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Hausdurchsuchung wegen Magdeburger129a im AJZ Dessau

129 a - razzia in dessau (+ magdeburg)
von ajz dessau - 01.04.2003 16:25

heute fand im ajz dessau eine razzia im zusammenhang mit den § 129 a -
Verfahren in Magdeburg statt. außerdem liefen (und laufen evtl. noch)
mehrere wohnungsdurchsuchungen in Magdeburg.

Alternatives Jugendzentrum Dessau AJZ e.V.
Schlachthofstraße 25
06844 Dessau
Tel. (0340) 26602-11 FAX: (0340) 26602-12
 ajz-dessau@web.de

Pressemitteilung

+++Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft durchsuchen Alternatives
Jugendzentrum e. V. Dessau (AJZ e. V.)+++

Am heutigen Vormittag wurden neben mehreren Wohnungen in Magdeburg die Räume
des Alternativen Jugendzentrums Dessau e. V. in der Schlachthofstr. 25 unter
Leitung von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundesanwaltschaft
(BAW) von mehr als 30 Polizeibeamten durchsucht. Der Verein AJZ e. V. oder
seine Mitglieder sind nicht beschuldigt. Nach gut 2 ½ Stunden wurde die
Durchsuchung ohne Beschlagnahmung irgendwelcher Gegenstände beendet.

Während der Razzia kam es immer wieder zu rechtswidrigen Handlungen der
Beamten. So wurde Mitarbeitern des AJZ und als Zeugen anwesenden Stadträten
der Alternativen Fraktion im Dessauer Stadtrat der Zutritt zu den Räumen
verwehrt, obwohl das Recht besteht, bei einer Durchsuchung als Hausherr
anwesend zu sein. Einige Beamte verweigerten außerdem die Nennung ihrer
Personalien. Die Eingangstür wurde mit einem Rammbock aufgebrochen, obwohl
keine Gefahr im Verzug war.

Begründet wurde die Aktion im Auftrag des Bundesgerichtshofes (BGH) mit der
angeblich zu erwartenden Auffindung von Beweismaterial für ein Verfahren
nach § 129 a StGB. Dieser Paragraph betrifft den Straftatbestand der
„Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“. Angeblich wären
mehrere Kisten mit Unterlagen und Gegenständen von „(den) Leuten aus
Magdeburg“ in das „Multikulturelle Zentrum in der Schlachthofstr. abgestellt
“ worden, wie aus einem anonymen Schreiben an den Staatsschutz Dessau
hervorgehen soll.

Hintergrund ist das Verfahren gegen die angebliche terroristische
Organisation „Kommando: Für die Freilassung der politischen Gefangenen“, der
mehrere Brandanschläge auf Fahrzeuge von Großkonzernen, ein Gebäude des
Landeskriminalamtes (LKA) und ein Fahrzeug des Bundesgrenzschutzes (BGS) in
den Jahren 2001/02 in Magdeburg mit geringen Sachschäden zur Last gelegt
werden. Im Zuge des Verfahrens sind im November 2002 unsere Magdeburger
Genossen Daniel und Marco festgenommen und auf Beschluss des BGH in
Untersuchungshaft genommen worden. Bei den zeitgleichen
Wohnungsdurchsuchungen wurden so spektakuläre „Beweisstücke“ wie Reste von
Knallkörpern, eine Flachbatterie und Fahrradglühbirnen mit Fassung und
Kabeln gefunden und beschlagnahmt.

Außerdem gab und gibt es eine massive Überwachung der linke Szene in
Sachsen-Anhalt, die von Observationen über Abhörmaßnahmen bis hin zu den
heutigen Durchsuchungen in Dessau und Magdeburg reicht.

Das ganze Verfahren kann getrost als Farce bezeichnet werden.

Der § 129 a ist ein Ermittlungsparagraph. Er ermöglicht dem BKA die
weitreichendsten Ermittlungen einzusetzen.. Wie die Erfahrungen mit diesem
Paragraphen zeigen, werden viele Verfahren nach den oft extrem umfangreichen
Ermittlungen wieder sang- und klanglos eingestellt. Aber der Einblick, den
sie in linke Strukturen und Projekte gewonnen haben, bleibt. Deshalb wird
dieser Vorwurf, der für die Betroffenen im ungünstigsten Fall viele Jahre
Knast bedeuten kann, als politisches Instrument gebraucht. Für uns ist klar:
Der § 129 a und seine neueste Erweiterung, der § 129 b gehören abgeschafft!

Juristische Schritte gegen die Rechtsbrüche seitens BKA und BAW behalten wir
uns vor.

Wir werden uns von staatlicher Repression nicht behindern oder einschüchtern
lassen!

Unsere Forderungen bleiben:

Weg mit dem Paragraphen 129 /a /b
Freiheit für Daniel und Marco!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

 

01.04.2003
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