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Antrag auf richterliche Überprüfung mit Erläuterungen

EA Gorleben

C/o Bi
Drawehnerstr.3
29439 Lüchow

Tel. 058 41 / 979 430

Fax: 058 41 / 979 440

 e-mail.ea-gorleben@nadir.org

Bürozeit: Montag 19.30 - 21.00


Antrag auf richterliche Überprüfung mit Erläuterungen

Wenn ihr während der Castortage in Gewahrsam genommen wurdet, also im
Kessel gefroren habt oder auf die Gefangenensammelstelle geschleppt
wurdet, könnt ihr einen Antrag auf nachträgliche richterliche
Überprüfung stellen.
Der Sinn der Sache ist, durch die richterliche Überprüfung zu
erreichen, dass die Zeiten in der Ingewahrsamnahme in der
Gefangenensammelstelle (kurz: GeSa)
drastisch verkürzt werden. (Beim jetzigen Transport waren 18 Stunden
keine Seltenheit.)

Eigentlich soll die Polizei "unverzüglich" eine richterliche
Überprüfung der Ingewahrsamnahme veranlassen.

Außerdem muss der Grund für die Ingewahrsamnahme überprüft
werden.

Sollte sich bei der Überprüfung heraus stellen, das die
Ingewahrsamnahme nicht rechtmäDFig war, müssen die Gefangenen
sofort freigelassen werden.

Als Zeit der Ingewahrsamnahme zählen alle Stunden, vom Einkesseln
über den Abtransport, bzw das Rumsitzen im Gefangenenbus, bis zum
Eintreffen in der GeSa und den Aufenthalt da.

Die Bearbeitung des Antrag vom Amtsgericht wird wahrscheinlich eine
Verwaltungsgebühr von unter 50 Euro kosten.

Bitte schickt eine Kopie des Antrags an den EA, damit wir das weitere
Vorgehen (z.B. im Falle eines negativen Bescheides) koordinieren
können.

Ihr könnt den Antrag aus dem Netz runterladen. Es gibt ihn mit und
ohne Kommentar.

Antragsfrist 1 Monat ab Entlassung aus dem Gewahrsam in Niedersachsen,
Bayern und Berlin (zur Erinnerung der Castor war am 14.11.02 im
Zwischenlager)

So und nun zum Antrag:

Musterantrag nach Freilassung zum Amtsgericht

Amtsgericht (der Gewahrsamnahme)

Hier das zuständige AG eintragen (je nach Ort der Ingewahrsamnahme)

Amtsgericht Dannenberg Amtsgericht Lüneburg

Amtsberg 2 - 3
Am Markt 7

29451 Dannenberg 21335 Lüneburg

Antrag auf nachträgliche richterliche Überprüfung der
Zulässigkeit der Freiheitsentziehung
In Sachen (Name, Anschrift)

Dein Name und deine Postanschrift, bei Jugendlichen und Heranwachsenden
auch Geburtsdatum

gegen

Bezirksregierung ....(bei Festnahme durch die Polizei) /

Bundesgrenzschutzpräsidium (bei Festnahme durch den BGS beide)

wird beantragt,
nachträglich festzustellen, dass die Freiheitsentziehung

- von Anfang an dem Grunde nach

- der Dauer nach

- wegen der Nichtbeachtung des Richtervorbehaltes

- wegen der Behandlung während der Freiheitsentziehung

rechtswidrig war.

Der/die Betroffene (hier" Ich" schreiben, wenn du selber den Antrag
stellst)

wurde am ..(Datum der Festnahme)..........um......(Uhrzeit der
Festnahme, wichtig wegen der vorgeschriebenen Zeit zur
Überprüfung)........ in..........(Ort der Festnahme) festgenommen,

bis um..(Zeitpunkt des Umladens aus dem Kessel in den
Gefangenentransporter)................. vor Ort

und bis um......(Zeit, die ihr im Gefangenentransporter verbracht
habt)...... im Gefangenentransporter festgehalten und um......(Zeit, zu
der ihr in Gefangenensammelstelle verbracht wurdet).....nach

(Adresse der GeSa; Neu-Tramm für Festnahmen in Lüchow-Dannenberg;
Konrad-Zuse-Allee für Lüneburg)......................(GeSa)
verbracht.

