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Magdeburg: Veranstaltung "FREIHEIT STIRBT MIT SICHERHEIT" am Montag, 03.02.03

P R E S S M I T T E I L U N G

Veranstaltung "FREIHEIT STIRBT MIT SICHERHEIT"
- Überwachung, Kontrolle, Sicherheitswahn -

-- am Montag, dem 03.02.2003 --

Zwei rennomierte Berliner Anwälte, die "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg"
und die "Rote Hilfe Magdeburg e.V." referieren und diskutieren ueber Anwendung und Missbrauch von §129a und 129b.
Thema ist ausserdem die verschärfte Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11.September 2001.
Interessiertes Publikum ist herzlich eingeladen und ausdrücklich erwünscht.

:: Montag, 03.02.2003 um 18:30 Uhr im Eine-Welt-Haus, Schellingstr. 3-4, Magdeburg ::

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Anlass der Veranstaltung ist die Verhaftung von zwei Personen aus der linken Szene im November 2002. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen an sich genommen und wirft den beiden "Bildung bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" nach §129a vor.
Die konkreten Tatvorwürfe, die den beiden jungen Männern zur Last gelegt werden, sind zwei missglückte Brandanschläge vom 18.März 2002: auf ein BGS-Fahrzeug und auf die Fassade des LKA-Gebäudes, zu dem sich ein "kommando freiheit fuer alle politischen gefangnenen" bekannt hat. Einer der Anschläge verursachte einen geringen Sachschaden.

Darauf antwortetet die Bundesanwaltschaft jedoch mit dem Terrorismusvorwurf nach §129a - einem Paragraphen der einen Anschlag auf ein Atomkraftwerk und die versuchte Beschädigung eines Polizeifahrzeuges auf dieselbe Stufe stellt. In nur drei von hundert 129a-Verfahren kommt es tatsächlich zu einer Verurteilung der Beschuldigten. 97% der Fälle dienen allein dazu, die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten des Paragraphen auzunutzen: uneingeschränkte Telefon-
, Post- und Email-Überwachung, Abhören von Wohnungen, Observation und Schnüffelei im weit gefassten Umfeld der Beschuldigten. Den Ermittlungsbehörden geht es darum, unbequeme legale politische Zusammenhänge - fast immer in der Linken - auszuleuchten.
Im 129a-Verfahren ist Rechtstaatlichkeit stark eingeschränkt. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen vom Prinzip alles, was auch ihre KollegInnen in "Nicht-Rechtsstaaten" dürfen. Gegen jede und jeden wird erst einmal schrankenlos ermittelt, gesammelt und archiviert. Man muss keinE LinkeR sein, um gegen diese Aushöhlung von Bürgerrechten anzugehen.

Die beiden Festgenommen wurden in Zeiten eines angeblich weltweiten "Kampfes gegen den Terror" Opfer der nahezu fanatischen Ideologie der "Inneren Sicherheit". Sie wurden mit riesigem Aufwand wahrscheinlich monatelang überwacht und ihr weitgefasstes persönliches Umfeld minutiös ausgeleuchtet.

Wir nutzen diesen lokalen Fall, um auf das bundesdeutsche Sonderrechtssystem aufmerksam zu machen.

30. Januar 2003
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg

c/o Rote Hilfe Magdeburg, PSF 320 115, 39040 - Magdeburg
Mail:  soligruppe_magdeburg@mail.com (sowie  magdeburg@rote-hilfe.de)
Web:  http://www.rotehilfe.de/magdeburg/129a/verfahren129a.html

 

01.02.2003
soligruppe magdeburg / quedlingburg   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: 129a-Verfahren in Sachsen-Anhalt]  Zurück zur Übersicht

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