen geschwärzt werden.
Bald wird eine Webseite eingerichtet, auf der die bereits bekannten Videos zu
sehen sind.
Die AnwältInnen äußerten die Hoffnung, dass sich vielleicht mehr Geschädigte
artikulieren wenn sie nicht mehr als Beschuldigte geführt werden. Aussagen
könnten auch bei AnwältInnen gemacht werden. Viele Betroffene fürchten, nach
einer Aussage gegen Polizei und Carabinieri selbst angeklagt zu werden. Nach
Einschätzung der AnwältInnen ist das sehr unwahrscheinlich und höchstens bei
schwerwiegenden Beweisen der Fall. In Italien dürfen Beschuldigte im übrigen lügen.

Die Verfahren werden nicht, wie wegen Göteborg, in den Herkunftsländern
stattfinden. Es ist auch keine Tendenz erkennbar, wie die Verfahren ausgehen
werden. Möglich ist, dass sie „einschlafen“ und in 5 Jahren mangels Beweisen
eingestellt werden; möglich ist aber auch dass die Öffentlichkeit sich später
nicht mehr interessiert und die Leute dann verurteilt werden. Die AnwältInnen
raten daher, weiter Aufmerksamkeit zu den Verfahren herzustellen. Auslieferungen
wegen eines „europäischen Haftbefehls“ sind unwahrscheinlich. Einerseits wird er
erst 2004 ratifiziert, andererseits bezieht er sich nicht auf rückwirkende Delikte .
Um die Arbeit der AnwältInnen in Italien zu erleichtern wäre es hilfreich, wenn
diese über eine Liste der deutschen involvierten AnwältInnen verfügen.

3. Der politische Kontext in Italien
Es gibt ein Netzwerk von AnwältInnen, Soligruppen und JournalistInnen die die
juristischen Untersuchungen z.B. zur Scuola Diaz und Piazza Alimonda
vorantreiben, Beweise sammeln und ZeugInnen suchen. Das AnwältInnenkollektiv
bezieht sich auf das inzwischen aufgelöste GLF.

Lange Zeit waren es auch die AnwältInnen, Centri Sociali und Sozialforen , die
sich um die politischen Folgen von Genua gekümmert haben. So haben sie z.B. nach
den Festnahmen in Cosenza etc. Demos und Aktionen organisiert. Es gab dort z.B.
eine Abgeordnetendemo mit Verdi und Rifondazione. Die Koordination italienischer
Sozialforen, die aus 19 RepräsentantInnen und beinahe ebenso vielen politischen
Spektren besteht, konnte sich auf eine gemeinsame Forderung einigen: Rücktritt
des nationalen Polizeichefs, Einsetzen einer Untersuchungskommission.
Problematisch ist, dass die einzelnen Spektren (z.B. COBAS, Disobbedienti) sonst
eher ihre eigenen Leute unterstützen. Es gibt viele kleine Aktionen, aber wenig
Bewegung.

Dennoch gibt es trotz einhelliger Unterstützung der Proteste eine
Entsolidarisierung gegenüber Militanten und dem sog. „Black Bloc“. Diese
Trennung in „gute“ und „schlechte“ DemonstrantInnen muss auf der Folie der
Geschichte militanter Kämpfe in Italien betrachtet werden. Die Unterscheidung
vollziehen leider auch einige AnwältInnen.
2 Jahre nach dem Gipfel verwischen die Grenzen zwischen militanten und
nichtmilitanten DemonstrantInnen aber zunehmend und wird eher als eine
Diversität der Ausdrucksformen verstanden. So beschloß z.B. die
Landesversammlung der Sozialforen, alle DemonstrantInnen zu unterstützen und zu
skandalisieren, dass die Polizei, nicht die DemonstrantInnen Fehler gemacht
haben. Aber wenn jetzt Prozesse anstehen, könnte es zu einer erneuten Spaltung
kommen; während die Razzia der Polizei in der Scuola Diaz unisono verurteilt
wird, kritisieren viele z.B. den Angriff und das in Brand setzen des
Carabinieri-Autos.

Für den 2. Jahrestag von Genua wird eine Konferenz vorbereitet, die sich mit der
europäischen Menschenrechtscharta, dem europäischen Haftbefehl, gemeinsamen
Ermittlungen, Antiterrorgesetzen und der Kriminalisierung
globalisierungskritischer Organisationen beschäftigt. Am 20. Juli gibt es eine
große Demo in Genua.
Ansonsten ist es zur Zeit schwierig, die Aufmerksamkeit zu den Prozessen
aufrecht zu erhalten. Dies wird am ehesten vom Komitee für Wahrheit und
Gerechtigkeit geleistet, die sich um die Schüsse an der Piazza Alimonda kümmern.
Die AnwältInnen unterstreichen, dass sich unabhängige Medien wie Indymedia und
Radios mehr engagieren müssten.

In Evian wird es Workshops zu Genua und Göteborg geben. Dort können sich
Geschädigte, Beschuldigte und Interessierte treffen und vernetzen und Aktionen
und Kampagnen für den 2. Jahrestag vorbereiten. Wenn die Prozesse beginnen,
sollte in den Herkunftsländern der Betroffenen „Koordinationsgruppen“ geben, die
Infotransfer, Kontakt und Vernetzung der Betroffenen gewährleisten.

Hier nochmal die Aufrufe, ALLES Material an die italienischen AnwältInnen zu
schicken:

- english:  http://italy.indymedia.org/news/2003/02/176245.php
- francais:  http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175119.php
- deutsch:  http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175112.php
- espanol  http://italy.indymedia.org/news/2003/02/175192.php

Die AnwältInnen sind unter  inchiesta-g8@indymedia.org zu erreichen.

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Die AutorInnen der Beiträge, so sie nicht von uns verfasst sind, sind
mit eckigen Klammern versehen. Wir können leider keine Verantwortung
für die Richtigkeit der Beiträge übernehmen. Auch geben die Beiträge
nicht zwangsläufig unsere Meinung wieder.

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07.05.2003
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