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Keine Ausreisezentren in Fürth und anderswo!

Keine Ausreisezentren in Fürth und anderswo!
KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Gruppe Nürnberg



Protestfaxkampagne und Unterschriftenliste: Keine Ausreisezentren in
Fürth und anderswo!

Am 9.11.02 wurde in Fürth/ Bayern in der Hafenstr 21 direkt neben einer
bereits bestehenden Asylunterkuft das
erste sogenannte Ausreisezentrum Bayerns eröffnet.
Ausreisezentren sind Unterbringungslager für abgelehnte AsylbewerberInnen, die aufgrund fehlender Papiere nicht
abgeschoben werden können. Sie werden dort zentral untergebracht, mit dem Ziel, solange beratend auf sie
einzuwirken, bis sie “freiwillig“ ausreisen, als Illegalisierte untertauchen oder eine Botschaft eines potentiellen
Heimatlandes bestätigt, dass es sich bei der jeweiligen Person um einEn
StaatsbürgerIn dieses Landes handelt.
Die Arbeit mit den in Ausreisezentren Untergebrachten soll dazu dienen, da
ss sie ihre Energien nicht mehr dazu
verwenden, ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern, sondern ihre Rückkehr zu planen. Was harmlos klingt,
entpuppt sich als Alptraum. In diesen Ausreisezentren landen Menschen, den=
en unterstellt wird, ihre Herkunft zu
verschleiern und an der Passbeschaffung nicht mitzuwirken. Bisher bestehen
außer in Bayern Modellprojekte in
Ingelheim (Rheinland-Pfalz), Braunschweig, Oldenburg, Bramsche (Niedersachsen). Das Ausreisezentrum in
Lübbecke (Nordrhein-Westfalen) wurde bereits wieder geschlossen, weil ein Flüchtling dort Selbstmord beging. Die
angewandten Zermürbungsinstrumente in diesen Ausreisezentren sind :
-Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Stadtgebiet
- Striktes Verbot sowohl von Erwerbs- als auch von gemeinnütziger Arbe=
it
- Verbot von Deutschkursen
- Unterbringung in Mehrbettzimmern
- Ärztliche Grundversorgung nur mit Genehmigung der zuständigen Behö=
rden
- Regelmäßige Meldepflicht
- Regelmäßige Verhöre durch MitarbeiterInnen der Ausländerbehö=
rden, um die Flüchtlinge psychisch unter
Druck zu setzen, Deutschland zu verlassen
- Fortwährende Kontrolle durch Sicherheitsdienste
- Willkürliche Zimmerdurchsuchung nach Papieren, persönlichen Briefe=
n oder anderen Dokumenten
- Konfiszierung von Geld, Handys und anderem
- Sprachanalysen zur Feststellung des Herkunftslandes
- Verweigerung von Ausweisersatzpapieren, die zum Nachweis der Identitä=
t gegenüber Behörden und Ämtern
notwendig sind
- Strafanzeigen wegen angeblich falscher Identitätsangaben mit folgend=
er Verhängung von Bußgeldern, die
von den Betroffenen nicht bezahlt werden können. Folge: Ersatzfreihe=
itsstrafen.
Dietmar Martini-Emden, Leiter der “Clearingstelle Rheinland-Pfalz für
Flugabschiebung und Passbeschaffung“ erklärt
den Kern des Konzepts damit, dass “Ausreisepflichtige damit in eine gewi=
sse Stimmung der Hoffnungs- und
Orientierungslosigkeit versetzt“ werden sollen.
Eine Alternative zur Abschiebehaft sind Ausreisezentren nicht. Weder die Vorraussetzungen für die Einweisung
noch die Lebensumstände in solchen Ausreisezentren sind gesetzlich geregelt. Der Willkür der einweisenden
Verwaltung bleibt breiter Raum. Es gibt keine gesetzlich festgesetzte Höchstgrenze für die Aufenthaltsdauer-
anders als bei der Abschiebungshaft. Zwischen 42 und 53% der Flüchtlinge=
verschwinden nach angekündigter oder
vollzogener Zwangseinweisung in die Illegalität.
Um gegen die Betreibung solcher Abschiebelager zu protestieren könnt ihr an einer Protestfaxkampagne
teilnehmen. Im Attachment gibt es einen bereits vorgefertigten Text zum download, wobei eigene Formulierungen
besser wären. Außerdem findet ihr auch eine Unterschriftenliste zum He=
runterladen. Die Fax-bzw Postadressen
lauten:

ORR Dr. Christoph Hammer
Sachgebiet 202
Regierung Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: 0981/53-323
Telefax: 0981/53-248
 Christoph.Hammer@reg-mfr.bayern.de

Dr. Günther Beckstein
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München
Tel: 089/5597-01
Fax: 089/282090
 poststelle@stmj.bayern.de


 

21.10.2002
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