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Pressemitteilung der Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg

Pressemitteilung der Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg

Erneute Repression gegen linke Szene in Sachsen-Anhalt

Am Morgen des 1. April, kam es in Magdeburg und in Dessau erneut zu
Repressionsmaßnahmen gegenüber linken Jugendlichen und ihrem Umfeld.
Insgesamt wurden neun Wohnungen, ein Arbeitsplatz sowie ein Jugendzentrum in
Dessau durchsucht. Noch am selben Abend haben in Dessau 80 bis 100 linke
Jugendliche gegen diese Form staatlicher Repression demonstriert.
Die von den Maßnahmen betroffenen SchülerInnen und StudentInnen der
linksalternativen Szene im Alter von 18 bis 23 Jahren sollen
angeblich gleichzeitig drei in mehreren Bundesländern operierende
?terroristische Vereinigungen? aufgebaut haben und damit gegen §129a StGB
verstoßen. Auffällig ist, dass die ihnen vorgehaltenen Delikte (politisch
motivierte Sachbeschädigung gegen Konzerne und Staat) relativ wenig mit
Terrorismus zu tun haben. Einmal mehr wird die umstrittene Terrorismuskeule
§129a gegen die Linke verwendet.
Die Behörden, so berichteten die betroffenen Jugendlichen, waren bei ihren
Durchsuchungen äußerst desorientiert. Scheinbar wußten sie nicht so genau,
was sie überhaupt suchen. Es kam es zu vielen
unsinnigen Beschlagnahmungen, so wurden z.B. Hausaufgabenhefte,
Musik-CD`s, Tagebücher und Schulhefter als ?Beweismittel sicher
gestellt?. Die Betroffenen wurden meist beim Frühstück überrascht und mußten
sogleich eine persönliche Durchsuchung sowie einer DNA-Analyse über sich
ergehen lassen. Bei der Durchsuchung einiger Räume wurden - obwohl
gesetzlich vorgeschrieben - keine unabhängigen Zeugen zugelassen. Einige
Betroffene haben deshalb die Befürchtung geäußert, daß ihnen ?etwas
untergeschoben? werden sollte, zumal die Behörden unter einem hohem
Erfolgsdruck ermitteln.
Auf die Betroffenen wurden bei den anschließenden Vernehmungen durch die
Polizei erheblicher psychischer Druck ausgeübt. Es wurde berichtet, daß die
Vernehmungsspezialisten versucht haben, über private Angelegenheiten der
Betroffenen, von denen sie im Laufe der Observation Kenntnis erlangen
konnten, Aussagen zu erpressen.
Der eigentlich zur Terrorismusbekämpfung eingeführte §129a StGB
gestattet den Ermittlungsbehörden umfassende Überwachung politischer Gegner.
Der umstrittene Paragraph wird seit Jahren ohne großes öffentliches
Interesse fast ausschließlich gegen kleinere, legale linke Organisationen
angewandt. So wurde der Paragraf in den 90ern massenhaft gegen Linke zu
allen möglichen Anlässen angewandt, jährlich wurden im Schnitt über xxxx
Ermittlungsverfahren nach §129a eröffnet. In 97% dieser Verfahren kam es
nicht zur Verurteilung von Aktivisten, sondern nur zur Behinderung der
Arbeit und zurEinschüchterung.
Die Bundesstaatsanwaltschaft (BAW) hat im Zusammenhang mit den
jüngsten Durchsuchungen bereits im November 2002 zwei junge Männer aus
Magdeburg festgenommen, die seitdem allein aufgrund von Indizien in
Untersuchungshaft sitzen. Für das Konstrukt ?terroristische Vereinigung?
nach §129a muß die BAW dem zuständigen Richter unbedingt eine dritte Person
vorführen. Eine dritte Person aus dem politischen Umfeld der Inhaftierten zu
beschuldigen, wird ein Hauptziel der kürzlichen Durchsuchungen gewesen sein.
Die Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg schließt nicht aus, daß auch
dieses 129a-Verfahren - wie die meisten - nach einiger Zeit sang- und
klanglos eingestellt wird.
Die Soligruppe hat sich vor dem Hintergrund der Verhaftungen im
November 2002 und dem ständigen Mißbrauch des sog. ?Gesinnungsparagraphen?
durch die Behörden gegründet.
Der §129a immer wieder dazu verwendet wird, einerseits legale linke
Organisationen auszuforschen und andererseits Delikte wie politische
Sachbeschädigungen mit Terrorismus gleichzusetzen.
Wirklich krasse terroristische Delikte wie z.B. die Unterstützung
eines völkerrechtswidigen Angriffskrieges gegen den Irak (mit
tausenden Toten und riesigen Sach- und Umweltschäden) durch die
Bundesregierung (Überflugrechte, AWACS-Aufklärung, Schutz
amerikanischer Kasernen) - was nach dem Wortlaut des §129a strafbar ist -
werden dagegen von Generalbundesanwalt Kay Nehm nicht verfolgt.
Nähere Infos und Kontakt im Internet unter  http://www.soligruppe.de
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg

Homepage:  http://www.soligruppe.de

 

09.04.2003
Soligruppe Magdeburg/Quedlingburg   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: 129a-Verfahren in Sachsen-Anhalt]  Zurück zur Übersicht

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