Hier kommt jetzt eine Auswahl verschiedener Gründe warum eure
Ingewahrsamnahme unzulässig war; einfach so stehen lassen

o Die Freiheitsentziehung war von Anfang an (alternativ: ab....Uhr)
unzulässig, weil die

Voraussetzungen des A7 18 NGefAG / A7 39 BGSG nicht vorgelegen haben

o weil mildere MaDFnahmen ausgereicht hätten

o weil jugendlich

o weil Versammlungsrecht vorgeht

o weil allenfalls Ordnungswidrigkeit vorliegt, die eine
Ingewahrsamnahme nicht rechtfertigt

o Die Freiheitsentziehung war unzulässig, weil nicht
"unverzüglich" eine richterliche Entscheidung herbeigeführt wurde.
Diese wurde nach meiner Kenntnis

o überhaupt nicht beantragt

o erst um..(hier die Zeit des Antrags auf richterliche Überprüfung
eintragen, wenn ihr das wisst, sonst obere Möglichkeit
ankreuzen)...........................beantragt

o Die Art der Freiheitsentziehung bzw. die Behandlung im
Gewahrsam war unzulässig, weil

(mangelhafte Unterbringung, insbesondere Käfighaltung, Massenzellen,
Festhalten im Freien

oder im Transporter, unwürdige Haftbedingungen, mangelhafte
hygienische Verhältnisse, mangelhafte Verpflegung, Benachrichtigung
von Vertrauenspersonen, fehlende Begründung, Behinderung bei
Inanspruchnahme von Rechtsbeistand.......)

Hier könnt ihr auch selber unterschreiben,wenn ihr anwaltliche Hilfe
in Anspruch nehmen wollt, ruft bei uns an 05841 / 979 430

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Musterantrag nach Freilassung zum Amtsgericht

Amtsgericht (der Gewahrsamnahme)

Antrag auf nachträgliche richterliche Überprüfung der
Zulässigkeit der Freiheitsentziehung
In Sachen (Name, Anschrift)

gegen

Bezirksregierung) /

Bundesgrenzschutzpräsidium

wird beantragt,

nachträglich festzustellen, dass die Freiheitsentziehung

- von Anfang an dem Grunde nach

- der Dauer nach

- wegen der Nichtbeachtung des Richtervorbehaltes

- wegen der Behandlung während der Freiheitsentziehung

rechtswidrig war.

Der/die Betroffene wurde am..........um..........in..........
festgenommen,

bis um................... vor Ort und bis um..........im
Gefangenentransporter festgehalten und
um...............nach......................(GeSa) verbracht.

o Die Freiheitsentziehung war von Anfang an (alternativ: ab....Uhr)
unzulässig, weil die

Voraussetzungen des A7 18 NGefAG / A7 39 BGSG nicht vorgelegen haben

o weil mildere MaDFnahmen ausgereicht hätten

o weil jugendlich

o weil Versammlungsrecht vorgeht

o weil allenfalls Ordnungswidrigkeit vorliegt, die eine
Ingewahrsamnahme nicht rechtfertigt

o Die Freiheitsentziehung war unzulässig, weil nicht
"unverzüglich" eine richterliche Entscheidung herbeigeführt wurde.
Diese wurde nach meiner Kenntnis

o überhaupt nicht beantragt

o erst um...........................beantragt

o Die Art der Freiheitsentziehung bzw. die Behandlung im
Gewahrsam war unzulässig, weil

(mangelhafte Unterbringung, insbesondere Käfighaltung, Massenzellen,
Festhalten im Freien

oder im Transporter, unwürdige Haftbedingungen, mangelhafte
hygienische Verhältnisse, mangelhafte Verpflegung, Benachrichtigung
von Vertrauenspersonen, fehlende Begründung, Behinderung bei
Inanspruchnahme von Rechtsbeistand.......)

Datum, Unterschrift


 

27.11.2002
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